Bewerbung
Die Bewerbungsfrist für ein ERASMUS-Auslandsstudium im WiSe 2026/27 und SoSe 2027 ist am 04.01.2026!
Achtung! Es gibt immer nur eine Bewerbungsfrist pro akademisches Jahr. Auch wenn Sie erst im SoSe 2027 ins Ausland gehen, müssen Sie sich zu dieser Frist bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen
	- Bachelor: mind. zwei abgeschlossene Semester (ca. 60 ECTS-Punkte) bei Abreise
 
	- Master: mind. ein abgeschlossenes Semester bei Abreise
 
	- Allgemeine Voraussetzung: gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache, je nach Partnerhochschule
 
Bewerbungsunterlagen (gültig für die Ausschreibung 2026/27)
Die Bewerbung ab 2026 wird über ein Online-Formular (SoSci Survey) erfolgen. Der Link wird spätestens Ende November 2025 veröffentlicht. Folgende Unterlagen werden dabei benötigt und können vorab vorbereitet werden:
	- Motivationsschreiben = kurze Begründung des Vorhabens mit folgenden Schwerpunkten (max. 1600 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Präferenz): Wo möchte ich hingehen (Land, Stadt, Universität)? Warum gerade dieses Land, diese Universität? Wie passt der Auslandsaufenthalt konkret in meine Studienplanung? Welche Ziele gibt es für den Auslandsaufenthalt?
 
	- Tabellarischer Lebenslauf (inkl. aktueller Postanschrift, Telefonnummer sowie unbedingt einer E-Mail-Adresse)
 
	- Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (PDF aus CMS/Self Service)
 
	- Sprachnachweise (z.B. Schein des Sprachenzentrums, ggf. Zeugnisse)
 
Auswahlverfahren
Im Bewerbungsverfahren prüfen wir, in dieser Reihenfolge:
	- Vollständiger und fristgerechter Eingang über das Online-Formular (SoSci Survey)
	Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist können Sie Unterlagen nachreichen / korrigieren (es gilt die zuletzt eingereichte Bewerbung). 
	- Motivationsschreiben
	Bewerbungen ohne Bezug zu konkreter Studienplanung werden ausgeschlossen. 
	- Präferenz zum Ort
	Ein ERASMUS-Platz wird bevorzugt an Bewerber:innen mit Präferenz 1 vergeben. 
	- Sprachnachweis
	Das geforderte Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule, in der Regel nach Unterrichtssprache. Sie müssen sicherstellen, dass Sie dieses CEFR-Sprachniveau erfüllen, andernfalls lehnt die Partnerhochschule Ihre Nominierung ab. Aktuelle Angaben zu den jeweiligen Anforderungen finden Sie auf unserer Homepage und auf dem Plakat zur Ausschreibung 2026/27. Als Sprachnachweis kann jedes Sprachzertifikat der letzten drei Jahre (datiert bis einschließlich Januar 2023) dienen, ausgenommen davon sind lebenslang gültige Zertifikate wie DELF oder DELE. Als Sprachnachweis zählt auch das Abiturzeugnis, wenn nicht älter als 3 Jahre. Ein Bachelorabschluss in Psychologie weist Englischkenntnisse ebenfalls äquivalent nach. Ein C-Test des Sprachenzentrums der Universität Münster mit einem Ergebnis von mindestens 60 Punkten weist ein B1-Sprachniveau nach. Verfügen Sie noch nicht über das erforderliche Sprachniveau, fügen Sie Ihren Angaben Planung / Kursanmeldung der Bewerbung bei. Absprachen für Ausnahmeregelungen sind nur bis Bewerbungsfrist möglich. Ohne Angaben zum Sprachnachweis wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.
	
	Wir bilden Kategorien, je höher desto besser. Diese bringen einen Vorteil im Losverfahren.
	(1) Kein Sprachnachweis auf dem geforderten Sprachniveau und aktuell keine Kursteilnahme: Eine Berücksichtigung im Losverfahren ist nur im Einzelfall und nach Absprache mit den ERASMUS-Koordinator:innen möglich.
	(2) Sie nehmen bereits an einem Sprachkurs teil, der mit dem geforderten Sprachniveau abschließt: Zur Bewerbungsfrist muss der Kurs begonnen sein.
	(3) Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau liegt vor oder geht darüber hinaus. 
	- Hierarchisches Losverfahren
	Gibt es mehr Bewerber:innen als Plätze an einer Partnerhochschule und erfüllen diese die oben genannten Kriterien in gleicher Weise, entscheidet das Los innerhalb einer Wertung, beginnend mit dem letzten Kriterium (z.B. 1. Losrunde: Bewerbungen mit Präferenz 1, Sprachnachweis 3; 2. Runde, wenn noch Plätze: Präferenz 1, Sprachnachweis 2; 3. Runde, wenn noch Plätze: Präferenz 1, Sprachnachweis 1, ... bis Präferenz 2, Sprachnachweis 1). 
Andere Kriterien (z.B. Noten, frühere Bewerbungen, geplante Semesterzahl) finden keine Berücksichtigung. Bewerber:innen, die in der ersten Auswahlrunde kein Platzangebot erhalten, können sich im ggf. mehrstufigen Nachrückverfahren für einen offenen Restplatz bewerben