Nebenjob

Bei der Finanzierung des Studiums durch einen Nebenjob gibt es einiges zu bedenken: die hohe Arbeitsbelastung in Ihrem Studiengang lässt nicht viel Zeit für einen Nebenjob. Studierendenjobs sind sehr gefragt und oft sind ausreichend gute Sprachkenntnisse erforderlich. Verlassen Sie sich nach Möglichkeit nicht darauf, dass Sie sich durch einen Nebenjob finanzieren!

Bitte beachten Sie: Studierendenjobs können sich auf Kranken-, Renten- und Sozialversicherungsbeiträge sowie auf Ihre Steuerpflicht auswirken!

Jobangebote werden regelmäßig in den regionalen Tageszeitungen (Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung) und den lokalen Veranstaltungszeitschriften (z.B. Na Dann, Ultimo, GIG) veröffentlicht. Außerdem gibt es studentische Hilfskräfte (SHK) in den Fakultäten, Instituten und verschiedenen Einrichtungen der Universität. Auf dem Karriereportal der Universität Münster (UNIKAP.MS) finden Sie Stellenangebote wie Praktika, Werksstudierendenstellen und Stellen für Hochschulabsolvent*innen.

Im Infoportal des Career Service finden Sie Tipps für die Bewerbung auf einen Nebenjob:
www.uni-muenster.de/CareerService/infos/bewerbung/bewerbung-fuer-nebenjobs.html
 

Hinweis für Studierende aus Drittstaaten (Nicht-EU):
Internationale Studierende aus Drittstaaten (§ 16b AufenthG) dürfen, auch während einer studienvorbereitenden Maßnahme (z. B. studienvorbereitender Deutschkurs oder Studienkolleg), in Deutschland 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr arbeiten. Das ist im (Zusatzblatt zum) Aufenthaltstitel vermerkt. Eine zusätzliche Genehmigung der Ausländerbehörde ist in diesen Fällen nicht nötig.

Für freiberufliche Tätigkeiten, z.B. als Sprach- oder Musiklehrer, muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt werden. Vorsicht ist geboten: Auch Honorarjobs mit Arbeitsvertrag, wie z.B. die Tätigkeit als "Honorarkraft" an der Universität, gelten als freiberufliche Tätigkeit! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Job nicht als freiberufliche Tätigkeit gilt, fragen Sie besser bei der Ausländerbehörde nach!