© Fachbereich 3 - Rechtswissenschaften

Zeugnisse und Bescheinigungen

Informationen zu Bescheinigungen

Allgemeine Hinweise

Bei der Anforderung einer Bescheinigung per E-Mail an das Prüfungsamt senden Sie diese bitte

  • von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) oder
  • fügen Sie Ihrer Email eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalsausweises bei (diese/s wird nach der Verifikation Ihrer Identität umgehend gelöscht).
  • Leistungsübersichten

    Eine beglaubigte Leistungsübersicht aus WiLMa II/Drei erhalten Sie während der Öffnungszeiten im  Geschäftszimmer des Prüfungsamtes. Für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wird diese zum Nachweis der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW im Original benötigt.

    Hier erhalten Sie auch, wenn Sie bereits mit dem Schwerpunktbereichsstudium begonnen haben, eine Bescheinigung der Examensnähe für ein ULB-Schließfach.

  • Transcript of Records

    Für eine Bewerbung für ein Studium im Ausland oder für die Ablegung der Anwaltszulassungsprüfung in New York u.ä. ist gewöhnlich ein "transcript of records" erforderlich. Ein "ToR" ist eine Übersicht über die absolvierten Lehrveranstaltungen und dokumentiert damit den bisherigen Studiengang und -erfolg. Da ein ToR in diesem Sinne an deutschen Universitäten nicht üblich ist, kann stattdessen ein "Student Reported Summary of Academic Record" eingereicht werden. Dieser wird von Ihnen selbst ausgefüllt und vom Prüfungsamt nach entsprechender Kontrolle beglaubigt und in der Regel unmittelbar an die zuständige Stelle versendet (Portokosten werden hierfür bislang nicht erhoben). 

    Hierfür müssen Sie ein Formular ausfüllen.

    Nachfolgend einige Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

    • Auf der ersten Seite tragen Sie bitte Ihre persönlichen Angaben, ggf. Daten zum erworbenen Abschluss (z.B. Advanced Studies Phase (Schwerpunktbereichsprüfung), First State Examination (Erste Prüfung) etc.) sowie ggf. Ihre ID, falls Ihnen diese (z.B. BOLE, LSAC, WES) für das Verfahren zugeteilt worden ist.
    • Auf den Seiten zwei bis vier tragen Sie bitte die Informationen zu den von Ihnen besuchten/absolvierten Lehrveranstaltungen ein:
      • Term: Semester (z.B. Summer 2024, Winter 2024)
      • Course type: lecture (Vorlesung), term paper (Hausarbeit), seminar (Seminar)
      • Subject: hier tragen Sie bitte in die obere Zeile den deutschen Titel, in die untere Zeile den englischen Titel der Lehrveranstaltung ein
      • Academic teacher: Lehrende/r (z.B. Prof. Oestmann)
      • Course requirement: final exam (Klausur), term paper (Hausarbeit), seminar (Seminar)
      • Grade in Points: Notenpunkte (wenn die Lehrveranstaltung zwar besucht, die Abschlussklausur aber nicht absolviert wurde, kann auch diese Lehrveranstaltung mit "ng" = not graded angegeben werden)
      • Hours of weekly classroom attendance: Semesterwochenstunden (z.B. aus VK-Online oder HIS-Vorlesungsverzeichnis)
      • Credits: Credits (ggf. Semesterwochenstunden x 1,5 (z.B. 2 SWS = 3 Credits))
    • Wenn Sie den Safari Browser verwenden und im Formular der Text in den Zeilen abgeschnitten wird, verwenden Sie bitte einen anderen Browser (Firefox, Chrome).
    • Senden Sie die vollständig ausgefüllte pdf-Datei sowie eine aktuelle Leistungsübersicht (ggf. auch der FFA) bitte per E-Mail an das Prüfungsamt.
  • BAföG-Bescheinigung

    Bei einer Förderung nach dem BAföG ist gem. § 48 BAföG im Regelfall nur einmal, und zwar nach dem 4. Fachsemester, eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass die bei einem geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden (vgl. § 48 I Nr. 2 BAföG), beim BAföG-Amt vorzulegen.

    Die Bescheinigung können Sie beim Prüfungsamt beantragen. Reichen Sie dazu das im oberen Teil mit den Angaben zu Ihrer Person (inkl. Ihrer Förderungsnummer) und zum Studium vollständig ausgefüllte Formblatt 5 per E-Mail oder auch persönlich während der Sprechzeiten ein. Den unteren Teil füllt das Prüfungsamt aus.

    Die Bescheinigung gem. § 48 I Nr. 2 BAföG kann erteilt werden, wenn Teilprüfungen der Zwischen- bzw. Schwerpunktbereichsprüfung im Umfang von mindestens der Hälfte der bis zum jeweiligen Fachsemester erreichbaren Credits erfolgreich absolviert worden sind:

    Zum Ende des... Voraussetzungen ab dem WS 2023/2024
    4. Fachsemester bestandene Zwischenprüfung oder mind. 45 Credits
    5. Fachsemester bestandene Zwischenprüfung oder mind. 50 Credits
    6. Fachsemester bestandene Zwischenprüfung oder mind. 60 Credits
    7. Fachsemester Zwischenprüfung
    8. Fachsemester Nachweis über bestandene Examensklausuren oder Credits der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung
    9. Fachsemester Nachweis über bestandene Examensklausuren oder Credits der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung
  • Sonstige Bescheinigungen (nur) für Jura-Studierende

    Weitere Bescheinigungen, z.B. Prognosen zum Studienverlauf für ein Studiendarlehen, für die Wohnheimverwaltung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen für einen Wechsel an eine andere Universität (nur Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Einstufungsbescheinigungen (auch für Studierende der Studiengänge Politik und Recht / Wirtschaft und Recht) für einen Studiengangwechsel, können Sie per E-Mail beim Prüfungsamt beantragen.

Informationen zu Zeugnissen

Allgemeine Hinweise

Das Zeugnis über das Bestehen der Zwischen- sowie Schwerpunktbereichsprüfung sowie der Fremdsprachennachweis können ca. eine Woche nach dem Erfassen der letzten Prüfung in Wilma 3 beim Prüfungsamt angefordert werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte denken Sie daran, eine Kopie von Ihren Zeugnissen anzufertigen, da keine Duplikate ausgestellt werden.

Verfahren

Die Anforderung eines/mehrerer Zeugnisse(s) senden Sie bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Folgende Angaben sind dabei erforderlich:

  1. Bezeichnung des/der Zeugnisse(s)
  2. Ihren vollständigen Vornamen und Namen (falls vorhanden mit Zusätzen)
  3. Ihre Matrikelnummer
  4. Abholung oder Zusendung per Post (dann auch Angabe Ihrer aktuellen Anschrift)

Senden Sie die Email bitte von Ihrem Universitäts-Email-Account (Nutzerkennung@uni-muenster.de) Sollte dies aufgrund einer Exmatrikulation nicht mehr möglich sein, senden Sie uns bitte in der E-Mail auch eine Kopie/ein Foto Ihres Personalausweises zur Identifikation (dies wird im Anschluss gelöscht).

Wichtiger Hinweis: Eine Anforderung des Zeugnisses über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung über den entsprechenden Button WiLMa Drei ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Senden Sie uns daher in jedem Fall eine E-Mail.

Wurde das Zeugnis fertiggestellt und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet, erhalten Sie von eine entsprechende Nachricht, das dies in die Post gegangen ist oder während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden kann.

Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen.

Beantragung des Schwerpunktzeugnisses

Wenn Sie die Ausstellung des Zeugnisses über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, dann erklären Sie damit gleichzeitig, dass Sie auf etwaige Verbesserungsversuche verzichten. Das bedeutet, dass das Schwerpunktbereichsstudium nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann, selbst wenn noch Verbesserungsversuche bestehen sollten. Diese Erklärung ist unwiderruflich.

Beantragung des Gesamtzeugnisses

Für die Ausstellung des Gesamtzeugnisses über die erste juristische Prüfung ist das Justizprüfungsamt Hamm zuständig.

Falls Sie die Schwerpunktbereichsprüfung nach der staatlichen Prüfung absolviert haben, reichen Sie  das Zeugnis über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung nach Erhalt unverzüglich dort  ein und beantragen die Ausstellung des Gesamtzeugnisses.

Mit diesem können Sie sich anschließend für das Referendariat bewerben.

Verleihung des Titels Master Iuris

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster verleiht den Titel "Master Iuris (M. Iur.)" an Absolvent:innen des Studiengangs "Rechtswissenschaften", die erfolgreich die Erste Prüfung in Nordrhein-Westfalen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Münster abgelegt haben. Weitere Einzelheiten können der Masterordnung (linkzu Rechtsgrundlagen) entnommen werden.

Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Bitte denken Sie daran, die Versicherung auf dem Begleitschreiben zu unterschreiben.


Senden Sie die Unterlagen an:

Studieninformationszentrum Jura
z. Hd. Frau Esther Roos
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster


Sobald die erforderlichen Unterlagen eingegangen sind, wird die Urkunde erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt.