Doppelabschluss für lokale Studierende
An zwei unserer Partneruniversitäten können Sie nicht nur als Gaststudierende studieren, sondern im Rahmen eines (insgesamt 2- oder 3-semestrigen) Auslandsstudiums einen vollwertigen Studienabschluss erwerben.
Die Anerkennung Ihrer in Münster bereits erbrachten Studienleistungen für den Studienabschluss an der jeweiligen Partneruniversität ist verbindlich geregelt und wird von diesen Partneruniversität vertraglich garantiert. Somit können Sie in deutlich kürzerer Zeit neben oder nach der Ersten Juristischen Prüfung in Deutschland einen weiteren rechtswissenschaftlichen Studienabschluss im Ausland erwerben.
Derartige Doppelabschlussprogramme bieten wir derzeit in Zusammenarbeit mit zwei Partneruniversitäten an:
Doppelabschluss für internationale Studierende
Sie wollen nicht nur ein Auslandsjahr an der Universität Münster verbringen, sondern haben auch Interesse an einem Master im Deutschen Recht? Sie studieren an der Università di Torino oder der Radboud Universiteit Nijmegen? Dann absolvieren Sie unser gemeinsames Doppelabschlussprogramm!
Die Anerkennung Ihrer an Ihrer Heimatuniversität bereits erbrachten Studienleistungen für den Studienabschluss an der Universität Münster ist verbindlich geregelt und wird von der Universität Münster vertraglich garantiert. Somit können Sie in deutlich kürzerer Zeit neben Ihrem Studienabschluss an Ihrer Heimatuniversität einen weiteren rechtswissenschaftlichen Studienabschluss in Deutschland erwerben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten "Incomings UniTO" und "Incomings RU".
