Ausschreibung der (QVK) des Senats der Universität Münster für Projektförderung Studium & Lehre im Studienjahr 2025/2026
Auswahlkriterien und Verfahren
1. Förderbedingungen
Für diese Ausschreibung stehen im Jahr 2025 280.000 Euro für die Vergabe durch die Qualitätsverbesserungskommission in dieser Ausschreibung zur Verfügung.
- eingereichte Maßnahmen sollen den Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten
- Erstattungsfähig sind: Personalkosten (z.B. SHK/SHB), Sachmittel, Reisekosten, Veranstaltungen, Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Umbauten von Lehrräumen, IT-Ausstattung)
- Ziel der eingereichten Projekte: Verbesserung von Lehre /der Studienbedingungen
- Förderung nur bei neuer Etablierung der Projekte; Anschlussfinanzierungen oder Teil-Finanzierung von Projekten sind nicht förderfähig
- Wir empfehlen eine Orientierung / Zuordnung der eingereichten Maßnahmen zu einem der Querschnittsthemen der Universität Münster (z.B. Diversity, Demokratiebildung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung).
- Wir empfehlen eine Orientierung der Projekte am Leitbild Lehre der Universität Münster.
Weitere wichtige Hinweise bezüglich der Finanzierung finden sie unter Punkt 4 „Finanzierungen“.
Antragsberechtigte
- Dekanate und Fachbereichsräte als Gremien sind von der Ausschreibung ausgeschlossen
- Anträge von zentralen Betriebseinheiten der Universität Münster sind möglich
- Mehrere Anträge durch die dieselben Antragsteller*innen sind möglich
- Vorhaben können nur gemeinsam von Studierenden und Lehrenden eingereicht werden
Projektleitung
- Projektleitung muss Mitarbeiter*in der Universität Münster sein zur Wahrung des SAP-Zugangs
Zeitraum
- Antragszeitpunkte:
- 15.05. für Projektstart zum Wintersemester (im Oktober)
- 15.11. für Projektstart zum Sommersemester (im April)
- Entscheidung in QVK: spätestens 2 Monate nach Antragseingang
- Förderdauer: 2 Semester (1 Jahr)
Antragsaufbau
- Maximal 1.200 Wörter, klare Zielformulierung und Mehrwert des Projekts
- Benennung der beteiligten Lehrenden und Studierenden (jeweils einschließlich Emailadresse) sowie der verantwortlichen Projektleitung (für SAP)
- Zeitplan
- Bezifferung der geplanten Ausgaben
- Kurze Formulierung von Perspektiven der Projektidee nach Abschluss der Förderung
Abschlussbericht
Geförderte Projekte müssen nach Ende der Förderung in einem kurzen Abschlussbericht (ca. 3 Seiten) dokumentiert werden. Dieser Bericht wir auf der Homepage der QVK veröffentlicht.
2. Art und Ziele der Projekte
Mit dieser Ausschreibung wollen wir Offenheit und Kreativität in der Hochschullehre unterstützen und fördern. Die Förderung soll die Möglichkeit schaffen, Ideen für die Lehre zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Wir vergeben Mittel für experimentelle und interdisziplinäre Konzepte.
Die Projekte sollen auf das Leitbild Lehre & Studium der Universität Münster Bezug nehmen.
Die Ausschreibung ist thematisch offen. Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial und den interdisziplinären Ansatz überzeugen, sind willkommen. Vorhaben können nur gemeinsam von Studierenden und Lehrenden eingereicht werden.
3. Auswahlkriterien und Verfahren
Die eingereichten Projekte werden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Interdisziplinarität
- Innovationskraft
- ersichtliche Beteiligung der Studierenden/Fachschaften am Projekt
Die Anträge werden durch die Qualitätsverbesserungskommission des Senats der Universität Münster begutachtet und für die Förderung ausgewählt. Dabei wird auch die Förderung in der Breite der Profilbereiche beachtet.
4. Finanzierungen
- Wenn Software, Webspace u.ä. beantragt werden soll: Bitte prüfen und explizieren Sie, was von der Universität (z.B. vom CIT) bereits angeboten wird.
- Wenn das nicht passt, ist eine kurze Begründung für das gewählte kostenpflichtige Tool erforderlich.
- Wenn Mittel für digitale Tools beantragt werden, deren Nutzung Lizenzgebühren verlangt, erläutern Sie bitte, wie die Finanzierung dieser Gebühren nach Ende der Förderung gewährleistet ist, so dass ein er-worbenes Tool langfristig nutzbar ist.
- Konzeptentwicklung Lehre: Wir gehen davon aus, dass die Konzeptentwicklung für Lehre vom dafür besol-deten Personal der Universität geleistet wird. Bitte begründen Sie ggf. kurz, warum eine Konzeptentwicklung diese Kapazitäten überschreitet und inwiefern eine langfristige Nutzung der so finanzierten Lehrkonzepte sichergestellt wird.
- Datenschutz (u.a. gemäß DSGVO) und Consent:
- Wenn Sie Mittel für Datenaufnahmen (z.B. Foto, Film, Interview, Personendaten etc.) beantragen:
- Bitte adressieren Sie die Consent- und Datenschutz-Thematik: Wie tragen Sie für die informierte Einwilli-gung der beteiligten Personen Sorge, welche Nutzung haben Sie dementsprechend für die Datenaufnah-men vorgesehen, wie ist deren nachhaltige, langfristige Nutzung sichergestellt, einschließlich des Nach-haltens der Einwilligungserklärungen
- Exkursionen: Eine Exkursion an sich ist noch nicht innovativ. Bitte erläutern Sie kurz, welche Elemente Ihre Ex-kursion innovativ machen.
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten: Verpflegungskosten für Studierende, egal ob am Studienort Müns-ter oder während einer Exkursion, sind nicht förderbar. Bewirtungskosten für Gäste bei (Lehr-)Veranstaltungen sind nicht förderbar.
- Fahrtkosten: Fahrtkosten für Studierende im Geltungsbereich des Semestertickes sind nicht förderbar.
- Reisekosten, Übernachtungskosten, Honorare an Gäste: Wenn eine Person eine spezifische Expertise mitbringt, ist eine Förderung von Reise- und Übernachtungskosten möglich. Nicht förderbar sind Honorare an diese Personen. Bitte prüfen Sie, ob aus Gründen der Nachhaltigkeit (v.a. Vermeidung von CO2-Emissionen) ein Angebot via Zoom eine machbare Alternative wäre.