Ein-Fach-Bachelor in Erziehungswissenschaft

Der Ein-Fach-Bachelor in Erziehungswissenschaft (Bachelor of Arts EW) ist ein Studium, dass sich auf ein einziges Fach konzentriert: Die Erziehungswissenschaft. Zusammen mit dem Master of Arts EW ist der Bachelor seit 2007 der Nachfolger des Diploms in Erziehungswissenschaft. Der Ein-Fach-Bachelor ist dabei selber ein vollständiger Studiengang, der die Absolvent*innen zur Arbeit in allen pädagogischen Handlungsfeldern qualifiziert. Außerdem können Sie sich auch im Ein-Fach-Bachelor bereits auf einen Schwerpunkt konzentrieren: Erwachsenenbildung/Weiterbildung, Sozialpädagogik, Bildungstheorie/ Bildungsforschung, Schulforschung/Schulentwicklung bzw. Schul- und Unterrichtsforschung (lt. PO21) oder Pädagogik der frühen Kindheit.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur staatlichen Anerkennung der Profile Sozialpädagogik. Diese ist der untenstehenden Seite "Weitere Informationen" zu entnehmen.
 

  • Aufbau des Studiums

    Studienverlauf Ba-ew-PO2021
    Exemplarischer Studienverlaufsplan (Bachelor of Arts Erziehungswissenschaft)
    © Petra Gruhn
  • Profilbereiche

    Im Bachelorstudiengang werden fünf verschiedene Profile der ersten fachlichen Spezialisierung angeboten: Erwachsenenbildung/Weiterbildung (EW B8), Sozialpädagogik (EW B9), Schulforschung/ Schulentwicklung bzw. Schul- und Unterrichtsforschung (EW B10), Bildungstheorie/Bildungsforschung (EW B11) sowie Pädagogik der frühen Kindheit (EW B 19). Aus diesem Bereich sind zwei Wahlpflichtmodule aus einem von diesen fünf Profilen (EW B8a + EW B8b; EW B9a + EW B9b; EW B10a + EW B10b, EW B11a + EW B11b; EW B19a + EW B19b) zu studieren. Informationen zu den Lehrinhalten der einzelnen Profilmodule sind den Modulbeschreibungen der geltenden Prüfungsordnung zu entnehmen.

    Profil Erwachsenenbildung/Weiterbildung (EW B8)
    EW B8a: Erwachsenenbildung/Weiterbildung: Grundlagen
    EW B8b: Erwachsenenbildung/Weiterbildung: Projekt

    Profil Sozialpädagogik (EW B9)
    EW B9a: Sozialpädagogik: Grundlagen
    EW B9b: Sozialpädagogik: Kinder- und Jugendhilfe

    Profil Schulforschung/ Schulentwicklung (EW B10)
    PO 2015:
    EW B10a: Schulentwicklung und Schulforschung: Grundlagen
    EW B10b: Schulforschung und Schulentwicklung: Theorien und Methoden
    PO 2021:
    EW B10a: Schul- und Unterrichtsforschung: Grundlagen
    EW B10b: Schul- und Unterrichtsforschung: Theorien der Schule und des Unterrichts

    Profil Bildungstheorie/Bildungsforschung (EW B11)
    EW B11a: Bildungstheorie und Bildungsforschung: Grundlagen
    EW B11b: Bildungstheorie und Bildungsforschung: Vergleichende Perspektiven

    Profil Pädagogik der frühen Kindheit (EW B19)
    EW B19a: Pädagogik der frühen Kindheit: Grundlagen
    EW B19b: Pädagogik der frühen Kindheit: Forschungs- und Praxisfelder

    Alternativ besteht die Möglichkeit auch ein zweites Profilmodul anstatt ein Modul aus dem Pragmatischen Bereich zu studieren. Hierzu muss ein entsprechender Antrag beim Prüfungsamt 1 gestellt werden. Das Antragsformular ist im Service-Büro des IfE erhältlich. Hier erhalten Sie auch weitere wichtige Informationen dazu. Lesen Sie Weiteres dazu unter der Tabkarte "Weitere Informationen/Weitere Dokumente".

  • Rechtsgrundlagen/Prüfungsordnung

    Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft (Bachelor of Arts) vom23.02.2021 gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft ab dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben.

             Prüfungsordnung mit Studienbeginn ab WS 2021/22

     

            
             Prüfungsordnung mit Studienbeginn vor WS 2021/22

    • 3. Änderung zur Prüfungsordnung vom 21.02.2019
    • 2. Änderung zur Prüfungsordnung vom 29.01.2018
    • 1. Änderung zur Prüfungsordnung vom 18.07.2016
    • Prüfungsordnung Bachelor of Arts EW vom 29.06.2015
       

      Liebe Studierende,
      bei der vorliegenden Lesefassung der Prüfungsordnung handelt es sich um eine nicht-offizielle Version. Die verschiedenen Änderungsordnungen sind in dieser Lesefassung zu der aktuellen Form der Prüfungsordnung zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass bei jedweden Fehlern keine Haftung übernommen werden kann! Bei Unsicherheiten lesen Sie bitte in den einzelnen Änderungsordnungen nach. Die Lesefassung umfasst alle Änderungen, die für Studierende gelten, die ab dem Sommersemester 2019 für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben wurden. Für Studierende, die vor dem Sommersemester 2019 eingeschrieben wurden, gelten die Neuerungen nur, so-fern sie mit den jeweilig geänderten Modulen noch nicht begonnen haben.
      Lesen Sie im Zweifel bitte immer in der für Sie entsprechenden Änderungsordnung nach, da diese Fassung nicht- amtlich ist!
      Lesefassung


      Module anderer Fächer (MaF)

      Ausführliche Informationen zu den Modulen anderer Fächer finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch im Learnweb.
      Alle Informationen zum Anmeldeverfahren zu den Modulen anderer Fächer können der folgenden Infoplattform auf Moodle entnommen werden:
      Learnweb (Passwort: MAF)

     

  • Studien- und Prüfungsleistungen

    Im Studium des Ein-Fach-Bachelors nehmen die Studierenden an den Veranstaltungen eines Moduls teil und absolvieren darüber hinaus modulbezogene Studien- und Prüfungsleistungen.

    -    Studienleistungen sind nicht benotet und werden entweder mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. In der Regel gibt der/die jeweilige Lehrende in der Veranstaltungsankündigung bekannt, welche Arten der Studienleistungserbringung bei ihm/ihr möglich sind.
    -    Prüfungsleistungen hingegen sind benotet und können bspw. Hausarbeiten, 90-minütige Klausuren oder Referate mit Ausarbeitungen sein. Der/die jeweilige Prüfer/in gibt in der Veranstaltungsankündigung bekannt, welche Arten der Prüfungsleistungserbringung bei ihm/ihr möglich sind.
    -    Welche Leistungen Sie absolvieren müssen, können Sie den Modulbeschreibungen der für Sie geltenden Prüfungs- bzw. Änderungsordnung entnehmen.

    -    In den Modulen anderer Fächer studieren die Studierenden an Kooperationsinstituten. Bezüglich der Studien- und Prüfungsleistungen gelten hier die Anforderungen der Kooperationsinstitute, sofern nicht anderweitig in den Modulbeschreibungen spezifiziert.


    An- und Abmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen im Bereich Erziehungswissenschaft und den Allgemeinen Studien werden seit WiSe 13/14 über das QISPOS-System elektronisch verbucht. Dazu ist eine An- und ggf. Abmeldung der Leistungen über QISPOS  erforderlich.

    -    Die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen können nur (!) innerhalb des Zeitraums der Anmeldephase  in QISPOS vorgenommen werden.
    -    Die Abmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen können Sie innerhalb der Anmeldephase ohne Angabe von Gründen einfach selbst in QISPOS durchführen. Nach Ablauf der Anmeldephase ist eine Abmeldung nur mit „triftigem Grund“ möglich.
    Ein Rücktritt aus „triftigem Grund“ kann zudem nur dann anerkannt werden, wenn er „unverzüglich“ im zuständigen Prüfungsamt angezeigt und glaubhaft (bspw. durch ein ärztliches Attest) gemacht wird (Abmeldeformular). Liegt kein triftiger Grund (bspw. mangelnde Vorbereitung) vor, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.

    -    Die Anmeldung der Leistungen zu den Modulen anderer Fächer entnehmen Sie bitte den jeweiligen Modulbeschreibungen.


    Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Sie können eine Prüfung wiederholen, wenn Sie nicht teilnehmen konnten oder durchgefallen sind. In der Regel müssen Sie sich dafür wiederum bei QISPOS anmelden. Genaueres erfahren Sie von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, bei der Studienfachberatung oder im Service-Büro des IfE.
    Sie können eine Prüfung maximal zweimal wiederholen. Ist eine Prüfung endgültig nicht bestanden (drei Fehlversuche) ist auch das Modul, in dem die Prüfung absolviert wurde, endgültig nicht bestanden. Wenn es sich bei dem Modul um ein Wahlpflichtmodul handelt, haben Sie die Möglichkeit, die Leistung in maximal einem weiteren der zur Verfügung stehenden Wahlpflichtmodule zu erbringen.

    Wiederholungen zum Zwecke der Notenverbesserung sind ausgeschlossen!

  • Praktikum

    In dem gewählten Schwerpunkt- bzw. Profilbereich muss ein achtwöchiges Praktikum in einer Einrichtung im Sozial- und Bildungswesen absolviert werden. 
    Das Praktikum kann in verschiedene Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Parallel besuchen Sie eine Praktikumsbegleitveranstaltung und wählen eine lehrende Person, die das Praktikum und den Praktikumsbericht betreut.

    Das Praktikum muss vor Antritt angemeldet und genehmigt werden. Die Anmeldung und Genehmigung erfolgen durch Abzeichnung durch eine Lehrende/einen Lehrenden mit Berechtigung (im Rahmen einer Praktikumsvereinbarung).

    Das Institut für Erziehungswissenschaft unterstützt die Studierenden bei der Suche nach einem Praktikumsplatz durch das Praktikumsbüro.

    Weitere wichtige Informationen zum Praktikum sind der Praktikumsordnung in Anhang der jeweiligen geltenden Prüfungsordnung zu entnehmen.

  • Bachelorarbeit

    Die Bachelorarbeit wird im Anschluss an ein bereits studiertes Modul aus dem Grundlagen-,  Profil- oder Pragmatischen Bereich EW B2-EW B16 sowie EW B19 (a und b) geschrieben und stellt eine vollständige wissenschaftliche Arbeit dar. Sie wird durch eine Lehrveranstaltung begleitet und durch eine/n Lehrende/n betreut.

    Studierende haben 12 Wochen Zeit, die Arbeit anzufertigen. Sie können die Arbeit beginnen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Vorausetzungen sind der Nachweis der Module EW B1, EW B7, von 3 Modulen aus dem Grundlagenbereich, von 2 aufeinander aufbauenden Modulen des Profilbereichs und 1 Modul aus dem Pragmatischen Bereich sowie der Abschluss des Moduls, dem die Bachelorarbeit thematisch zugeordnet ist. Wichtige Informationen dazu sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

    Informationen zur Anmeldung und Organisation entnehmen Sie bitte auf der Homepage des Prüfungsamtes 1, des Bachelor-Prüfungsamtes sowie der Webseite der Prüfungsverwaltung / Abschlussarbeiten. Sie melden die Bachelorarbeit mit dem entsprechenden Anmeldeformular beim Prüfungsamt 1 an. 

     

  • Allgemeine Studien

    Die Allgemeinen Studien sollen die Studierenden dazu befähigen, die Qualifikationen des Fachstudiums auf möglichst vielen Reflexions- und Anwendungsebenen zu verankern und das selbstverantwortliche Handeln fördern. Diese überfachlichen Angebote werden in Zusammenhang mit den fachwissenschaftlichen Studium kombiniert und ermöglichen dadurch den Erwerb von weiteren Kompetenzen. Diese erworbenen Qualifikationen sollen zu umfassenden Handlungsfähigkeit im beruflichen wie außerberuflichen Leben befähigen. Im Bereich der Allgemeinen Studien sind mindestens zwei Kompetenzbereiche zu studieren.

    Die (Veranstaltungs-)Angebote der Allgemeinen Studien werden von vielen Fachbereichen und zentralen Einrichtungen der Universität gestellt und sind verschiedenen Kompetenzbereichen zugeordnet. Diese sind im Online-Vorlesungsverzeichnis (HISLSF) separat auszuwählen. Die Anmeldung zu den Prüfungsleistungen erfolgt elektronisch über das Prüfungsverwaltungssytem (QISPOS) im Internet. Die Verbuchung der Leistungspunkte und Note erfolgt dann durch die Lehrenden in QISPOS.

    Allgemeinen Studien in der PO 2021: Für die Allgemeinen Studien sind die Rahmenbedingungen in der B.A. EW Prüfungsordnung vom 23.02.21 sowie der 1. Änderungsordnung vom 05.12.22 maßgeblich.

    Allgemeinen Studien in der PO 2015: Die Prüfungsordnung für die Allgemeinen Studien im Bachelorstudiengang gemäß der Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen an der Westfälischen Wilhelms-Universität innerhalb des Zwei-Fach-Modells an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 24. Juli 2013 –mit Ausnahme der § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 7, § 8 Abs. 2, § 11– gilt entsprechend.
     
    Allgemeine Hinweise:
    Weitere Regelungen zu den Allgemeinen Studien der WWU sind auf der nachfolgenden Internetseite eingestellt:
    http://www.uni-muenster.de/studium/studienangebot/allgemeinestudien.html

  • MaF

    Die Module anderer Fächer sind eine Besonderheit des Münsteraner Bachelors in Erziehungswissenschaft. So können Sie angrenzende Fächer studieren, um dort Kompetenzen zu erwerben, die Sie in einigen pädagogischen Handlungsfeldern brauchen, die aber kein Kernwissen der Erziehungswissenschaft sind:

    • Evangelische Theologie
    • Katholische Theologie
    • Kommunikationswissenschaften
    • Kriminalwissenschaften
    • Kunst
    • Monotheistische Religionen
    • Ökonomische Bildung
    • Philosophie
    • Politikwissenschaft
    • Psychologie
    • Soziologie

    Im Bereich der Module anderer Fächer müssen zwei Wahlpflichtmodule absolviert werden. Ausführliche Informationen zu den Modulen anderer Fächer (MAF) finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch im Learnweb.
    Alle Informationen zum Anmeldeverfahren zu den Modulen anderer Fächer können der folgenden Infoplattform auf Moodle entnommen werden: Learnweb (Passwort: MAF)

    Die Leistungsverbuchung erfolgt über schriftliche Nachweise der jeweiligen Fächer. Diese sind über das jeweilige Studienbüro oder das Sekretariat erhältlich. Die Verbuchung ins QISPOS-System erfolgt über das Service-Büro des IfE (Bispinghof 9-14, Raum E02). 

    Ansprechpartnerin für die Module anderer Fächer am Institut für Erziehungswissenschaft ist Frau Dr.´in Christina Gericke.

  • Studienberatung

    Am Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) stehen Ihnen nachfolgend genannte Personen in Ihrem Studium zur Verfügung.

    Studiengangsbeauftragte:
    Prof.´in Dr. Christina Huf

    Fachstudienberaterin:
    Dr.´in Corinna Schwamborn
    Für eine spezielle Beratung zum Studium, für Anerkennungen sowie beim Studiengangswechsel nehmen Sie bitte Kontakt zum Studienfachberater auf.

    Fachstudienberatung für die Profile:
    Für weitere Beratungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Seite für die Fachstudienberatung die/den zuständige/n Ansprechpartner/in.

    Zentrale Anlaufstelle:
    Für allgemeine und organisatorische Fragen zum erziehungswissenschaftlichen Studium steht Ihnen das Team des Service-Büros IfE (Bispinghof 9-14, Raum E 02) zur Verfügung.

    Ansprechpartnerin im Praktikumsbüro:
    Frau Stephanie Höke

    Für Fragen zum Praktikum unterstützt Sie das Praktikumsbüro des Instituts für Erziehungswissenschaft (Georgskommende 33, Raum C 225).

    Ansprechpartnerin für die Module anderer Fächer am IfE: 
    Dr.´in Christina Gericke

  • Weitere Informationen/Weitere Dokumente

    Informationen zur staatlichen Anerkennung des Profils Sozialpädagogik

    "Für den Abschluss des B.A. Erziehungswissenschaft mit dem Profil „Sozialpädagogik“ kann in Nordrhein-Westfalen - wie in weiteren 13 Bundesländern - keine staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen vergeben werden. Teilweise wird von öffentlichen - nicht den freien - Trägern eine staatliche Anerkennung für eine Berufsausübung erwünscht. Vor dem Hintergrund des § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe) ist eine staatliche Anerkennung für die Berufsausübung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe rechtlich nicht vorgeschrieben. Nach einer Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) haben Absolvent*innen erziehungswissenschaftlicher Studiengänge mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit überwiegend keine Probleme mit der Berufseinmündung bei öffentlichen Trägern, wenn eine staatliche Anerkennung nicht nachgewiesen wird."


    Weitere Dokumente

    Studiengangsinformationen:

    B.A. EW mit Studienbeginn ab WS 2021/22:
    Studiengangsinformation für Studierende


    B.A. EW mit Studienbeginn vor WS 2021/22:

    ab WS 15/16: Studiengangs-Info 10d (nicht aktualisiert)


    Antrag auf ein zweites Profilmodul:

    Es kann auf Antrag beim Prüfungsamt 1 ein zweites Profilmodul anstatt ein Modul aus dem Pragmatischem Bereich studiert werden. Dieses Formular zur Anmeldung des zweiten Profils ist im Service-Büro IfE erhältlich. Hier erhalten Sie auch weitere wichtige Informationen dazu.

    Die Anmeldung dieser Veranstaltungen kann nur während der regulären QISPOS-Anmeldephase im Prüfungsamt mit diesem Antrag vorgenommen werden!

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltungen für das 2. Profilmodul aus dem jeweiligen Grundlagen A-Bereich wählen. Dieses Modul wird mit insgesamt 10 LP absolviert und wird an Stelle eines Moduls (10 LP) aus dem Pragmatischen Bereich studiert.


    Außercurriculare Studien im Fach Erziehungswissenschaft

    Wenn Sie im Rahmen eines Studiengangswechsels bzw. im Übergang zum Master außercurriculare Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft absolvieren möchten, benötigen Sie folgende Dokumente: Zu Beginn der entsprechenden Veranstaltungen müssen Sie sich von der jeweiligen Lehrperson eine individuelle Kooperationsvereinbarung unterzeichnen lassen. Nur wenn der/die Lehrende zustimmt, dürfen Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Veranstaltung (inkl. Leistung) müssen Sie sich diese auf einem gesonderten Formular bescheinigen lassen. Erst wenn beide Formulare vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihnen die Leistung anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung nur gemäß der zum Zeitpunkt der Einschreibung gültigen Prüfungsordnung vorgenommen wird. Bei Fragen und Anerkennungsanliegen wenden Sie sich bezüglich des außercurricularen Studiums im Fach Erziehungswissenschaft gerne die zuständige Fachstudienberaterin, Frau Dr.´in Corinna Schwamborn.

    Bescheinigung der außercurriculare Studien im Fach Erziehungswissenschaft:
    Wenn Sie Veranstaltungen aus dem Fach Erziehungswissenschaft im Rahmen des außercurricularen Studiums absolvieren möchten, benötigen Sie dieses Dokument. Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zur Regelung der Homepage des IfE.


    Informationsveranstaltung im WS 23/24:

    Präsentation der Informationsveranstaltung vom 05.10.2023