Ein- & Umschreibung

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester BA

    Bei Fragen bezüglich der Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Service-Center Sportwissenschaft oder schicken Sie für Fragen vorab eine E-Mail an servicecentersport@uni-muenster.de

    Es besteht die Möglichkeit, sich in ein höheres Fachsemester bei Studiengang- oder Studienortwechsel sowie bei einem Fachwechsel einstufen zu lassen. Die Studiengänge der Fachrichtung Sportwissenschaft sind im höheren Fachsemester nur noch bis einschließlich SoSe 2018 zulassungsfrei. Für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester benötigen Sie eine Einstufung. Das Service Center Sportwissenschaft benötigt 2 Wochen zur Bearbeitung der Einstufungen. Aus diesem Grund sind die Fristen für eine Einstufung jeweils der 01.09. (Wintersemester) und der 01.03. (Sommersemester).

    Die Einstufung muss dann fristgerecht bis zum 15.09. (Wintersemester) und zum 15.03. (Sommersemester) im zentralen Studierendensekretariat abgegeben werden. 

    Beachten Sie außerdem bitte die Informationen im zugehörigen Leitfaden und die benötigten Formulare, die Sie hier finden.

    Die vollständigen Unterlagen müssen im Service-Center Sportwissenschaft abgegeben werden! Bitte beachten Sie, dass eine Einstufung nur in Verbindung mit einer Anerkennung möglich ist!

  • Anerkennung von Studienleistungen

    Bei Fragen bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen und der Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Service-Center Sportwissenschaft oder schicken Sie für Fragen vorab eine E-Mail an servicecentersport@uni-muenster.de

    Eine Anerkennung ist nur innerhalb des ersten Fachsemesters im neuen Studiengang möglich. Das Service Center Sportwissenschaft benötigt 2 Wochen zur Bearbeitung der Anerkennungen. Aus diesem Grund sind die Fristen für eine Anerkennung jeweils der 15.05. (Sommersemester) und der 15.11. (Wintersemester).

    Die Anerkennung muss dann fristgerecht bis zum 01.06. (Sommersemester) und zum 01.12. (Wintersemester) im Prüfungsamt I abgegeben werden.

    Beachten Sie außerdem bitte die Informationen im zugehörigen Leitfaden und die benötigten Formulare, die Sie hier finden.

    Auskunft über anrechenbare Leistungen

    Es besteht die Möglichkeit für Studieninteressierte des Fachs Sport an der Universität Münster, vor einem Wechsel eine vorbehaltliche Auskunft über die Anrechenbarkeit ihrer an anderen Hochschulen bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu bekommen. Beachten Sie dazu bitte die Informationen im zugehörigen Leitfaden und die benötigten Formulare, die Sie hier finden.

  • Angleichstudien (LZV-Konformität im Rahmen des Master of Education)

    Angleichstudien

    Die Universität Münster ermöglicht Studierenden, die ihren Bachelor an einer anderen deutschen Hochschule abgeschlossen haben, den Master of Education an der Universität Münster LZV-konform, d.h. entsprechend den Vorgaben der Lehramtszugangsverordnung (LZV), die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen regelt, abzuschließen.

    Je nach Bachelorabschluss kann es allerdings notwendig sein, Leistungen aus der Bachelorphase nach zu studieren, um so mit dem Abschluss des Master of Education die Vorgaben der LZV zu erfüllen. 

    Wie das Verfahren am insitut für Sportwissenschaft stattfindet erfahren sie im "Leitfaden Verfahren Angleichstudien (LZV)" welcher hier zu finden ist.

    Studierenden, die den BA nicht in Münster absolviert haben, sollten für das LZV-Büro im ersten Fachsemester des Masters auch das Formular „Bescheinigung über fachpraktische Prüfungen“ im Service-Center einreichen. Dazu wird geprüft, wieviele benotete fachpraktische Prüfungen im BA erbracht worden sind. Dazu zählen weder sportmotorische Propädeutika noch lehrpraktische Prüfungen. Studierende, die den BA bspw. in Bielefeld absolviert haben, müssen noch fachpraktische Prüfungen nachholen! Die Prüfung wird vom Studiengangskoordinator nach Sichtung der Unterlagen festgelegt und kann nicht frei gewählt werden. Der Antrag muss bis zur hier aufgeführten Frist im Service-Center per Mail eingereicht werden, damit dann für das darauf folgende Semester die Prüfung rechtzeitig festgelegt und angemeldet werden kann.

  • Übergang in den Master LABG 2009 PO 2021

    Für den Übergang zum Master wird in jedem Semester eine Onformationsveranstatung über Zoom angebeoten. Es wird dringend empfohlen, an dieser teilzunehmen. Die Termine finden Sie hier

  • Äquivalenzbescheinigung für den Master LABG 2009 PO 2021

    Äquivalenzbescheinigung

    Sollte der BA nicht an der Universität Münster im Rahmen des LABG 2009 studiert worden sein, so ist für die Bewerbung eine Äquivalenzbescheinigung notwendig, die vom Service-Center geprüft und unterschrieben werden muss. Das Fomular finden Sie hier. Frist zur Einreichung beim Service-Center für eine Bewerbung im WS ist der 01.07. und für das SoSe der 01.02. Mit diesem Formular bescheinigt das Service-Center Sport, dass das Fach Sport des abgeschlossenen Bachelorstudiengangs in seinen Grundzügen äquivalent zum Fach Sportwissenschaft an der Universität Münster ist. Die Äquivalenzbescheinigung kann per Mail beantragt werden, indem die angehenden Masterstudierenden das Modulhandbuch Sport und ein Transcript of Records des abgeschlossenen Bachelorstudienganges beim Service-Center Sport einreichen.