Weitere Informationen/Weitere Dokumente
Informationen zur staatlichen Anerkennung der Profile:
Sozialpädagogik:
"Für den Abschluss des B.A. Erziehungswissenschaft mit dem Profil „Sozialpädagogik“ kann in Nordrhein-Westfalen - wie in weiteren 13 Bundesländern - keine staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen vergeben werden. Teilweise wird von öffentlichen - nicht den freien - Trägern eine staatliche Anerkennung für eine Berufsausübung erwünscht. Vor dem Hintergrund des § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe) ist eine staatliche Anerkennung für die Berufsausübung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe rechtlich nicht vorgeschrieben. Nach einer Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) haben Absolvent*innen erziehungswissenschaftlicher Studiengänge mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit überwiegend keine Probleme mit der Berufseinmündung bei öffentlichen Trägern, wenn eine staatliche Anerkennung nicht nachgewiesen wird."
Pädagogik der frühen Kindheit:
„Mit dem Abschluss des B.A. Erziehungswissenschaft ist derzeit noch nicht die staatliche Anerkennung für Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen verbunden. Das Institut für Erziehungswissenschaft prüft aber, ob die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW (GV.NRW. 2015, Nr. 23 vom 18.05.2015, S. 435-446) in Zukunft die Vergabe dieser Anerkennungen für Kindheitspädagog/innen möglich machen.“
Weitere Dokumente
Studiengangsinformationen:
B.A. EW mit Studienbeginn ab WS 15/16:
ab WS 15/16: Studiengangs-Info 10d
B.A. EW mit Studienbeginn vor dem WS 15/16 (auslaufend):
ab WS 13/14: Studiengangsinfo 10C
B.A. EW mit Studienbeginn vor dem WS 13/14:
ab WS 09/10: Studiengangsinfo 10B
Wechselantrag in die PO 2015:
Wechselantrag in die Prüfungsordnung 2015
Antrag auf ein zweites Profilmodul:
Es kann auf Antrag beim Prüfungsamt 1 ein zweites Profilmodul studiert werden. Dieses Formular zur Anmeldung des zweiten Profils ist im Service-Büro IfE erhältlich.
Die Anmeldung dieser Veranstaltungen kann nur während der regulären QISPOS-Anmeldephase im Prüfungsamt mit diesem Antrag vorgenommen werden!
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltungen für das 2. Profilmodul aus dem jeweiligen Grundlagen A-Bereich wählen. Dieses Modul wird mit insgesamt 10 LP absolviert und wird an Stelle eines Moduls (10 LP) aus dem Pragmatischen Bereich studiert.
Außercurriculare Studien im Fach Erziehungswissenschaft
Wenn Sie im Rahmen eines Studiengangswechsels bzw. im Übergang zum Master außercurriculare Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft absolvieren möchten, benötigen Sie folgende Dokumente: Zu Beginn der entsprechenden Veranstaltungen müssen Sie sich von der jeweiligen Lehrperson eine individuelle Kooperationsvereinbarung unterzeichnen lassen. Nur wenn der/die Lehrende zustimmt, dürfen Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Veranstaltung (inkl. Leistung) müssen Sie sich diese auf einem gesonderten Formular bescheinigen lassen. Erst wenn beide Formulare vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihnen die Leistung anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung nur gemäß der zum Zeitpunkt der Einschreibung gültigen Prüfungsordnung vorgenommen wird. Bei Fragen und Anerkennungsanliegen wenden Sie sich bezüglich des außercurricularen Studiums im Fach Erziehungswissenschaft gerne den zuständigen Studienfachberater, Herrn Janusz Wilden.
Bescheinigung der außercurriculare Studien im Fach Erziehungswissenschaft:
Wenn Sie Veranstaltungen aus dem Fach Erziehungswissenschaft im Rahmen des außercurricularen Studiums absolvieren möchten, benötigen Sie dieses Dokument. Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zur Regelung der Homepage des Prüfungsamtes 1.
Informationsveranstaltung im WS 20/21:
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 13.10.2020