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IfPol: Aktuelle Informationen

Regelungen während der Vorlesungszeit im Wintersemester 2021/2022

Die Vorlesungszeit im Wintersemester 2021/2022 ist mittlerweile angelaufen. Nachdem die weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Eindämmung der Pandemie in den vergangenen 3 „Corona-Semestern“ den Lehrbetrieb an unserem Institut vor große Herausforderungen stellte, freut sich das IfPol umso mehr nun wieder Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten zu dürfen.

Während der Vorlesungszeit hat unser Frontoffice im Raum 218 wochentags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten des Service- und Informationscenters können Sie hier einsehen.

Beachten Sie bitte auch die zentralen Corona-Informationen der Hochschule: Informationen zum Coronavirus (uni-muenster.de)

  • Lehre vom 13. bis 23. Dezember (Update: 07.12.2021)

    In der Zeit vom 13. bis zum 23. Dezember stellt das Rektorat den Lehrenden frei, selbst zu entscheiden, ob eine Lehrveranstaltung hybrid oder vollständig online angeboten wird. So handhabt es auch das Institut für Politikwissenschaft. Das heißt, die Lehrenden werden sich für jeden einzelnen Kurs äußern, wie er in den beiden Wochen vor Weihnachten durchgeführt wird und ihre Entscheidung den Studierenden mitteilen. Am 10. Januar wird der Lehrbetrieb dann nach der aktuellen Planung des Rektorats wieder in Präsenz aufgenommen.

    Einlass zu den Lehrveranstaltungen (11.10.2021)

    Die O-Woche verlief für das IfPol sehr ermutigend. Die Befüllung der Seminarräume verlief in einem angemessenen Rahmen und auch das System der beklebten Studierendenausweise als Impf- oder Genesenennachweis funktioniert äußerst zufriedenstellend. Allerdings haben noch längst nicht alle Studierenden ihre Ausweise bekleben lassen. Ab dem 18.10. wird die Ausgabe der Sticker vom Studierendensekretariat übernommen. Alle Studierenden, die z. B. erst nach Abschluss der O-Woche vollständig immunisiert sind oder dann erst ihren Studierendenausweis erhalten, können unter Vorlage ihres Studierendenausweises und Genesenen- oder Impfnachweises ihren Sticker im Studierendensekretariat, Botanicum (Schlossgarten 3), abholen. Wir möchten Sie bitten, vorab einen Termin zu vereinbaren, damit Wartezeiten möglichst vermieden werden können. Die Terminbuchung ist ab dem 15.10.2021 unter https://www.terminland.de/Uni-muenster/ möglich.

    Zutritt zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben ausschließlich Teilnehmende, die immunisiert (geimpft bzw. genesen) sind oder innerhalb der letzten 48 Stunden in einer zugelassenen Teststelle negativ getestet wurden (3-G-Regel) und dies beim Zugang zur Veranstaltung nachweisen können. Während der Vorlesungszeit werden die Nachweise zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung oder Prüfung von den Lehrenden/Prüfenden oder einen externen Prüfdienst durchgeführt.

  • Prüfungsversuche im Wintersemester 2021/22 (Update 07.12.2021)

    Die Corona-Hochschulverordnung sieht erneut Erleichterungen bei Prüfungen vor: Wie bereits in den beiden Semestern zuvor, können Studierende im Wintersemester 2021/22 ohne Konsequenzen von Prüfungen zurücktreten und nicht-bestandene Prüfungen werden nicht auf die Zahl der maximalen Prüfungsversuche angerechnet.

    Das IfPol empfiehlt mit Nachdruck, trotz dieser Regelung jeweils an der Erstprüfung (Klausur oder mündliche Prüfung) teilzunehmen. Das hat folgenden Grund: Das Institut wird auch weiterhin, jede Klausur und jede mündliche Prüfung genau zwei Mal im Jahr anbieten. Wird eine Prüfung aus strategischen Gründen verschoben und die zweite Prüfung (z.B. krankheitsbedingt) versäumt oder nicht bestanden, kann die Prüfung erst nach einem Jahr Wartezeit absolviert werden.

    Die Corona-Hochschulverordnung sieht keinen Freischuss bei bestandenen Prüfungen vor. Nur nicht-bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Es ist nicht möglich, Prüfungen so lange zu wiederholen, bis die erwünschte Note erreicht worden ist. Einmal bestandene Prüfungen werden verbucht und können nicht wiederholt werden, da das IfPol nicht die Kapazitäten hat, Klausuren erneut zu korrigieren oder endlos mündlich zu prüfen.

    Nicht bestandene Hausarbeiten können nur dann wiederholt werden, wenn die Lehrenden auch einen Arbeitsvertrag am IfPol haben. Scheiden Lehrende aus dem Dienst am IfPol aus, müssen Studierende zwingend die von den Lehrenden gesetzten Prüfungsfristen einhalten. Wird die Frist versäumt, wird das Versäumnis zwar nicht als Fehlversuch auf die Zahl der maximalen Fehlversuche angerechnet, aber das Seminar muss in einem späteren Semester bei einer anderen Lehrperson wiederholt werden.

    Prüfungen und Widerholungsprüfungen im Wintersemester 2021/22 (18.11.2021)

    Für Prüfungen, die sich Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Wintersemester 2021/22 zuordnen lassen, gelten wieder die Vor-Coronaprüfungsordnungen. Das bedeutet, dass für eine Prüfung in der Regel drei Versuche zur Verfügung stehen.

    Das Institut hat die Wiederholungsklausuren der großen Vorlesungen terminiert:

    • Statistik II (Schlipphak): 7. März, 10-12 Uhr
    • Methoden I (Schlipphak): 9. März, 14-16 Uhr
    • Constitutional Law (Lischewski): 14. März, 10-12 Uhr
    • Grundkurs Politisches System der BRD (Freise), 23. März, 10-12 Uhr
    • Einführung in den europäischen Integrationsprozess (Kropp), 28. März, 10-12 Uhr
    • Grundkurs Politische Theorie (Willems), 29. März, genaue Uhrzeit noch offen

    Noch nicht abschließend geklärt ist das Format der Wiederholungsklausuren (Online oder Präsenz). Nähere Inforationen dazu erhalten Sie von den Lehrenden. Bitte beachten Sie ferner, dass zu Beginn des Wintersemesters die Prüfungsordnungen der Vor-Coronazeit wieder in Kraft getreten sind. Das bedeutet, dass Sie an den Wiederholungsklausuren nur aus triftigem Grund teilnehmen können. Triftige Gründe sind ärztlich attestierte Krankheit am Termin der Erstklausur, nachgewiesene (und vor der Klausur angezeigte) Überschneidung mit einer anderen Klausur oder auch die Pflege von Angehörigen. Versäumen Sie die Klausur am Ersttermin ohne triftigen Grund, gilt die Klausur als nicht bestanden und der Fehlversuch wird auf die Zahl der maximalen Fehlversuche angerechnet. Die Wiederholungsklausur ist dann Ihr Zweitversuch. Beachten Sie bitte auch, dass das IfPol Klausuren nach wie vor nur zwei Mal im Jahr anbietet. Aus diesem Grund wird die Teilnahme am Ersttermin dringend empfohlen.

  • Das wichtigste Tool zur Lehr- und Lernorganisation: Das Learnweb (01.10.2021)

    Zentrales Hilfsinstrument zur Lehr- und Lernorganisation am Institut für Politikwissenschaft ist – wie in den allermeisten Seminaren an der Universität Münster ‒ das Learnweb, eine elektronische Lehr- und Lernplattform. Das Learnweb wird unsere Studierenden in Ihrem gesamten Studium begleiten.

  • Das IfPol twittert (13.09.2021)

    Gerne möchten wir Sie auf den Twitter-Kanal des Instituts hinweisen. Hier informieren wir Sie regelmäßig und zuverlässig über Aktuelles aus dem Institut. Sie können den Kanal unter @IfPol_WWU abonnieren.