Ethikbeauftragte der Universität Münster
Die Freiheit der Forschung ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut und Voraussetzung für eine erfolgreiche Grundlagen- und Anwendungsforschung. Gleichwohl kann Forschung, die Art ihrer Durchführung, ihre institutionelle Gestalt und die Ergebnisverwertung an ethische Grenzen stoßen. Für Publikationen in Fachzeitschriften und Projektanträge bei Drittmittelgebern werden daher zunehmend Ethikvoten gefordert. Zudem sind die Risiken sicherheitsrelevanter Forschung in den letzten Jahren stärker in den Fokus geraten.
Die Forschungsethik reflektiert den Forschungsprozess in all seinen Stadien und orientiert sich dabei an den normativen Grundsätzen der Universität sowie der Zivilklausel.
Aufgaben der Ethikbeauftragten
Die Ethikbeauftragte berät Wissenschaftler:innen, Gremien und die Verwaltung bei Fragen zur Ethik in der Forschung und ggf. bei Sicherheitsfragen („Dual Use“). Sie unterstützt die Fachbereiche der Universität bei der Etablierung neuer Ethikkommissionen, nimmt Beschwerden entgegen, berät das Rektorat in ethischen Belangen und begleitet Strukturprozesse, die forschungsethisch relevant sind. Die Ethikbeauftragte kooperiert mit den Ethikkommissionen der Fachbereiche und anderen Instanzen, wie dem Datenschutzbeauftragten und der juristischen Abteilung des Forschungsdezernats, und kann Anfragen aus Gründen spezieller Zuständigkeit an diese oder an andere Stellen der Universität weiterleiten.
Kontakt
Ethikkommissionen der Fachbereiche
Zur Stärkung der Selbstregulierung in der Forschung, zur Prüfung von ethischen Risiken und Gefahren innerhalb von Forschungsvorhaben und vor allem zur Unterstützung der Wissenschaftler:innen haben verschiedene Fachbereiche der Universität Münster institutseigene Ethikkommissionen eingerichtet.