









Internationale Forschende, die nicht in Deutschland wohnen, haben zu Beginn ihres Aufenthalts an der Universität Münster die Möglichkeit, für 1-12 Monate in Gästehäusern untergebracht zu werden. Insgesamt stehen den Professorinnen und Professoren sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden folgende Gästehäuser zur Verfügung: das Alexander von Humboldt-Haus, das Europa-Haus, der Germania Campus und das POHA HOUSE. Darüber hinaus bietet das Edith-Stein-Kolleg eine Unterkunftsmöglichkeit speziell für internationale Promovierende.
Seiten der einzelnen Gästehäuser:
Es ist zu beachten, dass die Gästewohnungen nur befristet vermietet werden. Die maximale Mietdauer beträgt dabei 12 Monate, die Mindestmietdauer liegt bei einem Monat. Die Wohnungen können ausschließlich zum 1. oder 16. Kalendertag angemietet werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Eine Kündigung kann jeweils zum 15ten eines Monats oder zu Monatsende erfolgen. Bei Stornierung der Reservierung weniger als einen Monat vor Mietbeginn wird eine Stornierungsgebühr, in Höhe einer halben Monatsmiete, fällig.
Generell können alle 1-Personen-Apartments nur von einer Person bezogen werden. In einigen 2-Personen-Apartments kann je nach Verfügbarkeit ein Zustellbett (Kinderreisebett oder größeres Klappbett) zusätzlich gebucht werden, so dass sie von max. 2 Erwachsenen und 1 Kind bewohnt werden können.
Einzelheiten zu den Mietbedingungen können dem Mietvertrag entnommen werden. Diesen erhalten alle Bewohnenden bei Einzug auf Deutsch, eine englische (nicht rechtsgültige) Version wird darüber hinaus in den Apartments ausgelegt.
Zur Übersicht der Mietpreise für Gästehäuser: Download Aufstellung
Es wird empfohlen, eine Reservierungsanfrage für die Gästehäuser über das offizielle Anfrageformular (Online-Portal) der Universität Münster einzureichen. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars wird ein individuelles Mietangebot erstellt, sofern für den angegebenen Zeitraum eine Gästehaus-Wohnung zur Verfügung steht.