Ethikkommissionen und Ethikbeauftragte der Universität Münster
Die Freiheit der Forschung ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut und Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundlagen- und Anwendungsforschung. Gleichwohl kann Forschung, die Art ihrer Durchführung, ihre institutionelle Gestalt und die Ergebnisverwertung an ethische Grenzen stoßen. Für Publikationen in Fachzeitschriften und Projektanträge bei Drittmittelgebern werden daher zunehmend Ethikvoten gefordert. Zudem sind die Risiken sicherheitsrelevanter Forschung in den letzten Jahren stärker in den Fokus geraten.
Die Forschungsethik reflektiert den Forschungsprozess in all seinen Stadien und orientiert sich dabei an den normativen Grundsätzen der Universität sowie der Zivilklausel.
Ethikkommissionen in den Fachbereichen
Zur Stärkung der Selbstregulierung in der Forschung, zur Prüfung von ethischen Risiken und Gefahren innerhalb von Forschungsvorhaben und vor allem zur Unterstützung der Wissenschaftler:innen und der Erteilung von Ethikvoten haben verschiedene Fachbereiche der Universität Münster institutseigene Ethikkommissionen eingerichtet.