Akkreditierung und Reakkreditierung

Die Akkreditierung von Studienprogrammen ist das bisherige Standardverfahren an fast allen deutschen Hochschulen, um die Qualität der einzelnen Studiengänge sicherzustellen.

Alle Bachelor- und Master-Studiengänge müssen laut gesetzlichem Auftrag akkreditiert werden. Die Studiengänge werden von externen Fach-Gutachter/innen überprüft und müssen dabei externen und universitätsinternen Qualitätsstandards genügen.

Zur Übersicht über die akkreditierten Studiengänge

Kriterien

  • definierte Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs
  • ein auf diese Ziele abgestimmtes Curriculum mit definierten Lernergebnissen und Kompetenzen
  • Studienorganisation und -koordinierung
  • Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren
  • modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem
  • Darstellung der Orientierung des Studiengangs an den Erfordernissen des Arbeitsmarkts
  • Fachliche und überfachliche Studienberatung
  • Darstellung der personellen und sachlichen Ressourcen
  • Zwingende Beteiligung von Studierenden in allen Studiengangsentwicklungsprozessen