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LL.M. Studienmöglichkeiten

Was ist ein "Master of Laws (LL.M.)?"

Jurastudierende haben nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums die Möglichkeit, an einer ausländischen Universität den Grad eines "Master of Laws" (LL.M.) zu erwerben. Dieser akademische Abschluss schließt ein postgraduales rechtswissenschaftliches Aufbaustudium von in der Regel ein- bis zweijähriger Dauer ab. Meist liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Studiengangs auf einem bestimmten internationalen Rechtsgebiet oder der Rechtsvergleichung. Die Vielfalt an LL.M.-Studiengängen ist sehr groß, sodass hier nicht nur die Möglichkeit besteht, bereits im Schwerpunkt gewonnene Erkenntnisse und Interessen noch weiterzuvertiefen, sondern genauso gut Themen gewählt werden können, die an deutschen juristischen Fakultäten gar nicht im Lehrplan stehen. Der konkrete Inhalt und Aufbau hängt von der Hochschule ab, die den Studiengang anbietet und betreut.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät kooperiert mit mehreren Universitäten, um Studierenden die Möglichkeit zu bieten, einen LL.M.-Abschluss zu attraktiven Konditionen (deutlich kürzere Studienzeit, Stipendium) zu erwerben. Dabei ist zwischen sog. Doppelabschlussprogrammen und anderen LL.M.-Kooperationen zu unterscheiden.

Master Deutsches Recht (LL.M.)

Im Ausland graduierte Juristen können an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät den Masterstudiengang "Deutsches Recht" absolvieren. Der 1,5-jährige Studiengang vermittelt (partiell vertiefte) Grundkenntnisse im Deutschen Recht und qualifiziert seine Teilnehmer zu einem sicheren Umgang mit dessen Funktionsweise und Sprache. Das erworbene Verständnis von Kontext und Systematik befähigt zu einer eigenständigen weiteren Vertiefung. Der "LL.M." wappnet die Absolventen damit sowohl für eine Promotion in Deutschland, als auch für das Arbeiten an Fällen mit Bezügen zum Deutschen Recht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der gleichnamigen Seite "Master Deutsches Recht (LL.M.)"

Comparative and Global Law (LL.M.)

Starting in the fall semester 2025/26, the University of Münster will introduce the LL.M. program Comparative and Global Law, designed for a world where legal systems are increasingly interconnected. It provides participants with a strong academic foundation to deal with tomorrow’s legal problems.

This two-semester, English-taught program is open to students worldwide who seek to deepen their legal knowledge and research skills, particularly in international law, comparative law, and legal history. It welcomes applicants who have completed a legal degree as well as, in certain cases, applicants with a degree in another discipline with relevant legal components.

For further information please visit the website "Comparative and Global Law (LL.M.)"

Doppelabschluss

Sog. Doppelabschlussprogramme bieten wir derzeit in Zusammenarbeit mit zwei Partneruniversitäten an:

  • Università di Torino
  • Radboud Universiteit Nijmegen

Die Programme sind so konzipiert, dass Sie für zwei oder drei Semester an einer der beiden Partneruniversitäten studieren. Diese garantiert die Anerkennung bestimmter, vertraglich festgelegter Studienleistungen, die bereits in Münster erbracht wurden, sodass sich die Studienzeit im Ausland entsprechend verkürzt. Zudem ist es möglich, ein ERASMUS+-Stipendium zu erhalten.

Weitere Informationene erhalten Sie auf der gleichnamigen Seite "Doppelabschluss".

LL.M.-Kooperation mit der UConn in Hartford (USA)

Mit der University of Connecticut School of Law (UConn) besteht das sog. "Pathway to LL.M."-Abkommen, das es Münsteraner Studierenden ermöglicht, zu attraktiven Konditionen einen LL.M.-Grad zu erwerben. Insbesondere besteht die Möglichkeit eines Halbstipendiums. Die Möglichkeit richtet sich nicht nur an Personen, die derzeit noch studieren, sondern auch an solche, die die staatliche Pflichtfachprüfung bereits absolviert haben.

Weitere Informationen (Ansprechpartner, Platzkontingent, Bewerbungsvoraussetzungen) finden Sie auf der Website des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung, welcher die Kooperation betreut.

LL.M. im Anschluss an ein Auslandssemester

Sollten Sie im Laufe Ihres Studiums ein Auslandssemester absolviert haben und Ihre Gastuniversität einen LL.M.-Studiengang anbieten, ist es unter Umständen auch möglich, sich nach Abschluss Ihres Studiums regulär für den LL.M.-Studiengang zu bewerben und sich dann Leistungen aus Ihrem Auslandssemester anrechnen zu lassen. Möglicherweise können Sie sich bereits vor Ihrem Auslandssemester über diese Möglichkeit bei Ihrer Gastuniversität informieren und entsprechend Ihre Kurse wählen. Eine weitergehende Beratung kann hier nur durch die Gastuniversität erfolgen, da unsere Partnerschaften stetig wechseln.

  • Finanzierung

    Für einen LL.M.-Studiengang fallen häufig hohe Studiengebühren an. Gleichzeitig bestehen aber auch viele Stipendienmöglichkeiten, über die Sie sich im Rahmen einer Internetrecherche informieren können.

  • Beratung und Bewerbungsunterlagen

    Bei einer Bewerbung an Hochschulen im Ausland wird gewöhnlich ein "transcript of records" verlangt. Dabei handelt es sich um eine Übersicht über die bisher besuchten Lehrveranstaltungen (in englischer Sprache), die den Studienerfolg dokumentieren soll. Da dies an deutschen Universitäten nicht üblich ist, kann man der amerikanischen Universität als Ersatz ein "Student Reported Summary of Academic Record" anbieten. Hierfür stellt die Rechtswissenschaftliche Fakultät einen entsprechenden Transcriptvordruck zur Verfügung, den Sie selbst ausfüllen und im Prüfungsamt abstempeln lassen müssen. Auf Wunsch verschickt das Prüfungsamt die Bescheinigung auch selbst.

    Im Studieninformationszentrum können Sie verschiedene Informationsmaterialien erhalten, wie z.B. ein Buch des Karrierenetzwerks "e-fellows.net" oder Flyer von unseren Doppelabschluss-Partnerhochschulen.

    Eine darüber hinausgehende Beratung kann aufgrund der Unterschiede zwischen den verschieden Universitäten und Studiengängen nur durch die Ansprechpartner an den Lehrstühlen erfolgen, die Sie unter den oben verlinkten Links finden. Ansonsten können Sie sich bei den Hochschulen informieren, die die Studiengänge anbieten.

Masterstudiengänge

Master's in Custos, Taxation and International Trade Law

Der Master in Zoll-, Steuer- und internationalem Handelsrecht bereitet Zollfachleute im öffentlichen und privaten Sektor auf eine Laufbahn als strategische Führungskräfte vor.

Der MCA-Studiengang ist ein Teilzeitstudium und wird online durchgeführt. Es beginnt jeweils im Oktober und dauert 20 Monate. Die Online-Seminare finden an drei Samstagen im Monat statt (09.00 - 18.00 Uhr). In den letzten sechs Monaten des Studiums wird die Masterarbeit verfasst.

Der MCA ist das Ergebnis einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) zwischen der Universität Münster, einer der führenden deutschen Hochschulen, und der AWA-Außenwirtschaftsakademie, dem größten privaten Anbieter von Zollschulungen in Deutschland. Die Absolventen des Studiengangs erhalten den einzigartigen Abschluss „Master of Customs Administration“ (MCA).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Masterstudiengangs "Master's in Custos, Taxation and International Trade Law".