ERASMUS+

Das ERASMUS-Programm gibt europäischen Studierenden die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer europäischen Partnerhochschule zu verbringen und sich so fachlich, kulturell und sprachlich weiterzuentwickeln. Studierende erhalten auf Grundlage von Austauschverträgen zwischen den Universitäten organisatorische und finanzielle Unterstützung durch die EU. Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) sind maximal 12 Monate ERASMUS-Förderung möglich.

Das Institut für Psychologie hat aktuell Kooperationen über 71 ERASMUS-Plätze pro akademischem Jahr mit unseren europäischen Partnerhochschulen vereinbart.

Welche Vorteile bietet das Programm?

  • Vereinfachte Bewerbung und Einschreibung an der Partneruniversität
  • Betreuung durch die ERASMUS-Koordinatoren an der Heimat- und Gastuniversität
  • Wegfall der Studiengebühren an der Gastuniversität (Sozialbeiträge oder Verwaltungsgebühren sind ausgeschlossen, Semesterbeitrag an der Heimatuniversität wird weiter gezahlt)
  • Finanzieller Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (siehe Fördersätze)
  • Unterstützung bei der Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Gastuniversität (z.B. Sprachkurse, Hilfe bei Zimmersuche)
  • Unterstützung bei der Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen 

Weitere grundlegende Informationen zum Erasmus-Programm finden Sie auf der zentralen Erasmus-Website der Universität Münster. Dort finden Sie auch die Fördersätze.

 

  • How To ERASMUS+: Programmablauf im Fach Psychologie

    Jedes Jahr bieten wir im November eine Infoveranstaltung zu ERASMUS-Aufenthalten an unseren Partnerhochschulen an.

    HIER finden Sie die Präsentation unserer Infoveranstaltung im November 2024.

    Die Bewerbungsfrist läuft für Aufenthalte für das gesamte folgende akademische Jahr immer bis Januar. Zusagen und Restplätze werden im Februar/März vergeben, zu Beginn des Sommersemesters findet dann das Outgoing-Briefing mit Detailinformationen zur Planung statt. Wir nominieren Sie nach Zusage an der Gastuniversität, eine Bewerbung an der Gastuniversität mit Vorlage Ihrer Unterlagen ist dann zusätzlich erforderlich. Anschließend ist eine Planung von Kurswahl, Prüfung von möglichen Anerkennungen und Organisation des Aufenthalts (Unterkunft, Anreise) sinnvoll.

    Hinweis: Beachten Sie den Semesterbeginn im Ausland. In der Regel startet zum Beispiel das Sommersemester an unseren Partnerhochschulen wesentlich früher als in Deutschland. Prüfungstermine können ggf. in Absprache mit Prüfer:innen vorverlegt werden.

  • Partnerhochschulen

    Hier finden Sie die Übersicht unserer Partnerhochschulen im akademischen Jahr 2026/27.

    NEU in 2026/27: Unsere Partnerhochschule in Nizza (Frankreich)!

    ERASMUS+ 2026/27
    © Erasmus+
  • Erfahrungsberichte und Videowettbewerb

    Hier finden Sie die jeweils aktuellsten Erfahrungsberichte von Studierenden, die in den letzten Jahren am ERASMUS+-Programm über unser Institut teilgenommen haben:

    https://uni-muenster.sciebo.de/s/76kiHHHmaJYo5Xr

    Zurück aus dem Ausland?

    HIER finden Sie die Vorlage für Erfahrungsberichte.

    Videowettbewerb von Career Service und International Office

    International Office und Career Service veranstalten jährlich einen Videowettbewerb. Halten Sie Ihre Begegnungen und Momente während des Auslandsstudiums mit der Kamera fest: "Alles, was Ihnen wichtig ist, findet hier Platz: ein Rundgang auf dem Campus oder am Arbeitsplatz, Geheimtipps Ihrer neuen Stadt oder der gesellige Abend mit Freunden. Liefern Sie uns den Sound, die Bilder und die Leute! Originalität sehen wir gerne!" Machen Sie mit - alle Informationen finden Sie hier.

  • Anerkennung von Leistungen

    Alle Informationen zur Anerkennung von Leistungen (Ablauf, Vorlage zur Prüfung, Notenumrechnung) finden Sie auf unserer Startseite "Auslandsvorhaben".

  • Finanzierung

    Studierende, die am ERASMUS-Programm unseres Instituts teilnehmen, erhalten ein Teilstipendium. Informationen zu aktuellen Fördersätzen und  Sonderförderungen erhalten Sie hier.

    Es fallen keine Studiengebühren an der Gastuniversität an, Sie zahlen Ihren Münster-Semesterbeitrag normal weiter.

  • Bewerbung

    Die Bewerbungsfrist für ein ERASMUS-Auslandsstudium im WiSe 2026/27 und SoSe 2027 ist am 04.01.2026!


    Achtung! Es gibt immer nur eine Bewerbungsfrist pro akademisches Jahr. Auch wenn Sie erst im SoSe 2027 ins Ausland gehen, müssen Sie sich zu dieser Frist bewerben.

    Bewerbungsvoraussetzungen

    • Bachelor: mind. zwei abgeschlossene Semester (ca. 60 ECTS-Punkte) bei Abreise
    • Master: mind. ein abgeschlossenes Semester bei Abreise
    • Allgemeine Voraussetzung: gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache, je nach Partnerhochschule

    Bewerbungsunterlagen (gültig für die Ausschreibung 2026/27)

    Die Bewerbung ab 2026 wird über ein Online-Formular (SoSci Survey) erfolgen. Der Link wird spätestens Ende November 2025 veröffentlicht. Folgende Unterlagen werden dabei benötigt und können vorab vorbereitet werden:

    1. Motivationsschreiben = kurze Begründung des Vorhabens mit folgenden Schwerpunkten (max. 1600 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Präferenz): Wo möchte ich hingehen (Land, Stadt, Universität)? Warum gerade dieses Land, diese Universität? Wie passt der Auslandsaufenthalt konkret in meine Studienplanung? Welche Ziele gibt es für den Auslandsaufenthalt?
    2. Tabellarischer Lebenslauf (inkl. aktueller Postanschrift, Telefonnummer sowie unbedingt einer E-Mail-Adresse)
    3. Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (PDF aus CMS/Self Service)
    4. Sprachnachweise (z.B. Schein des Sprachenzentrums, ggf. Zeugnisse)

    Auswahlverfahren

    Im Bewerbungsverfahren prüfen wir, in dieser Reihenfolge:

    • Vollständiger und fristgerechter Eingang über das Online-Formular (SoSci Survey)
      Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist können Sie Unterlagen nachreichen / korrigieren (es gilt die zuletzt eingereichte Bewerbung).
    • Motivationsschreiben
      Bewerbungen ohne Bezug zu konkreter Studienplanung werden ausgeschlossen.
    • Präferenz zum Ort
      Ein ERASMUS-Platz wird bevorzugt an Bewerber:innen mit Präferenz 1 vergeben.
    • Sprachnachweis
      Das geforderte Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule, in der Regel nach Unterrichtssprache. Sie müssen sicherstellen, dass Sie dieses CEFR-Sprachniveau erfüllen, andernfalls lehnt die Partnerhochschule Ihre Nominierung ab. Aktuelle Angaben zu den jeweiligen Anforderungen finden Sie auf unserer Homepage und auf dem Plakat zur Ausschreibung 2026/27. Als Sprachnachweis kann jedes Sprachzertifikat der letzten drei Jahre (datiert bis einschließlich Januar 2023) dienen, ausgenommen davon sind lebenslang gültige Zertifikate wie DELF oder DELE. Als Sprachnachweis zählt auch das Abiturzeugnis, wenn nicht älter als 3 Jahre. Ein Bachelorabschluss in Psychologie weist Englischkenntnisse ebenfalls äquivalent nach. Ein C-Test des Sprachenzentrums der Universität Münster mit einem Ergebnis von mindestens 60 Punkten weist ein B1-Sprachniveau nach. Verfügen Sie noch nicht über das erforderliche Sprachniveau, fügen Sie Ihren Angaben Planung / Kursanmeldung der Bewerbung bei. Absprachen für Ausnahmeregelungen sind nur bis Bewerbungsfrist möglich. Ohne Angaben zum Sprachnachweis wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.

      Wir bilden Kategorien, je höher desto besser. Diese bringen einen Vorteil im Losverfahren.
      (1) Kein Sprachnachweis auf dem geforderten Sprachniveau und aktuell keine Kursteilnahme: Eine Berücksichtigung im Losverfahren ist nur im Einzelfall und nach Absprache mit den ERASMUS-Koordinator:innen möglich.
      (2) Sie nehmen bereits an einem Sprachkurs teil, der mit dem geforderten Sprachniveau abschließt: Zur Bewerbungsfrist muss der Kurs begonnen sein.
      (3) Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau liegt vor oder geht darüber hinaus.
    • Hierarchisches Losverfahren
      Gibt es mehr Bewerber:innen als Plätze an einer Partnerhochschule und erfüllen diese die oben genannten Kriterien in gleicher Weise, entscheidet das Los innerhalb einer Wertung, beginnend mit dem letzten Kriterium (z.B. 1. Losrunde: Bewerbungen mit Präferenz 1, Sprachnachweis 3; 2. Runde, wenn noch Plätze: Präferenz 1, Sprachnachweis 2; 3. Runde, wenn noch Plätze: Präferenz 1, Sprachnachweis 1, ... bis Präferenz 2, Sprachnachweis 1).

    Andere Kriterien (z.B. Noten, frühere Bewerbungen, geplante Semesterzahl) finden keine Berücksichtigung. Bewerber:innen, die in der ersten Auswahlrunde kein Platzangebot erhalten, können sich im ggf. mehrstufigen Nachrückverfahren für einen offenen Restplatz bewerben