Ethikkommissionen und Ethikbeauftragte der Universität Münster

Die Freiheit der Forschung ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut und Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundlagen- und Anwendungsforschung. Gleichwohl kann Forschung, die Art ihrer Durchführung, ihre institutionelle Gestalt und die Ergebnisverwertung an ethische Grenzen stoßen. Für Publikationen in Fachzeitschriften und Projektanträge bei Drittmittelgebern werden daher zunehmend Ethikvoten gefordert. Zudem sind die Risiken sicherheitsrelevanter Forschung in den letzten Jahren stärker in den Fokus geraten.

Die Forschungsethik reflektiert den Forschungsprozess in all seinen Stadien und orientiert sich dabei an den normativen Grundsätzen der Universität sowie der Zivilklausel.

Ethikkommissionen in den Fachbereichen

Zur Stärkung der Selbstregulierung in der Forschung, zur Prüfung von ethischen Risiken und Gefahren innerhalb von Forschungsvorhaben und vor allem zur Unterstützung der Wissenschaftler:innen und der Erteilung von Ethikvoten haben verschiedene Fachbereiche der Universität Münster institutseigene Ethikkommissionen eingerichtet.  

Aufgaben der Ethikbeauftragten

Die Ethikbeauftragte der Universität berät Wissenschaftler:innen, Gremien und die Verwaltung bei Fragen zur Ethik in der Forschung und ggf. bei Sicherheitsfragen („Dual Use“). Sie unterstützt die Fachbereiche der Universität bei der Etablierung neuer Ethikkommissionen, nimmt Beschwerden entgegen, berät das Rektorat in ethischen Belangen und begleitet Strukturprozesse, die forschungsethisch relevant sind. Die Ethikbeauftragte kooperiert mit den Ethikkommissionen der Fachbereiche und anderen Instanzen, wie der Datenschutzbeauftragten und der juristischen Abteilung des Forschungsdezernats. Sie ist überdies Ansprechpartnerin für Anträge auf ein Ethikvotum aus Fachbereichen, die noch nicht über eine Ethikkommission verfügen. Aus Gründen spezieller Zuständigkeit kann sie Anfrage an bereits bestehende Ethikkommissionen oder an andere Stellen der Universität weiterleiten.

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung eines Ethikvotums beträgt vier bis sechs Wochen. Der Antrag zur Erteilung eines Ethikvotums wird gestellt, indem der verlinkte Fragebogen ausgefüllt und mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen via E-Mail an die Ethikbeauftragte geschickt wird.

Kontakt

Prof. Dr. Franziska Dübgen
Ethikbeauftragte
T: +49 251 83-24466
fduebgen@uni-muenster.de
Eva-Maria Landmesser
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
T: +49 251 83-24339
e_land01@uni-muenster.de