Erforderliche Leistungspunkte
Die BAföG-Bescheinigungen (Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG) können nur bearbeitet werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen (zu finden unter Formulare & Dokumente):
- ausgefülltes Formblatt 5 (bitte unbedingt Förderungsnummer eintragen)
- ausgefülltes Formblatt Bearbeitung Bafög
- Ausdruck über die erbrachten Leistungen aus Qispos
- Ausdruck über den Studienverlauf aus Qispos
Studiengang |
3. Semester |
4. Semester |
5. Semester |
6. Semester |
benötigte Leistungspunkte nach jeweiligem Semester
LG |
18 LP |
24 LP |
30 LP |
42 LP |
LH |
27 LP |
36 LP |
45 LP |
64 LP |
L2 |
33 LP |
44 LP |
55 LP |
75 LP |
LF |
33 LP |
44 LP |
55 LP |
75 LP |
B.Sc. |
81 LP |
108 LP |
135 LP |
180 LP |
LG= Lehramt an Grundschulen; LH= Lehramant Haupt-,Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; L2= 2-Fach-Bachelor; LF= Lehramt an Berufskollegs und Gesamtschulen; LP= Leistungspunkte
Studierende, deren Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erhöht wurde, müssen ihre Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG in Form des Formblattes 5 später einreichen. Da die Regelstudienzeit mit der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung verlängert worden ist, muss das Formblatt 5 erst entsprechend später eingereicht werden. Hier gelten folgende Regelungen:
- Beginn WS 21/22: Einreichung nach dem 4. Fachsemester (nach dem SoSe 23)
- Beginn WS 20/21: Einreichung nach dem 6. Fachsemester (nach dem SoSe 23)
- Beginn WS 19/20: Einreichung nach dem 7. Fachsemester (nach dem WiSe 22/23)
Die Anzahl der zu erbringenden LP nach diesen Fachsemestern bleibt unverändert und ist der oben stehenden Tabelle zu entnehmen.