Anmeldung und Ablauf

Auf dieser Seite finden Sie alles zum Ablauf der FFA, zur Immatrikulation, zur Prüfungsanmeldung und viele weitere hilfreiche Informationen. Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an das FFA-Büro (ffa@uni-muenster.de)

  • Die FFA wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit dem Sprachenzentrum angeboten. Aus diesem Grund ist die Zuständigkeit auf diese beiden Einrichtungen aufgeteilt.

    1. Der C-Test

    Für die Einschreibung in die FFA ist neben der Immatrikulation in einen rechtswissenschaftlichen Studiengang der Universität Münster der Nachweis ausreichender Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.

    Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse können mit dem sogenannten C-Test nachgewiesen werden. Dieser Einstufungstest wird vom Sprachenzentrum der Universität Münster in den Semesterferien und meist auch in der ersten Semesterwoche durchgeführt. In dieser Tabelle finden Sie die erforderlichen C-Test Ergebnisse für die Teilnahme an der FFA in der jeweiligen Fachsprache:

    C-Test Ergebnis Englisch (Common Law / International Law) Französisch Spanisch
    60-64 Punkte KEINE Einschreibung möglich Einschreibung nach Absprache mit dem Sprachenzetrum evtl. möglich. Kontakt: Frau Gaudioso Solsona ( spanspz@uni-muenster.de).
    ab 65 Punkte Keine Einschreibung möglich Einschreibung möglich unter der Bedingung, dass ein zweiter Ergänzungskurs absolviert wird Einschreibung möglich unter der Bedingung, dass der Einführungskurs und zwei Ergänzungskurse absolviert werden (Studienumfang im Wintersemester: 6 SWS)
    ab 70 Punkte Einschreibung möglich unter der Bedingung, dass der vorgesehene Ergänzungskurs absolviert wird Einschreibung möglich unter der Bedingung, dass der Einführungskurs und der vorgesehene Ergänzungskurs absolviert werden (Studienumfang im Wintersemester: 4 SWS)
    ab 85 Punkte

    Einschreibung und Erlass des Ergänzungskurses möglich

    (Es ist nicht notwendig, für den Erlass des Ergänzungskurses einen Antrag zu stellen. Speichern Sie stattdessen einfach das Ergebnisses ihres C-Tests ab, den Sie zur Anmeldung für die FFA vorgenommen haben. Bei der Anmeldung zu mündlichen Prüfung schicken Sie uns ihr C-Test Ergebnis zu.)

     

    Die genauen Termine, an denen ein C-Test absolviert werden kann, finden Sie unter diesem auf der Seite C-Test des Sprachenzentrums. Dort finden Sie auch Informationen zu Anmeldung und Ablauf sowie eine Demo-Version des Tests.

    Hinweis für Studierende des Bachelor International and Comparative Law: Der Ergänzungskurs muss unabhängig von Ihrem C-Test Ergebnis absolviert werden, da dieser für das Curriculum des Bachelors notwendig ist.

    Als Ersatz für den C-Test werden für die Anmeldung folgende Sprachtests angerechnet, sofern sie im Moment der Anmeldung nicht älter als 2 Jahre sind. Die Aufzählung ist abschließend. Eine Anrechnungsbescheinigung wird im Sprachenzentrum ausgestellt.

    Test Mindestergebnis
    TOEFL (Internet) 100
    TOEFL (computergestützt) 250
    TOEFL (schriftlich) 600
    IELTS (Academic Reading and Writing) 6,5
    Cambridge Test of Advanced English B
    Cambridge Test of Proficiency in English C
    DALF C1 - C2
    DELE C1 - C2

    Wenn Sie sich einen der o.g. Tests anrechnen lassen wollen, schicken Sie bitte einen Scan des Zertifikats an das Sprachenzentrum (Kontakt: Frau Dr. Birgit Beile-Meister - beile@uni-muenster.de) und loggen Sie sich einmalig auf der Webseite des Sprachenzentrums ein. Bei Anerkennung des Tests werden Ihnen möglichst zeitnah 70 Punkte im C-Test gutgeschrieben.

    2. Die Immatrikulation

    Die Immatrikulation für den Studiengang der FFA ist zwingend und erfolgt online unter Vorlage des bestandenen C-Tests. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Zulassungsfreie Studiengänge" der Universität Münster. Sie erfolgt unter Vorlage des bestandenen C-Tests. Einschreibeschluss ist jeweils der letzte Freitag vor Beginn der FFA-Vorlesungen - in der Regel in der zweiten Vorlesungswoche.

    Hinweis: Es ist nicht möglich, den Bachelor ICL und die FFA Englisch oder den Bachelor Dt. & Fr. Recht und die FFA Französisch zeitgleich zu absolvieren. Sie können nur den einen oder den anderen Studiengang belegen (Entscheidung des Prüfungsausschusses). Eine Wechselmöglichkeit bleibt jedoch bestehen.

  • Während der FFA

    1. Studienbeginn und Dauer

    Die erstmalige Aufnahme des FFA-Zusatzstudiums ist nur zum Wintersemester möglich. Studierende mit Vorkenntnissen in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung können unter Umständen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden und - je nach Einstufung - auch im Sommersemester beginnen.

    Das FFA-Studium dauert in der Regel vier Semester. Der Gesamtumfang der Ausbildung, inklusive Ergänzungskurs, beträgt 18 Semesterwochenstunden (SWS). Diese werden in insgesamt neun FFA-Kursen (à 2 SWS) absolviert.

     

    2. Kurswahl und Anwesenheitspflicht

    Am Anfang des Semesters müssen Sie sich auf der Seite des Sprachenzentrums (Hyperlink zur Kursanmeldung) für die jeweiligen zu absolvierenden Kurse anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu allen Kursen der FFA (juristische Kurse und Sprachkurse) über die Homepage des Sprachenzentrums erfolgen muss. Eine Übersicht über die Kurse, die im jeweiligen Semester zu belegen sind, finden Sie in unserem FFA Flyer. Die FFA-Kurse sind teilnahmebeschränkt. Bitte melden Sie sich daher nur für die Kurse an, die Sie auch wirklich belegen möchten.

    Weitere Informationen zu den aktuellen juristischen Veranstaltungen erhalten Sie im VK-online. Wählen Sie dort unter Bereich die "Fachspezifische Fremdsprachenausbildung" aus oder unter Teilgebiet das entsprechende Rechtsgebiet.

    Bei allen FFA-Kursen besteht eine Anwesenheitspflicht. In der Regel sind nicht mehr als zwei Fehltermine bei wöchentlich stattfindenden Kursen und ein Fehltermin bei Blockkursen erlaubt.

    Die Kurse der FFA finden überwiegend in Präsenz statt. Für alle FFA-Kurse werden im Learnweb zusätzliche Kurse eingerichtet. Dort finden Sie jeweils weitere Informationen über Termine und den Ablauf der Kurse sowie begleitende Lehrmaterialien.

    Der Einschreibeschlüssel ist jeweils: 20FFA25

    Es steht den Dozentinnen und Dozenten allerdings frei, noch eigene Einschreibeschlüssel zu setzen, z.B. falls über das Learnweb urheberrechtlich geschützes Studienmaterial verteilt werden soll. Über eine Änderung des Einschreibeschlüssels werden die zum Kurs zugelassenen Studierenden per E-Mail informiert.

    Denken Sie bitte daran, dass Sie sich für die Klausuren gesondert anmelden müssen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Prüfungen". 

     

    3. Studienverlauf

    Es ist empfohlen der Reihenfolge, die im Studienverlaufsplan festgelegt ist, zu folgen. Eine Abweichung ist nach Absprache mit dem FFA Büro grundsätzlich möglich. In jedem Fall muss zunächst der juristische Einführungskurs (Common Law Legal System, Introduction au droit français, Introducción al derecho español) absolviert werden. Wer vom vorgegebenen Studienverlauf abweichen will, muss beachten, dass Studierende bei Änderungen des Studienverlaufs für den Kurs nur nachrangig berücksichtigt werden und somit nur mögliche Restplätze bekommen. Zudem dürfen aufeinander aufbauende Kurse (derzeit: Derecho Civil I und Derecho Civil II) in der Reihenfolge nicht getauscht werden.

    Die Wahl zwischen den englischsprachigen Zweigen findet nach dem ersten Semester mit der Wahl der Kurse des zweiten Semesters statt. Sollten Sie noch unentschlossen sein, ob Sie die FFA Common oder International Law wählen sollen, dann können Sie die Unterschiede einer Gegenüberstellung entnehmen.

    4. Freiversuchsregelung

    Die Justizprüfungsämter in NRW gewähren gemäß § 25 Abs. 2 Nr.4 JAG NRW ein Freisemester für eine abgeschlossene Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA), wenn diese sich über mindestens 16 SWS an einer inländischen Universität erstreckt. Somit kann maximal ein Kurs aus dem Ausland (zwei Semesterwochenstunden) angerechnet werden, wenn der Ergänzungskurs nicht erlassen wurde (s.u.).

    Absolvieren der FFA mit Ergänzungskurs (Regelfall)

    Sie belegen die FFA normal mit einem Ergänzungskurs. Ingesamt kommen Sie damit auf 18 SWS. Sie können sich nun einen Kurs à 2 SWS anrechnen lassen und kommen damit insgesamt auf die erforderlichen 16 SWS im Inland.

    Absolvieren der FFA bei Erlass des Ergänzungskurses

    Wurde Ihnen der Ergänzungskurs erlassen (s. "Vor der FFA"), kommen Sie ingesamt auf 16 SWS. Somit ist eine Auslandsanrechnung nur unter Verlust des Freisemesters möglich.

    Bitte beachten Sie, dass rechtsverbindliche Angaben nur durch das jeweilige Jusitzprüfungsamt erteilt werden können. Die Hinweise auf unserer Seite dienen lediglich der Orientierung.

  • Praktika

    Das Praktikum im Ausland ist fester Bestandteil der FFA und von allen Studierenden als Zulassungsvoraussetzung zur mündlichen Prüfung zu absolvieren. Es kann jederzeit absolviert werden.

    Das Praktikum darf die Dauer von drei Wochen nicht unterschreiten und muss sowohl inhaltlich als auch sprachlich einen Bezug zur gewählten Fachsprache der FFA aufweisen. Dementsprechend muss die Arbeitssprache während des Praktikums mit der Fachsprache übereinstimmen. Geeignete Praktikumsstellen sind insbesondere Kanzleien, Behörden, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Gerichte und Internationale Organisationen. Inhaltlich sind Sie nicht an die Kursinhalte der gewählten FFA gebunden.

    Sollten Sie sich das Praktikum auch als Pflichtpraktikum im Jurastudium anrechnen lassen wollen, muss dieses in den Semesterferien stattfinden. Beachten Sie bitte auch § 8 Abs. 3 S. 1 JAG NRW hinsichtlich der geforderten Mindestdauer von Pflichtpraktika in Rechtspflege und Verwaltung. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt.

    Hinweis für Studierende des Bachelor International and Comparative Law: Für den Bachelorstudiengang ist ein vierwöchiges Praktikum im fremdsprachigen Ausland erforderlich.

    Auch ein Auslandssemester oder ein Moot Court und andere Verhandlungssimulationen sind als Praktikum anrechenbar. Die Voraussetzung hierbei ist, dass das Transcript of Records ein ernsthaftes Studium erkennen lässt.

    Ob dies der Fall ist, ist das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung. Berücksichtigt werden dabei insbesondere:

    • die Anzahl der belegten juristischen Kurse (ca. 3-4), 
    • erzielte ECTS-Punkte (min. 11 Punkte),
    • Art der Prüfung (schriftliche Klausuren oder Hausarbeiten), 
    • ob das Auslandssemester in einem Land stattgefunden hat, dessen Sprache der der relevante FFA entspricht und die Kurse inhaltlich mit den Inhalten der FFA korrespondieren.

    Gerne können Sie sich auch bei der Wahl der Kurse im Ausland an uns wenden.

    Für die Anrechnung müssen Sie einen Antrag per E-Mail stellen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite "Anrechnungen und Anträge".

    Hinweis: Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland und dem Erhalt aller Prüfungsnachweise um die Anrechnung, da die Bearbeitung kurz vor der Anmeldefrist zur mündlichen Prüfung aufgrund der höheren Arbeitsbelastung zwar möglich ist, aber länger dauern kann.

    1. Praktikumsvorbereitung

    Zur Vorbereitung auf das Praktikum werden sog. Praktikumsvorbereitungskurse angeboten (Zeiten: siehe VK-Online oder News).

    Hinweis für Studierende des Bachelor International and Comparative Law: Der Praktikumsvorbereitungskurs ist im Curriculum des Bachelors als Pflichtkurs vorgesehen.

    Eine Liste mit Adressen von Anwälten und Institutionen, bei denen das FFA-Pflichtpraktikum absolviert werden kann, ist als Kopiervorlage für die Fachsprache Englisch und Französisch zu den Sprechzeiten im FFA-Büro erhältlich. Ein Zuschicken per E-Mail ist nicht möglich. Die Studierenden der Fachsprache Spanisch können sich mit Frau María Escobar Bravo in Kontakt setzen.

    Die Materialien für den Praktikumsvorbereitungskurs für die FFA Common Law and International Law finden Sie hier:

    Besonderheit bei einem Praktikum in Frankreich: Einige französische Praktikumsgeber verlangen eine sog. convention de stage. Darunter ist eine zwischen dem Praktikumsgeber, den Studierenden und der Universität geschlossene Vereinbarung zu verstehen. Der Career Service der Universität Münster hat hierzu ein Muster (PDF) veröffentlicht. Bitte wenden Sie sich zwecks Unterzeichnung direkt an die dort genannten Ansprechpartner:innen des Career Service.

    2. Stipendien

    Wie für viele Auslandsaufenthalten gibt es auch für die Praktika der FFA die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zu bemühen. Die folgenden Hinweise sind nicht abschließend, sollen aber als erster Orientierungspunkt dienen.

    Insbesondere biete der DAAD verschiedene Förderprogramme an.

    Daneben besteht für die Studierenden der FFA-Französisch die Möglichkeit, sich auf das "Stipendium für ein studiengebundenes Praktikum" des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) zu bewerben.

    Das DFJW fördert u.a. Pflichtpraktika in Frankreich, die als Bestandteil des Studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt oder zumindest dringend empfohlen werden. Gefördert werden Studierende aller Fachrichtungen unter 31 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland für eine Praktikumsdauer von 1 bis 3 Monate

    Das Stipendium kann neben einer Praktikumsvergütung oder einem anderen Stipendium (außer finanzieller Hilfen des DAAD oder der DFH) gewährt werden. Am Ende des Praktikums wird vom Praktikanten ein ca. fünfseitiger Praktikumsbericht in französischer oder deutscher Sprache angefordert.

    Im Rahmen der Strategie "Diversität und Partizipation" wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (auf der dritten Seite des Antragsformulars (PDF) ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.

    Für mehr Informationen über das Stipendium und die Anträge finden Sie auf der Seite des DFJW.

    3. Bescheinigungen

    Das geleistete Praktikum ist bescheinigen zu lassen.

    4. Praktikumsbericht

    Über das Praktikum ist zudem ein Bericht von maximal 3 Seiten Länge anzufertigen, der die Grundlage für einen Teil des Gesprächs der mündlichen Prüfung bildet.

    Informationen zu Inhalt und Formalia des Praktikumsberichts finden Sie in dem Merkblatt zum Praktikumsbericht.

  • Prüfungen

    Die Rechtsgrundlagen für die FFA-Prüfungen finden Sie in der FFA-Prüfungsordnung. Es sind in jedem Semester Abschlussklausuren vorgesehen. Neben den Klausuren muss im Laufe des FFA-Studiums eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Weiteres dazu unter 3.

    1. Das Portal SoLMa

    Die Anmeldung zu den FFA-Klausuren erfolgt für FFA-Studierende über SoLMa. Die Anmeldefrist endet am Montag zwei Wochen vor dem Klausurtermin.

    FFür die Teilnahme an den schriftlichen Prüfungen der juristischen Veranstaltungen und Sprachkurse müssen Sie sich zwingend über das Prüfungsverwaltungssystem SoLMa anmelden. Dies ist im laufenden Semester ab Ablauf der Kursanmeldefrist und bis zum letzten Montag zwei Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Über das Portal werden im Anschluss an die Prüfungen auch die erzielten Noten veröffentlicht. Unter dem Punkt "Nachrichten" können Sie nachvollziehen, ob die Klausuranmeldung erfolgreich war.

    Für die Mündliche Prüfung reicht eine alleinige Anmeldung über SoLMa nicht aus. Stattdessen ist eine zusätzliche Anmeldung per E-Mail erforderlich (Weiteres dazu unter 3.). Nachdem Sie die Zusage für Ihre Teilnahme erhalten haben, können Sie sich jedoch für den entsprechenden SoLMa-Kurs anmelden, um im Anschluss an die Prüfung Ihre Note zu erhalten.

    Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, schauen Sie bitte, ob Sie das ZIV-Passwort verwenden und dieses mindestens acht Zeichen und keine Sonderzeichen enthält. Wenn Sie weiterhin Probleme mit der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die IV-Versorgungseinheit (ivv-jura@uni-muenster.de).

    Sehen Sie bitte von einer Anmeldung bei WiLMa ab.

    2. Klausuren

    Die regelmäßige Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt 120 Minuten. Wörterbücher sind in keiner Klausur zulässig. Hiervon ist keine Ausnahme möglich, auch nicht durch Erlaubnis von Dozent:innen. Ob weitere Hilfs­mittel zulässig sind, hängt von der:dem jeweiligen Dozent:in ab und wird rechtzeitig im Kurs bekannt gegeben. Für das Mitbringen der erlaubten Hilfsmittel sind alleine die Studierenden verantwortlich. Das Aufsichtspersonal ist be­rechtigt, Materialien – auch während der Klausur – zu überprüfen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

    Bei Nichtbestehen der Semesterabschlussklausur oder bei Krankheit - die Vorlage eines ärztlichen Attests ist notwendig - muss die betreffende Klausur in einem der folgenden Semester wiederholt werden. Die betroffenen Studierenden sind von der Anwesenheitspflicht in der zu wiederholenden Lehrveranstaltung befreit. Sie müssen sich jedoch erneut vor Semesterbeginn für eine der angebotenen Lehrveranstaltungen persönlich anmelden, um die nochmalige Teilnahme an der Klausur sicherzustellen. Die Studierenden haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie sich mit den – ggf. vom Vorjahr abweichenden – Kursinhalten hinreichend vertraut machen. Die Studierenden dürfen unter Vorbehalt an den Lehrveranstaltungen des nächsten Semesters teilnehmen.

    3. Mündliche Prüfung

    Neben den schriftlichen Prüfungen ist im Rahmen der FFA eine mündliche Prüfung im Anschluss an das Pflichtpraktikum vorgesehen. Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist grundsätzlich jederzeit nach dem Absolvieren des Praktikums und dem erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung des ersten Semesters möglich.

    Die mündliche Prüfung findet in einer Gruppe von ca. vier Studierenden statt und wird von zwei Prüferinnen und Prüfern geführt. Sie knüpft an den zuvor abgegeben (fachlichen) Praktikumsbericht und an einen zuvor bereitgestellten Prüfungstext an. Der Prüfungstext wird eine Woche vor dem jeweiligen mündlichen Prüfungstermin zur Vorbereitung per E-Mail an alle PrüfungsteilnehmerInnen verschickt. Eine Veröffentlichung auf der Website findet nicht statt.

    Die Prüfungstermine werden auf der Startseite bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungstermine in jedem Jahr neu festgelegt werden und daher nicht zwangsläufig mit den Terminen des Vorjahres übereinstimmen.

    Anmeldeverfahren: Die Anmeldung erfolgt digital. Alle Anmeldeunterlagen, d.h. das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die darin aufgeführten Unterlagen, müssen in PDF-Format per E-Mail an ffapruef@uni-muenster.de gesendet werden. Bitte fügen Sie den Praktikumsbericht separat an und nehmen diesen nicht in ein einheitliches PDF-Dokument auf.

    Die Anmeldeformulare für die FFA-Studierenden finden Sie hier: 

    Die Anmeldefomulare für die Studierenden der Bachelorstudiengänge finden Sie hier:

  • Nach der FFA

    Die FFA ist abgeschlossen, sobald alle erforderlichen Kurse sowie die Mündliche Prüfung erfolgreich absolviert wurden. Der formelle Abschluss erfolgt durch die sich anschließende Zertifikatsverleihung. Der aktuelle Termin der jährlich stattfinden Zertifikatsverleihung wird auf der Startseite bekannt gegeben.

    1. Zertifikatsverleihung

    Die Zertifikatsverleihung findet in der Regel einmal jährlich im November oder Dezember statt. Dort wird allen Studierenden, die im Laufe des Jahres die FFA abgeschlossen haben, ihr Abschlusszertifikat in festlichem Rahmen verliehen.Damit ist die FFA formell abgeschlossen.

    Hinweis: Eine vorherige Ausstellung und Aushändigung des Zertifikats ist nicht möglich. Die Beantragung einer Zertifikatsersatzbescheinigung und/oder einer Bescheinigung zur Vorlage beim Justizprüfungsamt ist jederzeit - also bereits vor der Zertifikatsverleihung - möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter der Rubrik "Anrechnungen und Anträge"

    In den Wochen vor der Zertifikatsverleihung erhalten Sie automatisch eine Einladung per E-Mail. In dieser Mail teilen wir Ihnen Uhrzeit und Ort der Feierlichkeiten sowie eine Frist mit, bis zu der Sie sich unter Angabe Ihrer Begleitperson(en) zu der Verleihung anmelden müssen. In der Regel können Sie bis zu zwei Begleitpersonen angeben, darüberhinausgehende Personen können nur im Einzelfall bei entsprechenden Kapazitäten berücksichtigt werden. 

    Die Zertifikatsverleihung dauert ca. zwei Stunden mit anschließendem Sektempfang. Die Absolvent:innen sitzen dabei gesondert in den ersten Reihen und damit nicht mit Ihren Angehörigen zusammen. Die Kleiderwahl ist grundsätzlich frei. In der Vergangenheit hat sich jedoch ein eher schicker Kleidungsstil (Anzug, Hosenanzug, Kleid, Jumpsuit etc.) bewährt.

    Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, an der Zertifikatsverleihung teilzunehmen, können Sie das Zertifikat - auch noch in den folgenden Semestern - persönlich zu den Sprechstundenzeiten im Büro der FFA abholen. Dies ist auch unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht durch eine andere Person möglich.

    2. Streichung der Studiengangs / "Exmatrikulation"

    Das Studierendensekretariat der Universität Münster bittet alle Studierenden, den FFA-Zertifikatsstudiengang nach Abschluss der FFA unter Vorlage des Abschlusszertifikates streichen zu lassen. Dies kann selbstständig über das Rückmeldeportal erfolgen. Bitte sehen Sie von Anfragen an das FFA-Büro ab.