

Herzlich willkommen am Institut für Sportwissenschaft
Schön, dass Sie sich für ein Sportstudium an unserem Institut interessieren. Wer Sport studieren möchte, bringt in der Regel nicht nur Freude an Bewegung mit, sondern auch Neugier, Einsatzbereitschaft und den Wunsch, sportliche Praxis wissenschaftlich zu verstehen. Genau solche Menschen möchten wir kennenlernen.
Der Sporteignungstest ist der erste Schritt auf Ihrem Weg zu uns. Er soll zeigen, dass Sie über grundlegende sportmotorische Voraussetzungen verfügen, die für ein erfolgreiches Studium wichtig sind. Gleichzeitig ist er für Sie eine Gelegenheit, unser Institut, unsere Anforderungen und ein Stück weit auch die besondere Atmosphäre eines Sportstudiums in Münster kennenzulernen.
Wir freuen uns über jede und jeden, der sich ernsthaft für Sportwissenschaft interessiert, und möchten Sie dabei bestmöglich unterstützen, gut vorbereitet und mit einem klaren Bild in diesen nächsten Schritt gehen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zu den Anforderungen, zur Anmeldung und zur Vorbereitung auf den Sporteignungstest. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung und freuen uns darauf, Sie vielleicht bald persönlich an unserem Institut begrüßen zu dürfen.
Sporteignungsprüfung als TIN*-Person
Die Universität Münster und das Institut für Sportwissenschaft heißen Personen aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten ausdrücklich willkommen. Wir verstehen geschlechtliche Vielfalt als selbstverständlichen Bestandteil auch unserer Studierendenschaft.
Für die Anmeldung zur Sporteignungsprüfung ist derzeit eine Angabe des Personenstands (männlich/weiblich/divers) erforderlich, da in einzelnen Disziplinen (z. B. Schwimmen, Leichtathletik) mit leistungsbezogenen Normtabellen gearbeitet wird, die bislang binär strukturiert sind.
Personen, die das Geschlecht divers führen oder auf eine Geschlechtsbezeichnung verzichten, laden wir zu einem vertraulichen Gespräch ein. In diesem Gespräch können Sie gemeinsam mit einer Vertrauensperson (s. unten) einen Antrag stellen, um die Prüfkriterien in den Sportarten festzulegen, in denen es Normtabellen gibt, die sich an der binären Geschlechtszuordnung orientieren.
Wir sind uns bewusst, dass die derzeitige Regelung eine Übergangslösung darstellt. Das Institut arbeitet daran, die Verfahren perspektivisch weiterzuentwickeln, um langfristig Strukturell inklusivere Prüfungsmodalitäten zu ermöglichen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf können Sie sich an eine der unten aufgeführten Ansprechpersonen wenden. Die Auflistung ist alphabetisch sortiert, Sie können sich an eine Person Ihrer Wahl wenden.
Dr. Christiane Bohn
bohnc@uni-muenster.de
Studienberaterin am Institut für Sportwissenschaft
Luc Vossenberg
lvossebe@uni-muenster.de
Fachschaft Sport (Studierendenvertretung)
Prof. Dr. Heiko Wagner
studiendekan.sport@uni-muenster.de
Studiendekan am Institut für Sportwissenschaft
Lena Wiesel
l.wiesel@uni-muenster.de
Fachschaft Sport (Studierendenvertretung)
Die nächste Sporteignungsprüfung findet am Mittwoch, 01.07.2026 statt.
Weitere relevante Termine, Fristen und Informationen erhalten Sie hier .
ÄNDERUNG SPORTEIGNUNGSPRÜFUNG IN MÜNSTER
Seit dem Jahr 2024 wurde ein Defizitkriterium eingeführt. Näheres dazu regelt die Ordnung. Darüber hinaus wird auch Sport als Abiturfach unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig anerkannt (wenn in mindestens drei der vier Schulhalbjahre der Qualifizierungsphase der Sekundarstufe II sowie in der Abiturprüfung - mindestens 10 Punkte bei einem Leistungskurs Sport oder - mindestens 12 Punkte bei Sport als viertes oder fünftes Abiturfach erreicht wurden). Das Abiturzeugnis muss erst zur Einschreibung und noch nicht zur Bewerbung eingereicht werden.
Bitte lesen Sie unsere ausführlichen Informationen auf diesen Seiten gründlich. Rechtsverbindliche Regelungen finden Sie in der Ordnung zur Eignungsfeststellung
Anmeldung zur Prüfung:
Eine Anmeldung ist hier möglich!
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier .
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an diese Mailadresse:
Wir bitten um Verständnis, dass Fragen, die durch unsere Homepage beantwortet werden, nicht mehr in gesonderten Email-Anfragen beantwortet werden können!
Anerkennung von anderen Sporteignungsprüfungen
Anerkennung von Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen
Die Universität Münster erkennt Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen an, sofern diese den Anforderungen der Sporteignungsprüfung der Universität Münster entsprechen. Den entsprechenden Nachweis legen Sie bitte bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vor.
Voraussetzungen
- Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn das Zeugnis der Sporteignungsprüfung innerhalb der letzten 24 Monate vor der Einschreibung ausgestellt wurde und
- die auf dem Zeugnis angegebene Gültigkeitsdauer zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht abgelaufen ist.
Bereits als gleichwertig eingestufte Eignungsprüfungen
Eine Übersicht der Sporteignungsprüfungen, die bei einer Einschreibung an der Universität Münster voraussichtlich als gleichwertig anerkannt werden können, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- Die Liste, die auf der grundlage der Ordnungen aus den Vorjahren erstellt wurde, dient ausschließlich der Orientierung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung.
- Ob eine Sporteignungsprüfung tatsächlich als gleichwertig anerkannt werden kann, wird ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule geprüft.
- Nach Abschluss der Eignungsprüfung wird zusätzlich überprüft, ob alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsteile tatsächlich absolviert wurden.
- Werden einzelne Prüfungsteile nicht nachgewiesen, kann eine zuvor angenommene Gleichwertigkeit auch nachträglich aberkannt werden.
Anerkennung anderer Sporteignungsprüfungen
Ist Ihre Sporteignungsprüfung nicht in der Übersicht aufgeführt oder ahben Sie Zweifel, da die Ordnung noch kurzfristig geändert wurde, können Sie die Gleichwertigkeit vor der Einschreibung durch das Institut für Sportwissenschaft prüfen lassen.
Bei festgestellter Gleichwertigkeit stellt das Institut eine Äquivalenzbescheinigung aus.
Senden Sie Ihren Antrag spätestens vier Wochen vor dem Einschreibungstermin per E-Mail an sporteignung@uni-muenster.de.
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Zeugnis der bestandenen Sporteignungsprüfung,
die aktuelle Ordnung der Sporteignungsprüfung der entsprechenden Hochschule, aus der die Prüfungsinhalte sowie die Voraussetzungen für das Bestehen hervorgehen,
den Link zur Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule.
Hinweis
Die Anerkennung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Vorjahr der Einschreibung geltenden Regelungen. Änderungen der Prüfungsordnungen an den anderen Universitäten können daher Auswirkungen auf die Anerkennung haben.
Anerkennung von Ersatznachweisen
Sport als Abiturfach als Ersatznachweis für die komplette Eignungsprüfung
Voraussetzungen:
Abiturzeugnisse werden aus den letzten 3 Abiturjahrgängen anerkannt
(Beispiel: das Jahr 2026 die Abiturjahrgänge 2024 bis 2026).Art des Nachweises:
Die besondere studiengangsbezogene Eignung gilt als nachgewiesen, wenn in mindestens drei der vier Schulhalbjahre der Qualifizierungsphase der Sekundarstufe II sowie in der Abiturprüfung folgende Punkte erreicht worden sind:
- entweder mindestens 10 Punkte bei einem Leistungskurs Sport
- oder mindestens 12 Punkte bei Sport als viertem Abiturfach bzw. Sport als Prüfungsfach auf grundlegenden Anforderungsniveau (Niedersachsen)
Eine Bewerbung ist auch ohne vorherige Prüfung möglich. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, so muss zur Einschreibung an der Uni Münster ledglich das Abiturzeugnis vorgelegt werden.
Ersatznachweise für einzelne Sportarten
Ersatznachweise für die Sportarten Schwimmen (Zeugnisses über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der DLRG/des DRK silber) und/oder Sportspiel (Zugehörigkeit zu einem OK, PK, EK Kader des betreffenden deutschen Landes- oder Bundesverbandes) Silber) müssen bis zur hier angegebenen Frist als Scan (PDF) bei der Anmeldung hochgeladen werden. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier. Das Original muss am Tag der Eignungsprüfung beim Prüfungsausschuss der entsprechenden Sportart vorgelegt werden.
Die oben aufgeführten Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Monate vor dem Termin der Eignungsprüfung ausgestellt wurden, längstens allerdings bis zur auf der Urkunde aufgeführten Gültigkeitsfrist.Rückerstattung der Gebühren nach Einschreibung an der Universität Münster
Wer eine Bescheinigung über das Bestehen der Sporteignungsprüfung an der Universität Münster bekommt und sich im selben Jahr an der Universität Münster für das Fach Sport im LABG immatrikuliert, erhält eine Rückerstattung der Gebühr. Der Antrag auf Rückerstattung muss bis jeweils 01. Dezember des Jahres der Absolvierung der Prüfung gestellt werden. Danach kann der Betrag nicht mehr erstattet werden. Für die Rückerstattung muss das folgende Online-Formular ausgefüllt werden. Die Bearbeitung aller eingereichten Anträge kann erst ab dem 02. Dezember erfolgen. Die Rücküberweisung wird dann bis ca. Jahresende erfolgen.
Eine Rückerstattung der Gebühr bei Anmeldung zur Prüfung und einer nachträglichen Abmeldung von dieser kann (auch mit Attest) leider nicht erfolgen.
Vorbereitungskurse Turnen und Leichtathletik und Übungstag Fachschaft
Informationen zum Übungstag der Fachschaft finden Sie auf der Instagramseite der Fachschaft und/oder auf der Homepage der Fachschaft.
Gegebenenfalls werden spezifische Vorbereitungskurse für den Prüfungsteil „Turnen“ angeboten.
Organisatorische Hinweise zum Ablauf am Tag der Sporteignungsprüfung
Benötigte Utensilien:
- Personalausweis oder Reisepass. Ohne Personalausweis oder Reisepass ist keine Teilnahme möglich. Andere Dokumente wie Führerschein etc. werden nicht akzeptiert. Zus. muss eine DinA4-Kopie des Ausweises bei der Anmeldung abgegeben werden.
- Bei Anerkennung von Ersatznachweisen Original des Ersatznachweises DLRG
- Sportschuhe für draußen
- Saubere Sportschuhe für drinnen
- ggf. Turnschläppchen für die Sportart Turnen (oder Barfuß turnen, Socken oder Sportschuhe sind beim Turnen nicht erlaubt!)
- Sportkleidung für die Halle und für draußen
- Badehose oder Schwimmanzug (kein Bikini, ggf. noch Badeschlappen und Schwimmbrille)
- ggf. Duschzeug, Handtuch + Wechselkleidung
- Trinken + Essen
- ggf. Sonnenschutzmittel
- Getränke
Leistungsanforderungen in der Sporteignungsprüfung
Übersicht der Leistungsanforderungen für das Lehramt Gym/Ges; GHR & BK
Übersicht der Leistungsanforderungen für das Lehramt Grundschule & Sonderpädagogik
Sporteignungsprüfung - Videos
Nachfolgend finden Sie zu einigen Sportarten der Sporteignungsprüfung eine detaillierte Beschreibung und die dazugehörigen Videos.
Bildreihen mit den entscheidenden Bewegungsphasen können hier eingesehen werden.
Turnen
ÜBUNG: BODEN
Es darf nur barfuß oder mit Turnschläppchen geturnt werden. Eine eng anliegende Radler- oder Läuferhose und ein eng anliegendes Oberteil sind verpflichtend. Es gibt nur einen Versuch! Geturnt wird ohne Sicherheits- und Hilfestellung.- Aufschwingen in den Handstand gegen die Wand (nur die Füße dürfen die Wand berühren. Der Hüftwinkel muss mind. 180° betragen)
- Beidbeiniges Absenken zur Hockstellung (langsames Führen der Füße zum Boden)
- Rolle rückwärts mit deutlicher Streckung der Arme
- Strecksprung mit ½ Drehung (180°-Drehung)
- Rolle vorwärts (komplette Strecken der Knie im Abdruck, deutliches Stützphase muss zu erkennen sein, beim Hochgehen in den Stand darf kein Abdruck mit den Händen vom Boden erfolgen)
- Strecksprung, Rad mit ¼ Drehung in die Bewegungsrichtung aus dem Anlauf oder Angehen (Arm-Rumpfwinkel und Hüftwinkel 180°, Arme und Füße müssen in einer Linie auf dem Boden aufgesetzt werden)
ÜBUNG: RECK
Es darf nur barfuß oder mit Turnschläppchen geturnt werden. Eine eng anliegende Radler- oder Läuferhose und ein eng anliegendes Oberteil sind begründet. Es gibt nur einen Versuch! Geturnt wird ohne Sicherheits- und Hilfestellung.
- Aufschwung vorlings rückwärts
- Umschwung vorlings rückwärts (mit deutlichem Lösen der Hüfte von der Reckstange zum freien Stütz, mit gestreckten Knien und nur leichter Beugung in der Hüfte während der Rotation rw.)
- Niedersprung (ohne den Griff an der Reckstange zu lösen)
- Unterschwung (gestreckte Arme, Hochführen der Beine an der Reckstange mit deutlicher Flugphase vor der Landung)
ÜBUNG: SPRUNG
Es darf nur barfuß oder mit Turnschläppchen geturnt werden. Eine eng anliegende Radler- oder Läuferhose und ein eng anliegendes Oberteil sind begründet. Es gibt zwei Versuche! Geturnt wird ohne Sicherheits- und Hilfestellung.
Die Gerätehöhe beträgt bei Frauen 1,25 Meter und bei Männern 1,35 Meter. Der Abstand des Reutherbretts vom Sprungtisch beträgt mind. 1 Meter.
- Sprunghocke mit Reutherbrett über das Ergojet/Sprungtisch (Aufsetzen der Hände im vorderen Teil des Sprungtisches, deutliche erste und zweite Flugphase, in der Stützphase müssen sich die Schultern noch hinter der Lotrechte der Hände befinden, deutliche Gegenrotation durch Abdruck vom Gerät, um den Oberkörper zur Landung wieder aufzurichten, aktive Landung)
Schwimmen
Übung: 100m auf Zeit mit Startkommando in einer Technik nach Wahl
Übung: Start und Tauchen
Basketball
Übung: Demonstration Basketballspezifischer Fähigkeiten
Übung: Spielfähigkeit im Spiel 3:3
- Es spielen zwei 3er-Teams gegeneinander auf einem Basketballkorb. Jeder*r spielt eine Mann-Mann-Verteidigung. Fouls werden selber angesagt. Nach Korberfolg der geeigneten Mannschaft wird der Basketball an die gegnerische Mannschaft übergeben – „make it, Give it!“
Volleyball
Übung: Demonstration volleyballspezifischer Fähigkeiten
- Prüfung einzelner Fertigkeiten: Im Spiel einer Zweiergruppe sollen die wesentlichen Fertigkeiten (Baggern, Pritschen und Angriffsschlag) gezeigt werden
- Überprüfung der Spielfähigkeit in den Spielformen 2:2 und/oder 3:3 mit- und gegeneinander: Im Spiel 2:2 (3:3) sollen einige Minuten lang die wesentlichen taktischen Elemente des Spiels demonstriert werden
Handball
Übung: Passen und Fangen in Bewegung
Übung: Schlagwurf nach Dribbling und Sprungwurf nach Anspiel
Fußball
Übung: 4:2
Übung: Zieharmonika
Koordinationsparcours
Wiener Koordinationsparcours
Aufbau des Wiener Koordinationsparcours