Akkreditierung

Alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben akkreditiert werden. Durch den Prozess der Akkreditierung wird sichergestellt, dass ein Studiengang die gesetzlichen Kriterien für die Gestaltung von Studiengängen (gemäß Studienakkreditierungsverordnung StudakVO) einhält. Eine erfolgreiche Akkreditierung wird durch die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates dokumentiert. Für dieses Verfahren der Qualitätssicherung gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten: interne Akkreditierung und externe Programmakkreditierung.
An der Universität Münster wird seit der Einführung des QMS im Regelfall eine interne Akkreditierung durchgeführt. Grundlage dafür sind die vorgeschriebenen Prozesse des QMS an der Universität Münster. Mit dem Rektoratsbeschluss zur Akkreditierung erhalten Studiengänge das Siegel des Akkreditierungsrates sowie eine Bestätigung der Einhaltung der Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems (gemäß QM-Ordnung).
Für einige wenige Studiengänge ist aufgrund rechtlicher Vorgaben weiterhin eine Programmakkreditierung durchzuführen (z. B. beim katholischen theologischen Vollstudium sowie bei einigen internationalen Kooperationsstudiengängen).

