Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Einschreibung in den Masterstudiengang AKOEM

[Sie gilt erstmals für Zugang und Zulassung zum Sommersemester 2027.]

(1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Antike Kulturen des östlichen Mittelmeerraums (AKOEM)“ ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen, Kirchliches Examen etc.) erfolgreich beendet worden ist. Fachlich einschlägig im Sinne von Satz 1 ist insbesondere ein Studium in den Studiengängen der Altorientalistik, der Vorderasiatischen Altertumskunde, der Ägyptologie, der Koptologie, der Antiken Kulturen, der Alten Geschichte, der Geschichte (mit einem Schwerpunkt Alte Geschichte), der Ur- und Frühgeschichte, der Klassischen oder (Früh)christlichen Archäologie, der Klassischen Philologie, der Christlichen Theologien, der Judaistik, der Byzantinistik, der Arabistik/Islamwissenschaft, der Religionswissenschaft (mit antikem Schwerpunkt) oder einem fachlich verwandten Studiengang mit antikem Schwerpunkt an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Abschlüsse an Hochschulen außerhalb der Europäischen Union werden vom Studierendensekretariat auf ihre Äquivalenz überprüft. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt.

(2) Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Universität Münster erbracht. Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerber*innen, deren Muttersprache Deutsch ist.

(3) Kenntnisse einer antiken Sprache im Umfang von mindestens 15 LP, Englischkenntnisse sowie die Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache werden dringend empfohlen.

Diese Unterlagen können Sie noch bis zum Beginn des jeweiligen Semesters nachreichen.

 Zugangs-und Zulassungsordnung vom 9. Juli 2026.

Nehmen Sie schon im Vorfeld Ihrer Bewerbung Kontakt mit unserer Studienberatung auf. Wir unterstützen Sie gerne.