Bewerbung
Der Bewerbungprozess für ein ERASMUS-Auslandsstudium im WiSe 2026/27 und SoSe 2027 ist nun vollständig abgeschlossen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum nächsten Bewerbungsprozess für 2028/2029 (unter Vorbehalt, Änderungen möglich):
Allgemein: Es gibt immer nur eine Bewerbungsfrist pro akademisches Jahr. Auch wenn Sie erst im SoSe 2028 ins Ausland gehen, müssen Sie sich zur Frist für WiSe2027/28 bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bachelor: mind. zwei abgeschlossene Semester (ca. 60 ECTS-Punkte) bei Abreise
- Master: mind. ein abgeschlossenes Semester bei Abreise
- Allgemeine Voraussetzung: gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache, je nach Partnerhochschule
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung wird über ein Online-Formular (SoSci Survey) erfolgen.
Folgende Unterlagen werden für eine vollständige Bewerbung benötigt und können vorbereitet werden:
- Motivationsschreiben = kurze Begründung des Vorhabens mit folgenden Schwerpunkten (max. 1600 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Präferenz): Wo möchte ich hingehen (Land, Stadt, Universität)? Warum gerade dieses Land, diese Universität? Wie passt der Auslandsaufenthalt konkret in meine Studienplanung? Welche Ziele gibt es für den Auslandsaufenthalt?
- Tabellarischer Lebenslauf (inkl. aktueller Postanschrift, Telefonnummer sowie unbedingt einer E-Mail-Adresse)
- Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (PDF aus CMS/Self Service)
- Sprachnachweise (z.B. Zertifikate wie TOEFL oder DELF, UNIcert, ggf. Zeugnisse)
Auswahlverfahren
Im Bewerbungsverfahren prüfen wir, in dieser Reihenfolge:
- Vollständiger und fristgerechter Eingang über das Online-Formular (SoSci Survey)
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist können Sie Unterlagen nachreichen / korrigieren (es gilt die zuletzt eingereichte Bewerbung).
- Motivationsschreiben
Bewerbungen ohne Bezug zu konkreter Studienplanung werden ausgeschlossen.
- Präferenz zum Ort
Ein ERASMUS-Platz wird bevorzugt an Bewerber:innen mit Präferenz 1 vergeben.
- Sprachnachweis
Das geforderte Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule, in der Regel nach Unterrichtssprache. Sie müssen sicherstellen, dass Sie dieses CEFR-Sprachniveau erfüllen, andernfalls lehnt die Partnerhochschule Ihre Nominierung ab. Die aktuellesten Angaben zu den jeweiligen Anforderungen finden Sie auf unserer Homepage und auf dem Plakat zur Ausschreibung 2026/27.
- Als Sprachnachweis kann jedes offizielle Sprachzertifikat der letzten drei Jahre (datiert bis einschließlich November 2023) dienen, z.B. TOEFL, IELTS, DAAD, SIELE, UNIcert.
- Lebenslang gültige Zertifikate wie DALF/DELF, DELE oder das Cambridge Certificate sind uneingeschränkt gültig.
- Als Sprachnachweis zählt auch das Abiturzeugnis, wenn nicht älter als 3 Jahre.
- Ein Bachelorabschluss in Psychologie weist Englischkenntnisse ebenfalls äquivalent nach.
- Wir akzeptieren eingeschränkt auch C-Test-Ergebnisse, wobei mindestens 60 Punkte dem B1-Niveau entsprechen können. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der C-Test keine Aussagen über die produktiven Fertigkeiten Sprechen und Schreiben sowie über das Hörverstehen zulässt. Daher ist ein C-Test nicht gleichwertig mit anderen Sprachnachweisen und wird im Bewerbungsverfahren nachrangig berücksichtigt!
- Verfügen Sie noch nicht über das erforderliche Sprachniveau, fügen Sie Ihren Angaben Planung / Kursanmeldung der Bewerbung bei. Absprachen für Ausnahmeregelungen sind nur bis Bewerbungsfrist möglich. Ohne Angaben zum Sprachnachweis wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.
- Wir bilden Kategorien, je höher desto besser. Diese bringen einen Vorteil im Losverfahren.
(1) Der Sprachnachweis liegt auf dem geforderten Niveau vor oder geht darüber hinaus.
(2) C-Test Ergebnis liegt vor oder Sie nehmen bereits an einem Sprachkurs teil, der mit dem geforderten Sprachniveau abschließt (zur Bewerbungsfrist muss der Kurs begonnen sein).
- Hierarchisches Losverfahren
Gibt es mehr Bewerber:innen als Plätze an einer Partnerhochschule und erfüllen diese die oben genannten Kriterien in gleicher Weise, entscheidet das Los innerhalb einer Wertung, beginnend mit dem letzten Kriterium (z.B. 1. Losrunde: Bewerbungen mit Präferenz 1, Sprachnachweis 1; 2. Runde, wenn noch Plätze: Präferenz 1, Sprachnachweis 2; ... bis Präferenz 2, Sprachnachweis 2).
Andere Kriterien (z.B. Noten, frühere Bewerbungen, geplante Semesterzahl) finden keine Berücksichtigung. Bewerber:innen, die in der ersten Auswahlrunde kein Platzangebot erhalten, können sich im ggf. mehrstufigen Nachrückverfahren für einen offenen Restplatz bewerben.