
LL.M. Studienmöglichkeiten
Was ist ein "Master of Laws (LL.M.)?"
Jurastudierende haben nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums die Möglichkeit, an einer ausländischen Universität den Grad eines "Master of Laws" (LL.M.) zu erwerben. Dieser akademische Abschluss schließt ein postgraduales rechtswissenschaftliches Aufbaustudium von in der Regel ein- bis zweijähriger Dauer ab. Meist liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Studiengangs auf einem bestimmten internationalen Rechtsgebiet oder der Rechtsvergleichung. Die Vielfalt an LL.M.-Studiengängen ist sehr groß, sodass hier nicht nur die Möglichkeit besteht, bereits im Schwerpunkt gewonnene Erkenntnisse und Interessen noch weiterzuvertiefen, sondern genauso gut Themen gewählt werden können, die an deutschen juristischen Fakultäten gar nicht im Lehrplan stehen. Der konkrete Inhalt und Aufbau hängt von der Hochschule ab, die den Studiengang anbietet und betreut.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät kooperiert mit mehreren Universitäten, um Studierenden die Möglichkeit zu bieten, einen LL.M.-Abschluss zu attraktiven Konditionen (deutlich kürzere Studienzeit, Stipendium) zu erwerben. Dabei ist zwischen sog. Doppelabschlussprogrammen und anderen LL.M.-Kooperationen zu unterscheiden.
