

Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung die Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbringen können, haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dies kann Studien- und Prüfungsleistungen (auch semesterbegleitend) ebenso betreffen wie die schriftlichen Arbeiten zum Abschluss des Studiums. Generelle Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen möchten, müssen Sie das Formular „Formblatt: Nachteilsausgleich“ ausfüllen und im Service Center abgeben. Dieses finden Sie hier unter dem Reiter Sonstiges. Alle Unterlagen müssen spätestens 3 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist (QISPOS/SLcM) im Service-Center eingereicht werden.
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch mit der Beauftragten für Nachteilsausgleiche, dem Studiengangskoordinator/der Studiengangskoordinatorin und der/dem jeweilig*in Prüfer*in in der Sportart, in der ein Nachteilsausgleich beantragt worden ist.
Bitte wenden Sie sich erst nach dem Erhalt ggf. an die Rektoratsbeauftragte für den Nachteilsausgleich, falls Sie Ihren Nachteil nicht ausgeglichen sehen sollten. Eine Meldung in Qispos/SLcM sollte erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung für den Nachteilsausgleich erfolgen, da ansonsten die Prüfungs- und Studienleistungsanforderungen gelten, die zum Zeitpunkt der Meldung für alle Studierenden gültig waren.
Beachten Sie bei einem Antrag folgendes:
Der Nachteilsausgleich ist so auszurichten, dass die Teilleistungsschwäche ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit möglichst vollständig entsprochen wird. Es geht dabei nicht um geringere Leistungsanforderungen, sondern um eine andere – aber gleichwertige – Gestaltung der Leistungsanforderungen. Ziel ist es, der individuellen Problematik angemessen Rechnung tragen, ohne die fachlichen Anforderungen geringer zu bemessen und die Leistungsüberprüfung individuell anzupassen, z.B. zeitlich, räumlich, technisch, personell.
Nach Genehmigung des Antrages muss der Antrag des Prüfungsamtes, sowie die Datenschutzerklärung beim bzw. Prüfungsamt eingereicht werden. Diese finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Kontakt: Dr. Franziska Duensing-Knop