Gibt es ein moralisches Recht zu vererben?
© Universität Münster | Stefan Klatt
  • Forschungsvorhaben

    In dieser Dissertation wird die Frage erörtert, auf welcher Grundlage sich ein moralisch fundiertes Recht zu vererben plausibel begründen lässt. Dabei soll nicht die Institution der Erbschaft als solche geprüft werden, sondern die Annahme, dass demjenigen, der etwas sein Eigentum nennt, das Recht zusteht, für den Fall seines Todes über den Verbleib seines Eigentums zu bestimmen. Daher wird es in erster Linie um die Begründung des Rechts zu vererben und mögliche Beschränkungen – auch ggf. durch ein Recht zu erben – gehen.

    Zunächst werden klassische Rechtfertigungen – die Ableitung des Rechts zu vererben aus dem Eigentumsrecht, dem Leistungsgedanken und postmortalen Rechten – systematisch rekonstruiert und einer kritischen Prüfung unterzogen. Obwohl sie wichtige Einsichten liefern, sind sie dennoch als unzureichend zu bewerten. Anschließend erfolgt eine kritische Prüfung der erbrechtlichen Fundamentalkritik. Diese orientiert sich an frühneuzeitlichen Debatten über die Testierfreiheit, frühsozialistischen Kritiken und modernen egalitaristischen Debatten. Die Prüfung zeigt, dass die Fundamentalkritik keine stichhaltigen Gründe für eine vollständige Abschaffung des Erbrechts liefert.

    Aufbauend auf diesen Überlegungen wird eine eigene teleologisch-funktionalistische Theorie entwickelt. Das Recht zu vererben wird dabei als Institution betrachtet, die gesellschaftlich relevante Funktionen erfüllt. Dazu zählen beispielsweise die Sicherung intergenerativer Projekte, die Stabilisierung des Rechtsverkehrs und die symbolische Verbindung von Vergangenheit und Zukunft. Es ist nur insoweit normativ gerechtfertigt, als diese Funktionen moralisch relevant sind und nicht durch bessere Alternativen ersetzt werden können. Mit dieser teleologisch-funktionalistischen Perspektive verbindet das Projekt empirische Beobachtung mit normativer Reflexion und eröffnet neue Perspektiven für Debatten über Gerechtigkeit und die Zukunft des Erbrechts.

  • Tagungen, Workshops und Vorträge

    • Vortrag „Kulturelles Eigentum und Kulturerbe in der philosophischen Diskussion – Begründungsansätze und begriffliche Implikationen“, Lukas Daum (Universität Münster), 6. Juni 2023, Münster
  • Beteiligte