Beauftragte für Korruptionsprävention an der Universität Münster

Ann-Kathrin Bilda
© Uni MS - Peter Leßmann
Ann-Kathrin Bilda
Leitung Compliance Office
Digitales HinweisgebersystemT: +49 251 83-21202
compliance@uni-muenster.de

Eine effektive Korruptionsprävention erfordert eine Anlaufstelle, bei der Beschäftigte, Geschäftspartner und Dritte Ihre Fragen, Unbehagen oder gar einen Verdacht äußern können.

Das Compliance Office ist seit Mai 2021 sowohl Servicestelle bei Regelfragen als auch zentrale interne Meldestelle bei Hinweisen auf Fehlverhalten und Beschwerdestelle für Beschäftigte gemäß §13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Seit 01. Februar 2025 ist die Leitung des Compliance Office auch zur Beauftragten für Korruptionsprävention der Universität Münster (BfK) bestellt. Die/Der BfK wird in der Regel für eine Amtszeit von zwei Jahren bestellt und erstattet dem Rektorat jährlich Bericht.

Aufgaben der Beauftragten für Korruptionsprävention

Die BfK ist zugleich Servicestelle bei Fragen zur Korruptionsprävention als auch Meldestelle bei Hinweisen auf Korruptionsverdacht. Die BfK nimmt Hinweise vertraulich entgegen, prüft diese und veranlasst sofern möglich im Einvernehmen mit der hinweisgebenden Person, der/dem Dienstvorgesetzten und/oder der Hochschulleitung ggf. weitere Schritte.

Zu den Aufgaben der BfK gehören zudem insbesondere: 

  • Aufklärung, Sensibilisierung sowie Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten auf dem Gebiet der Korruptionsprävention,
  • Erarbeitung von Empfehlungen für Maßnahmen zur Korruptionsprävention gegenüber dem Rektorat,
  • Dokumentation und Umsetzung rechtlicher Vorgaben auf dem Gebiet der Korruptionsprävention,
  • Durchführung von Gefährdungsanalysen und Erstellung des Gefährdungsatlas,
  • Prüfung und stichprobenartige Kontrolle von korruptionsgefährdeten Bereichen sofern zum Erhalt der Standards der Korruptionsprävention notwendig.