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Promotion & Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Promotion

In Münster werden pro Jahr in 20 Prüfungsterminen ca. 100 Kandidaten geprüft. Damit steht die Münstersche Fakultät mit Abstand vor allen anderen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland an der Spitze. Die Enwicklung der  Promotionszahlen finden Sie in der Promotionsstatistik.

Promotionsverfahren

Die Bedingungen für die Promotion zum Dr. jur. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster werden durch die Promotionsordnung der Fakultät festgelegt.

Zur Promotion in Münster wird grundsätzlich nur zugelassen, wer ein juristisches Staatsexamen oder die erste Prüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestanden hat. Von dem Erfordernis der Note „vollbefriedigend“ wird abgesehen, wenn die:der Betreuer:in dies wegen der besonderen Befähigung der:des Bewerber:in zu wissenschaftlicher Arbeit für begründet hält.

Darüber hinaus müssen Bewerber:innen an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens sechs Semesterwochenstunden über Grundlagenfächer der Rechtswissenschaften teilgenommen haben. Ferner muss die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar oder an einer rechtsgeschichtlichen Quellenexegese nachgewiesen werden.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich an eine:n Hochschullehrer:in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wenden, welche:r bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen.

Wenn die Dissertation fertig gestellt ist, muss die:der Bewerber:in einen offiziellen Antrag auf Zulassung zur Promotion beim Promotionsausschuss stellen.

Der Promotionsausschuss bestimmt zwei Gutachter:innen für die Dissertation. Die Entscheidung über die Annahme der Dissertation erfolgt auf der Grundlage der beiden Gutachten. Anschließend folgt die mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums. Es beginnt mit einem wissenschaftlichen Referat der:des Bewerber:in von nicht mehr als fünfzehn Minuten Länge, an das sich eine Diskussion von nicht mehr als zwanzig Minuten anschließt. Die Gesamtnote setzt sich aus den Noten der Dissertation und der mündlichen Prüfung zusammen.

Ist die Druckreife erteilt worden, muss die:der Kandidat:in als letzte Promotionsleistung die Dissertation vervielfältigen bzw. veröffentlichen. Die Promotionsurkunde wird dann auf der zweimal im Jahr stattfindenden Absolventenfeier überreicht. Die Fakultät kann die:den Bewerber:in ermächtigen, den Doktorgrad schon früher zu führen; die Erteilung der Ermächtigung setzt den Nachweis voraus, dass die Drucklegung gesichert ist und in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Die für das Promotionsverfahren finden Sie unten unter "Formulare und Arbeitshilfen für die Promotion".

Kontakt

Jeglichen Schriftverkehr in Promotionsangelegenheiten richten Sie bitte an:

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Promotionsausschuss
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster

promotion.jura@uni-muenster.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Esther Roos
Studieninformationszentrum
Promotions- & Masterverwaltung
Esther Roos

Universitätsstr. 14-16, Raum JUR 111
48143 Münster

T: +49 251 83-22712

Sprechzeiten

persönlich Di. 10 - 12 Uhr, 14 - 16  Uhr, Do. 10 - 12 Uhr in Raum JUR 111
telefonisch Mo. - Fr. 10 - 12 Uhr

Promotionswerkstatt

Die Promotion ist eine Leistung, deren Erfolg vor allem von der Arbeitskraft und der wissenschaftlichen Neugier der Doktorandinnen und Doktoranden abhängt. Um den eigenständigen Weg in die wissenschaftliche Arbeit zu erleichtern, bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Promotionswerkstatt an, welche die individuelle Betreuung ergänzt.

  • Weitere Informationen

    In einem Jahreskurs stellen die Hochschullehrer:innen unterschiedliche Perspektiven der wissenschaftlichen Arbeit vor: Wie erarbeite ich mein Thema und einzelne Thesen? Wie recherchiere ich? Wie entwickle ich rechtsdogmatische Ansätze zum geltenden Recht? Wie handhabe ich rechtsvergleichende oder interdisziplinäre Bezüge, z. B. zur Ökonomie? Wie arbeite ich empirisch? Was ist bei rechtshistorischen und rechtspolitischen Themen zu beachten?

    Das Programm der Promotionswerkstatt besteht aus folgenden Elementen:

    • Das Basismodul (ganztägig zweimal im Jahr) wird zu Beginn der Promotionsphase empfohlen, um einen Überblick über die Herausforderungen und den typischen Verlauf einer Promotion zu gewinnen.
    • Das Abschlussmodul (einmal im Jahr) greift Fragen in der Endphase der Promotion einschließlich der Vorbereitung des Kolloquiums auf.
    • Die Einzelmodule (einmal im Jahr) werden zu verschiedenen Themen angeboten:
      • Recherche
      • Interdisziplinäres Arbeiten
      • Rechtsvergleichung
      • Empirisches Arbeiten
      • Rechtsgeschichte
      • Rechtspolitik
      • Rechtsdogmatisches Arbeiten zum geltenden Recht
      • Ökonomie und Recht
    • Über das Jahr verteilt finden Werkstattgespräche statt. Anhand von kurzen eigenen Texten erläutern Fakultätsmitglieder Fragen der Zielsetzung und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens. Der Text wird den Teilnehmern vorab zur Lektüre zur Verfügung gestellt.

    Termine und weiterführende Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Learnweb-Kurs.

  • Verleihung der Doktorurkunden

    Zweimal jährlich überreicht der Dekan den frisch Promovierten ihre Doktorurkunden. Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Absolventenfeier, in der auch die erfolgreichen Absolventen der ersten juristischen Prüfung geehrt werden.

    Darüber hinaus findet einmal im Jahr ein besonderer Festakt zu Ehren der Silber- und Golddoktoren statt – jener Promovierten, die ihren Titel bereits seit 25 bzw. 50 Jahren tragen. In diesem Rahmen wird auch der Harry-Westermann-Preis (PDF) für besonders hervorragende Dissertationen verliehen.