Studium mit Beeinträchtigung - Nachteilsausgleich im Studium
Die Universität Münster steht für Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit. Sie positioniert sich klar gegen Diskriminierung. Sie möchte allen Studierenden die gleichen Chancen für ein erfolgreiches Studium ermöglichen sowie die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe nicht nur am universitären, sondern auch am gesellschaftlichen Leben fördern.
Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung – sei es durch eine körperliche Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung – können für Studierende im Verlauf des Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Um individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium zu verhindern, ist in der Prüfungsordnung ein Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen vorgesehen.
Bei Fragen zur Antragstellung und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs stehen die Fachstudienberatung AKOEM sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts beratend zur Verfügung.
Informationen der Universität Münster zum Nachteilsausgleich im Studium