Bewerbung zum Sprachkurs: Vorbereitung auf die DSH-Prüfung

Für die deutschsprachigen Studiengänge müssen Bewerbende ohne deutsches Abitur Deutschkenntnisse nachweisen. Das vorausgesetzte Niveau ist abhängig vom Studiengang.

Das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache (LDaF) der Universität Münster bietet für zukünftige Studienbewerbende Deutsch-Intensivsprachkurse auf den Niveaustufen B1/B2 und C1 an. Die Kurse dauern jeweils ca. sechs Monate (von Januar bis Juli bzw. von August - Januar). Die Teilnahme kostet derzeit 500€ pro Semester. Da Sprachkursteilnehmende an der Universität Münster immatrikuliert werden, fällt zudem der reguläre Semesterbeitrag an.

Die gezahlten Sprachkursgebühren bekommen Sprachkursteilnehmende, die nach erfolgreichem Bestehen der DSH-Prüfung im Rahmen des Kurses ein Studium an der Universität Münster aufnehmen, mit der Rückmeldung zum 2. Semester rückerstattet.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Sprachkurs sind:

  • eine Hochschulzugangsberechtigung sowie
  • nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau von B1 (gemäß dem Europäischen Referenzrahmen). Folgende Nachweise akzeptieren wir:
    • Telc Deutsch B1
    • Deutsch-Test für Zuwanderer B1
    • Deutsch für den Beruf B1
    • Goethe Zertifikat B1
    • onSET B1
    • DSD1 der KMK, Niveaustufe B1
    • Bescheinigung des Lehrgebiets DaF der Universität Münster über das Niveau B1

Für die Teilnahme am Sprachkurs müssen Sie sich über das Bewerbungsportal (Online-Bewerbung) der Universität Münster bewerben. Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung bestimmte Fristen gelten. 

Ihre Bewerbung besteht aus folgenden Schritten:

  1. Sie bewerben sich für einen studienvorbereitenden Deutschkurs fristgerecht online über unser Bewerbungsportal (Online-Bewerbung).
  2. Sie bekommen nach erfolgter Online-Bewerbung eine E-Mail mit angehängtem Kontrollblatt (PDF-Datei). In der E-Mail werden Sie über Ihre Bewerbungsnummer und alle nun noch ausstehenden notwendigen Schritte für eine vollständig fristgerechte Bewerbung informiert.
  3. Sie loggen sich in das Infoportal Ihrer Bewerbung ein.
  4. Sie laden nun alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist hoch. Das jeweilige Bewerbungsfristende entnehmen Sie Ihrem Kontrollblatt.
  5. Ihr Bewerbungsantrag ist erst dann vollständig, wenn Sie alle Pflichtuploads vorgenommen und bei optionalen Uploads das entsprechende Dokument hochgeladen oder aktiv auf den Upload verzichtet haben. Daraufhin können Sie nicht mehr auf Ihre hochgeladenen Dateien zugreifen bzw. diese austauschen. Der Austausch von Dateien kann nur durch das Studierendensekretariat erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis über eine abgeschlossene Deutschprüfung mindestens auf B1-Niveau

Beachten Sie bitte, dass darüber hinaus meistens noch zusätzliche Unterlagen hochgeladen werden müssen, wie zum Beispiel:

  • Bei Studienzeiten: Fächer- und Notenübersicht des Hochschulstudiums (Transcript of Records)
  • Bei einem abgeschlossenen Hochschulstudium: Hochschulabschlusszeugnis

Wenn Ihre Unterlagen im Original nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie die Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache zusammen mit dem originalsprachigen Dokument in einer PDF-Datei bis 2 MB hochladen.

Sollten Sie sich mehrmals online bewerben, ist nur die zuletzt eingegangene Online-Bewerbung mit der höchsten Bewerbungsnummer gültig.

Bitte beachten Sie auch, dass die Bewerbung um einen Sprachkursplatz keine Studienbewerbung impliziert. Nach Beendigung des Sprachkurses müssen Sie sich für das Fachstudium bewerben.

Im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung haben Sie bestätigt, dass Sie Ihren Bewerbungsstatus regelmäßig im Infoportal Ihrer Bewerbung überprüfen. Wir empfehlen Ihnen sich mindestens einmal wöchentlich in das Infoportal Ihrer Bewerbung einzuloggen.

Ca. Mitte Dezember bzw. Mitte Juni bekommen Sie eine Benachrichtigung vom Studierendensekretatiat. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung vom Studierendensekretariat für den Sprachkurs nur unter der Bedingung gilt, dass Sie den Einstufungstest des Sprachkurses bestehen. In diesem Test müssen Sie zeigen, dass sie das Niveau B1 im Deutschen erreicht haben.