Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (kurz FFA) wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit dem Sprachenzentrum der Universität Münster in den Fachsprachen Englisch, Französisch und Spanisch angeboten.

Bei der FFA handelt es sich um einen rechtswissenschaftlichen Zusatzstudiengang welcher hauptsächlich von muttersprachlichen Juristinnen und Juristen unterrichtet wird. Mit einem Umfang von 30 ECTS, dauert die FFA in der Regel vier Semester und kann neben einem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Münster (Rechtswissenschaft, Politik und Recht, Wirtschaft und Recht) absolviert werden.

Ziel des Studienganges sind die Vertiefung der jeweiligen Sprachkenntnisse und das Studium der Grundlagen des englischen, französischen, spanischen oder internationalen Rechts. Die FFA International Law ist hierbei eine Fachrichtung der englischsprachigen FFA. Genaures entehmen Sie bitte der Seite "Anmeldung und Ablauf" "Während der FFA".

Das verpflichtende Auslandspraktikum gewährt spannende Einblicke in fremde Rechtsgebiete und Kulturen, mit denen beim üblichen Studium eher selten Berührungspunkte entstehen. Nach erfolgreichem Abschluss der FFA erhalten die Studierenden ein Zertifikat.

Kontakt

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Rechtswissenschaftliche FakultätT: +49 251 83-22887
F: +49 251 83-21956
ffa@uni-muenster.de
Sprechstunde: Di. 10:00-12:00 Uhr

Bitte rechnen Sie aktuell mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.

ACHTUNG: Während der Semesterferien findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Um einen Termin zu vereinbaren, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ffa@uni-muenster.de. Dies gilt auch für das Aushändigen von Leistungsübersichten, Fremdsprachennachweisen etc., sofern diese im Original benötigt werden und nicht per Scan übersandt werden sollen.

Zuständigkeit

Das FFA-Büro ist zuständig für Fragen zu den rechtswissenschaftlichen Kursen, dem allgemeinen Studienverlauf und zu prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, das Sprachenzentrum für Fragen mit fachsprachlichem Bezug, zum C-Test und zur Kursanmeldung.

Erasmus students: The FFA office can assist with queries relating to FFA courses. For all other matters relating to your semester(s) at the Law Faculty, please contact SIZ.

Fristen und Termine

  • Mündliche Prüfungen 2025*

    *Änderungen vorbehalten

    Anmeldungen an: ffapruef@uni-muenster.de

    Die Termine für die mündlichen Prüfungen eines bestimmten Jahres werden in der Regel zu Beginn des Jahres in Abhängigkeit von der Verfühbarkeit der Prüfer:innen festgelegt und anschließend an diese Stelle veröffentlicht.

    Bei Bedarf können zusätzliche Termine hinzugefügt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Englisch:

    • in diesem Jahr sind keine Prüfungen mehr vorgesehen

    Französisch: 

    • in diesem Jahr sind keine Prüfungen mehr vorgesehen

    Spanisch: 

    • in diesem Jahr sind keine Prüfungen mehr vorgesehen

    Hinweis: Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen sind bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben, wobei Prüflinge, die bereits alle erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, bevorzugt berücksichtigt werden (bitte Mailverlauf anhängen). 

    Hinweis: Diese Informationen gelten auch für Studierende der Bachelorstudiengänge Deutsches und Französisches Recht sowie International and Comparative Law. Zusätzlich müssen sich Bachelorstudierende vorab im Prüfungsportal SLcM zur mündlichen Prüfung anmelden. Die Studierenden des Doppelstudiengangs Deutsches und Französisches Recht müssen alle Dokumente für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung spätestens bis zum 30.06. des Jahres einreichen, indem sie ihren Aufenthalt in Lyon beginnen.

  • Sitzung Prüfungausschuss

    Die nächste Prüfungsausschusssitzung findet am 30. April 2025 statt. Anträge können bis zwei Wochen vor der Sitzung (16.04.2025) per E-Mail an ffa@uni-muenster.de eingereicht werden.

  • FFA-Zertifikatsverleihung

    Die FFA-Zertifikatsverleihung ist für den 13.12.2025 in der Aula im Schloss geplant. Die Absolvent:innen der FFA erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltungen eine Einladung.

News

Die Kurse der FFA werden weit überwiegend in Präsenz stattfinden. Für alle FFA-Kurse werden im Learnweb zusätzliche Kurse eingerichtet. Dort finden Sie jeweils weitere Informationen über Termine und den Ablauf der Kurse sowie begleitende Lehrmaterialien.

Der Einschreibeschlüssel ist jeweils: 20FFA25

Es steht den Dozentinnen und Dozenten allerdings frei, noch eigene Einschreibeschlüssel zu setzen, z.B. falls über das Learnweb auch urheberrechtlich geschützes Studienmaterial verteilt werden soll. Über eine Änderung des Einschreibeschlüssels werden die zum Kurs zugelassenen Studierenden per E-Mail informiert. Weitere Informationen zum Kurs erhalten Sie über den Vk-online sowie das Learnweb.

Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in den Learnweb-Kurs nicht die Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrums ersetzt. Zur Kursanmeldung kommen Sie auf der Website des Sprachenzentrums.

Team

Professor Dr. Gernot Sydow, M.A.
Professor Dr. Gernot Sydow, M.A.

Universitätsstraße 14-16, Raum JUR 208
48143 Münster

T: +49 251 83-21943

Esther Verity Gierse

Universitätsstr. 14-16
48143 Münster

Paula Kruwinnus

Universitätsstr. 14-16
48143 Münster

Luca Marie Böttcher

Universitätsstr. 14-16
48143 Münster

Oona Meret Elisabeth Wennmachers

Universitätsstr. 14-16
48143 Münster