Prüfungsangelegenheiten

Anmelde- und Abmeldepflicht von Prüfungsleistungen

Die Module in den Bachelor- und Masterstudiengängen werden mit einer Prüfungsleistung oder auch mehreren Prüfungsleistungen abgeschlossen. In der Regel sind es Klausuren, Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen. Welche Art der Prüfungen, ihr Umfang und die mögliche Anbindung an eine Lehrveranstaltung regeln die Modulbeschreibung der jeweiligen Prüfungsordnungen. Studienleistungen werden in der Regel nicht, können aber benotet werden, diese Noten werden jedoch bei der Berechnung einer Modulnote nicht berücksichtigt. Prüfungsleistungen werden in jedem Fall benotet und bilden die Grundlagen der Modulnoten. Eine Anmelde- und Abmeldepflicht von Prüfungsleistungen besteht für alle Studierende in den modularisierten Studiengängen sowie in den Bachelor-und Masterstudiengängen.
Da die Regelungen zu den An- und Abmeldemodalitäten in den Studiengängen unterschiedlich sein können, entnehmen Sie bitte die wichtige Informationen dazu den Internetseiten der Universität Münster, des Prüfungsamtes 1 sowie auch die Ihrer Fächer.


Außercurriculares Studium im Fach Erziehungswissenschaft

Regelungen und Hinweise zum außercurricularen Studium
Bitte beachten Sie für die außercuriccularen Studien im Fach Erziehungswissenschaft unbedingt die grundsätzlichen Bestimmungen.
Wenn Sie im Rahmen eines Studiengangswechsels im Bachelor bzw. im Übergang zum Master außercurriculare Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft (M.A. EW) bzw. im Fach Pädagogik (M.Ed. nach LABG) absolvieren möchten, benötigen Sie u. g. Dokumente.
Für außercurriculare Veranstaltungen melden Sie sich nicht (!) im HISLSF und für die Leistung auch nicht in QISPOS an. Kontaktieren Sie die entsprechenden Lehrenden vorab auch bitte nicht. Stattdessen sollten Sie einfach zur jeweils ersten Sitzung gehen. Nur wenn die /der Lehrende zustimmt, dürfen Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Sie müssen sich dann eine individuelle Kooperationsvereinbarung für jede außercurriculare Veranstaltung von der entsprechenden Lehrperson unterzeichnen lassen.
Nach erfolgreich absolvierter Veranstaltung (inkl. Leistung) müssen Sie sich diese auf einem gesonderten Formular bescheinigen lassen. Erst wenn beide Formulare vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihnen die Leistung anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung nur gemäß der zum Zeitpunkt der Einschreibung gültigen Prüfungsordnung vorgenommen wird. Bei einem außercurricularen Studium handelt es sich um ein Studium außerhalb der Prüfungsregularien - Sie haben kein Recht auf eine Anerkennung. Sollte eine Anerkennung möglich sein, müssen Sie den Antrag sowie die Bescheinigungen zum außercurricularen Studium beim Prüfungsamt I vorlegen.
Bei Fragen und Anerkennungsanliegen wenden Sie sich bezüglich des außercurricularen Studiums im Fach Erziehungswissenschaft bzw. im Fach Pädagogik an die/den zuständige/n Studienfachberater*in.

Der nachfolgenden Datei sind die allgemeinen Regelungen zur Teilnahme an außercurricularen Studien zu entnehmen.
Für die Veranstaltungen nebst Leistungen aus dem Fach Erziehungswissenschaft / Fach Pädagogik im Rahmen des außercurricularen Studiums, benötigen Sie die Bescheinigung der Erziehungswissenschaft.
Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zur Regelung der Individuellen Kooperationsvereinbarung auf der Homepage des Prüfungsamtes 1.


Außercurriculares Studium im Fach Bildungswissenschaften

Regelungen und Hinweise zum außercurricularen Studium
Bitte beachten Sie für die außercuriccularen Studien im Fach Bildungswissenschaften unbedingt die Regelungen und Hinweise des jeweiligen Faches. Nähere Informationen zur Verfahrenweise sowie die notwendigen Dokumente entnehmen Sie bitte der Webseite der Bildungswissenschaften.
Wenn Sie einen Studiengangswechsel anstreben oder Studienleistungen aus dem Master of Education vorziehen möchten, können Sie in den Bildungswissenschaften bis auf Weiteres an einem außercurricularen Studium teilnehmen. Beachten Sie hierzu die fachspezifischen Regularien (vgl. Formular "Bildungswissenschaftliche Regelungen zur Teilnahme an außercurricularen Studien"). Bachelorstudierende dürfen ausschließlich Studienleistungen aus einem Masterstudium vorziehen . Bei einem außercurricularen Studium handelt es sich um ein Studium außerhalb der Prüfungsregularien - Sie haben kein Recht auf eine Anerkennung.
Für außercurriculare Veranstaltungen melden Sie sich nicht (!) im HISLSF und für die Leistung auch nicht in QISPOS an. Kontaktieren Sie die entsprechenden Lehrenden vorab auch bitte nicht. Stattdessen sollten Sie einfach zur jeweils ersten Sitzung gehen. Sie müssen sich eine individuelle Kooperationsvereinbarung für jede außercurriculare Veranstaltung von der entsprechenden Lehrperson - sofern diese Sie freiwillig zusätzlich aufnimmt - unterzeichnen lassen (für Veranstaltungen aus der Soziologie müssen Sie hierfür das institutseigene Kooperationsvereinbarungsformular, welches Sie nur in der Scheinausgabe des IfS erhalten, nutzen). Nach erfolgreich absolvierter Leistung müssen Sie sich diese auf dem bildungswissenschaftlichen Formular zur Bescheinigung der Leistung unterzeichnen lassen (im Rahmen der Module aus der Soziologie und Psychologie werden institutseigene Formulare ausgestellt und in der Scheinausgabe hinterlegt).