Stellenausschreibung

45.000 Studierende, 8.000 Beschäftigte in Lehre, Forschung und Verwaltung, die gemeinsam Zukunftsperspektiven gestalten – das ist die Universität Münster. Eingebettet in die Atmosphäre der Stadt Münster mit ihrer hohen Lebensqualität zieht sie mit ihrem vielfältigen Forschungsprofil und attraktiven Lehrangeboten Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an.


Am Seminar für Praktische Theologie und Religionspädagogik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster ist zum 01.10.2024 unbefristet die Stelle als

Studienrätin/Studienrat im Hochschuldienst
(Bes.Gr. A 13/A 14 LBesO)

zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst:

Zu den Aufgaben zählen die Betreuung der schulpraktischen Studien (Kernpraktikum) sowie insbesondere des Praxissemesters der verschiedenen Lehramtsstudiengänge (Gymnasium/Gesamtschule, Grund-, Haupt- und Realschule, Berufskolleg, Sonderpädagogik) sowie die Durchführung religionsdidaktischer Lehrveranstaltungen mit schulpraktischen Anteilen für die Pfarramtsstudierenden. Die Lehrverpflichtung beträgt 13 bis 17 Semesterwochenstunden, je nach Umfang der im Übrigen wahrgenommenen Dienstaufgaben.

Voraussetzung für die Einstellung sind:

•    ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium in Evangelischer Theologie (entweder Diplom, Magister Theologiae, Erste Theologische Prüfung oder Lehramt für die Sekundarstufe II bzw. am Gymnasium)
•    überdurchschnittlich abgeschlossenes Zweites Theologisches Examen bzw. Zweites Staatsexamen/Staatsprüfung
•    mehrjährige Schulpraxis
•    hervorragend abgeschlossene theologische Promotion
•    Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit, eigenständige Arbeitsweise werden erwartet

Wir bieten Ihnen:

•    verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und herausfordernde Aufgaben
•    eine freundliche und kollegiale Arbeitsatmosphäre
•    die Möglichkeit, sich in religionspädagogische und praktisch-theologische (Forschungs-) Projekte mit einzubringen

Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis wird gem. § 46 LVO eine weitere hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren und 6 Monaten nach dem Studium oder von einem Jahr nach der Promotion vorausgesetzt. Sollte diese Voraussetzung noch nicht erfüllt sein, kann zunächst eine Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis (EG 13 TV-L) mit der Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Sollten die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung nicht vorliegen, kann eine dauerhafte Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.

Die Universität Münster setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch bis zum 12.01.2024 an die

Universität Münster
Evangelisch-Theologische Fakultät
Dekan
Prof. Dr. Arnulf von Scheliha

fb1dekan@uni-muenster.de

Seminar für Praktische Theologie und Religionspädagogik
Prof. Dr. Antje Roggenkamp

antje.roggenkamp@uni-muenster.de


Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich in einer einzigen pdf-Datei per E-Mail ein.
Bitte beachten Sie, dass wir andere Dateiformate nicht berücksichtigen können.