Master Politikwissenschaften - Bewerbung und Zulassung

Liebe Studierendeninteressierte, schön dass Sie sich für einen Politikwissenschaftlichen Master interessieren! Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Informationen zum Bewerbungs-und Zulassungsverfahren.

Leider können aus rechtlichen Gründen keine Vorab Einschätzungen zum Erhalt eines Studienplatzes auf Grundlage des Transcripts of Records abgegeben werden. Wir bitten Sie daher von solchen Anfragen abzusehen. Informationen zur fachlichen Einschlägigkeit des Bachelor-Studiums finden Sie in der weiter unten verlinkten Zulassungsverordnung unter § 4 Zugangsvoraussetzungen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Zulassung

Die Zulassung regelt die Zulassungsverordnung (siehe unten)

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Zulassung sind:

  • ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium (nähere Angaben dazu in der Zulassungsordnung)
  • Nachweis von mindestens 10 ECTS in Methoden empirischer Sozialforschung
  • eine aktuelle Durchschnitts- bzw. Abschlussnote des Bachelorstudiums von mindestens 2,5
  • eine im Sinne der Zulassungsordnung vollständige Bewerbung

Aktuell stehen 40 Masterplätze für Erstsemester zur Verfügung.

Bewerbungsmodus

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft erfolgt elektronisch über das Bewerbungsportal der Universität Münster:

https://studienbewerbung.uni-muenster.de/TLD.Zulix.Portal.Web/

Die Auswahl der Bewerbungen für die Zulassung zum Studium im Master trifft eine institutsinterne Zulassungskommission (vgl. Zugangs- und Zulassungsordnung).

Die Ergebnisse werden durch das Studierendensekretariat der Universität bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung ist etwa Mitte August zu rechnen.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist endet am 15.07. Weitere Informationen zu den Fristen finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/studieninteressierte/bewerbung/fristenundtermine.shtml.

Erforderliche Unterlagen

Die*der Bewerber*in muss folgende Bewerbungsunterlagen (in der Regel als PDF-Scan) einreichen:

  • Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
  • Nachweis eines ersten berufsqualifiziernenden Abschlusses im Studiengang Politikwissenschaft oder einem gemäß der Zulassungsordnung einschlägigen Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend 120 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. Das Abschlusszeugnis ist dann im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen.
  • Für Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht.
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen Titel, Note und Studienumfang (Leistungspunkte, ECTS-Punkt) hervorgehen (z. B. Transcript of Records; zusätzlich auch eine Auflistung von im Ausland erbrachten Leistungen, sofern sie politikwissenschaftliche Inhalte haben).

Das Einreichen eines Motivationsschreibens ist NICHT mehr erforderlich und hat keinen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Bewerbung!

Hinweise für Bewerber*innen aus nicht-politikwissenschaftlichen Studiengängen

Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Münster ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Die Zulassungsordnung schreibt deshalb vor, dass ein fachlich einschlägiger erster berufsqualifizierender Studienabschluss nachgewiesen werden muss. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn 70 ECTS in Politikwissenschaft oder einer vergleichbaren fachlich einschlägigen Disziplin vorgewiesen werden können. Welche Disziplinen ebenfalls als fachlich einschlägig gelten, ist in der Zulassungsordnung spezifiziert.
Wenn Sie Ihren ersten Bachelorabschluss in einer Disziplin erbracht haben, die nicht unter die in der Zulassungsordnung genannten einschlägigen Disziplinen fällt, müssen Sie in Ihrer Bewerbung deutlich machen, durch welche Studienbestandteile Sie das erforderliche Vorwissen von mindestens 70 ECTS in einer einschlägigen Disziplin gemäß der Zulassungsordnung mitbringen. Das erforderliche Vorwissen muss nicht Bestandteil Ihres Kerncurriculums sein; es ist auch möglich, den Nachweis durch freiwillig erbrachte Zusatzleistungen zu erbringen. Bitte markieren Sie in solchen Fällen die entsprechenden Lehrveranstaltungen auf Ihrem Transcript bzw. fügen Sie zusätzliche Leistungsnachweise an Ihre Bewerbung an; in uneindeutigen Fällen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte auch Veranstaltungs- oder Modulbeschreibungen hinzu.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Zulassungsverordnung

Zulassungsverordnung Master Politikwissenschaft 2021

1. Änderung zur Zulassungsordnung ab WiSe 23/24