Akkreditierung

Ein blaues Piktogramm einer Auszeichnung mit einer Welle am oberen Rand und zwei Schlaufen am unteren Rand.
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Alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben akkreditiert werden. Durch den Prozess der Akkreditierung wird sichergestellt, dass ein Studiengang die gesetzlichen Kriterien für die Gestaltung von Studiengängen (gemäß Studienakkreditierungsverordnung StudakVO) einhält. Eine erfolgreiche Akkreditierung wird durch die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates dokumentiert. Für dieses Verfahren der Qualitätssicherung gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten: interne Akkreditierung und externe Programmakkreditierung. 

An der Universität Münster wird seit der Einführung des QMS im Regelfall eine interne Akkreditierung durchgeführt. Grundlage dafür sind die vorgeschriebenen Prozesse des QMS an der Universität Münster. Mit dem Rektoratsbeschluss zur Akkreditierung erhalten Studiengänge das Siegel des Akkreditierungsrates sowie eine Bestätigung der Einhaltung der Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems (gemäß QM-Ordnung).

Für einige wenige Studiengänge ist aufgrund rechtlicher Vorgaben weiterhin eine Programmakkreditierung durchzuführen (z. B. beim katholischen theologischen Vollstudium sowie bei einigen internationalen Kooperationsstudiengängen).

  • Interne Akkreditierung

    Der Prozess der internen Akkreditierung eines Studiengangs an der Universität Münster besteht aus folgenden Elementen:

    Zu einem vereinbarten Zeitpunkt vor Ablauf des Geltungszeitraums der aktuellen Akkreditierung beantragt der verantwortliche Fachbereich die Reakkreditierung seines Studiengangs bei der Geschäftsstelle der internen Akkreditierungskommission (IAK). Wichtigste Grundlage für die Entscheidung zur internen Akkreditierung ist das Ergebnis des Qualitätssicherungsgesprächs.

    Die Abbildung zeigt die Prozessschritte der internen Akkreditierung: Beantragung - Befassung in der IAK - Beschluss durch Rektorat
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    Befassung in IAK und Rektorat

    Die IAK formuliert auf Basis der eingereichten Unterlagen, u. a. dem Gutachten aus dem Qualitätssicherungsgespräch, ggf. einer Stellungnahme sowie weiteren Dokumenten zum Studiengang, eine Beschlussempfehlung. Auf Basis dieser Beschlussempfehlung trifft das Rektorat seinen Akkreditierungsbeschluss. Der neue Akkreditierungszeitraum startet dann unmittelbar im Anschluss an den vorangegangenen.

    Eine Akkreditierung kann mit Auflagen verknüpft sein, für deren Umsetzung der verantwortliche Fachbereich in der Regel zwölf Monate Zeit hat. 

    Wenn ein Fachbereich nicht mit einer Akkreditierungsentscheidung des Rektorates einverstanden ist, besteht für ihn die Möglichkeit, Widerspruch bei der Vermittlungsstelle interne Akkreditierung einzulegen. In diesem Falle wird die Vermittlungsstelle aktiv, mit dem Ziel, einen Konsens herzustellen. Für den Fall, dass die Vermittlung nicht erfolgreich ist, wird eine externe Programmakkreditierung durchgeführt.

    Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird beim Akkreditierungsrat veröffentlicht.

    Die Graphik zeigt die Prozessvarianten der internen Akkreditierung nach dem Akkreditierungsbeschluss des Rektorats.
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  • Externe Programmakkreditierung

    In einigen wenigen Fällen muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Akkreditierung in Form einer externen Programmakkreditierung durchgeführt werden. Programmakkreditierung bedeutet, dass eine externe Akkreditierungsagentur damit beauftragt wird, eine Gutachter*innengruppe zu bilden und ein Begutachtungsverfahren durchzuführen. Das gesamte Verfahren wird von Abt. 1.4 koordiniert und begleitet. Es besteht aus folgenden Schritten:

    Abt. 1.4 stellt den Fachbereichen einen Leitfaden und eine Vorlage für die Erstellung eines Selbstberichts zur Verfügung, der wesentliche Informationen über die Konzeption des Studiengangs enthalten muss. Der Selbstbericht zum Studiengang ist Grundlage für die Begutachtung, die durch die externe Akkreditierungsagentur durchgeführt wird.

    Ergebnis dieses Verfahrens ist ein Akkreditierungsbericht, mit dem die Universität Münster die Akkreditierung beim Akkreditierungsrat (AR) beantragt. Wenn die Gutachter*innengruppe Mängel (sogenannte Monita) feststellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie der Fachbereich reagieren kann: Entweder können die Mängel direkt nach der Begehung behoben werden (Qualitätsverbesserungsschleife), oder der Fachbereich wartet die Akkreditierungsentscheidung des AR ab und behebt die Mängel im Rahmen einer Auflagenerfüllung. Das genaue Verfahren stimmt der Fachbereich mit der Abteilung 1.4 ab.

    Entscheidung durch Akkreditierungsrat

    Sobald der finale Akkreditierungsbericht vorliegt, beantragt die Abt. 1.4 die Akkreditierung beim AR, über dessen Entscheidung der Fachbereich durch Abt. 1.4 informiert wird. Wenn die Akkreditierungsentscheidung Auflagen enthält, müssen diese innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.

    Nach Abschluss einer Akkreditierung empfiehlt es sich, die Ergebnisse aus diesem Prozess fachbereichsintern auszuwerten. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, Lösungen für Auflagen im Rahmen einer Studiengangskonferenz zu entwickeln. Eventuell sind auch Empfehlungen durch die Gutachter*innengruppe formuliert worden, die in diesem Rahmen diskutiert werden sollten. 

    Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird beim Akkreditierungsrat veröffentlicht.