Learning Agreement
Nach den Bestimmungen des ERASMUS-Programms müssen alle ERASMUS-Studierenden zu Beginn ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement (einen vorläufigen Studienplan) erstellen und nach ihrer Rückkehr ein Transcript of Records (eine Übersicht über die erbrachten Leistungen) von ihrer Gasthochschule (Universität Münster) an ihre Heimatuniversität schicken.
Mit dem Learning Agreement vereinbaren Sie mit Ihrem ERASMUS-Koordinator:in an Ihrer Heimathochschule und dem Koordinator an der Universität Münster Ihren vorläufigen Studienplan für Ihren ERASMUS-Aufenthalt. Weitere Informationen zur Kurswahl der Universität Münster finden Sie auf der Seite "Kurswahl".
Das Learning Agreement muss – wenn möglich – online ausgefüllt werden. Einen Link für das Learning Agreement erhalten Sie von Ihrer Heimathochschule. Ihr Learning Agreement wird direkt über die OLA-Website zur Überprüfung an das SIZ gesendet.
WICHTIG: Plätze in den FFA-Kursen und Kurse aus dem jeweils übernächsten Semester können wir nicht garantieren. Da man im OLA keine Kommentare hinzufügen kann und dies in den genannten Fällen notwendig ist, bekommen Sie Ihr OLA per E-Mail als PDF-Datei zurückgeschickt.
Sollten Sie keine FFA-Kurse oder Kurse aus dem jeweils übernächsten Semester im OLA wählen, wird das OLA direkt über das Portal an Sie und Ihre Heimatuniversität zurückgeschickt.
Receiving Responsible Person und damit zuständig für die Unterzeichnung der Learning Agreements an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ist:

Bitte beachten Sie ferner, dass die Certificates of Attendance (Certificate of Arrival and Departure) NICHT an der Fakultät, sondern vom Exchange Student Service (admin.ess@uni-muenster.de) unterzeichnet werden.
Transcript of Records
Am Ende des Semesters können die Studierenden ein Abschlusszeugnis ("Transcript of Records") beantragen. Darin werden alle Prüfungsleistungen, die an der Universität Münster erbracht wurden, aufgelistet.
Das Transcript of Records erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen es beantragen.
So beantragen Sie Ihr Transcript of Records:
1. Füllen Sie die beiden Vorlagen vollständig aus:
2. Schicken Sie beide Dokumente in einer E-Mail an siz@uni-muenster.de.
3. Geben Sie alle Leistungsnachweise ("Scheine"), die Sie erhalten haben, in Raum J111a ab oder senden Sie diese als Scan ebenfalls an siz@uni-muenster.de.
Hinweis: Nur die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Klausuren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden uns automatisch elektronisch mitgeteilt. Alle anderen Prüfungsleistungen (z.B. Sprachkurse am Sprachenzentrum, benotete Essays, mündliche Prüfung) müssen Sie nachweisen!
Sobald alle Leistungsnachweise von Ihnen in unserem Büro eingegangen sind, werden wir Ihre Angaben überprüfen und Ihrer:Ihrem Koordinator:in an Ihrer Heimatuniversität zwei Exemplare Ihres Transcript of Records an die von Ihnen angegebene Adresse schicken.
FAQs (frequently asked questions)
Das International Office hat ebenfalls einen Vordruck des ToRs herausgegeben. Welches soll benutzt werden?
Bitte benutzen Sie ausschließlich die Vorlage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Nur auf dieser Vorlage sind alle relevanten Umrechnungstabellen für juristische Kurse enthalten.
Ich bleibe für zwei Semester in Münster. Muss ich jedes Semester ein Transcript of Records beantragen?
Ja. Das Transcript of Records wird immer nur für ein Semester erteilt.
Wo finde ich die Kursnummern?
Die Kursnummern entnehmen Sie bitte dem Vorlesungskommentar.
Ich warte schon sehr lange auf meine Klausurergebnisse. Was kann ich tun?
Leider müssen Sie einfach abwarten. Die Korrekturzeit der Abschlussklausuren beträgt oftmals 2-3 Monate. In dieser Zeit können Sie über WiLMa 1 einsehen, ob Ihre Noten schon verfügbar sind oder nicht.
