• Gleichstellungsbeauftragte

    Ansprechpartnerinnen für Fragen rund um das Thema Gleichstellung:

    für Hochschullehrer*innen:

    Jun.-Prof. Dr. Katharina Schmidt (Wintersemester)

    Prof. Dr. Aliyah El Mansy (Sommersemester)

    für den wiss. Mittelbau:

    Dr. Annette Hüffmeier

    für MTVs:

    Claudia Deimann

    für die Studierenden:

    Anna Sophie Müller
    E-Mail: gleichstellungfb01@uni-muenster.de

    Regelmäßige Sprechstunde für Gleichstellungsbelange: nach Vereinbarung.

    Gleichstellungsbüro Fachbereich 01
    Offene Sprechstunde:
    Montags  von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Änderung der Zeit ab 28.04.2026)
    im Raum ETH 106 a
    eine regelmäßige Sprechstunde für Gleichstellungsbelange an.
    E-Mail: gleichstellungsbuerofb01@uni-muenster.de

  • Was macht Gleichstellung?

    Am FB01 sind mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen*, fast 70 Prozent der Abschlussprüfungen werden von ihnen bestanden. Auf dem Weg zur Professur verändert sich dieses Verhältnis jedoch deutlich: Nur 35 Prozent der Promovierenden und 40 Prozent der Professuren sind heute weiblich besetzt (Stand 2025). Dieses Muster wird als "Leaky Pipeline" bezeichnet: Wie bei einem undichten Rohr gehen auf jeder weiteren Karrierestufe zunehmend Frauen "verloren". Was zu Studienbeginn noch ausgeglichen oder sogar mehrheitlich weiblich ist, wird auf dem Weg zur Professur zunehmend männlich dominiert.

    Genau diese strukturelle Benachteiligung aufgrund des Geschlechts wollen wir am FB01 – und an der gesamten Universität – abbauen. Denn das im Grundgesetz verankerte Recht auf Gleichberechtigung von Frauen* und Männern soll nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Wissenschaft gelebt werden. Deshalb unterstützen wir die gezielte Förderung von Frauen* auf jeder Stufe ihrer akademischen Laufbahn.

    Maßnahmen des Gleichstellungsteams am FB01 sind u.a.

    • Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren unter Gleichstellungsperspektive
    • Mitwirken in Hochschulgremien
    • Unterstützung bei der Suche nach Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen* entlang des gesamten Karriereweg
    • verlässliche Verweisberatung bei Diskriminierung und Belästigung

    Klar ist aber auch: Gleichstellung ist keine Aufgabe nur für das Gleichstellungsteam allein. Gleichstellung geht nur gemeinsam. Sie ist Aufgabe des gesamten Fachbereichs und all ihrer Mitglieder – für faire Bedingungen, die alle betreffen.

  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bzw. Studium

    Studieren mit Kind(ern)

    Auch am FB01 sind Studierende mit ihrem Nachwuchs herzlich willkommen! Die Organisation eines Studiums mit Kind(ern) stellt an Eltern/Erziehungsberechtigte ganz besondere Anforderungen. Gerne möchten wir Sie dabei unterstützen:

    Einen sehr guten Überblick über Hilfestellungen und Angebote zum Thema Studieren mit Kind bieten die Seiten des zentralen Gleichstellungsbüros der Uni Münster: Studieren mit Kind. Hier finden sich unter anderem eine Broschüre zum Thema und diverse Programme & Beratungsstellen für junge Eltern, wie das Studi-Kidz-Café , Kinderbetreuungsangebote  oder das Spendenprojekt Madame Courage für alleinerziehende Personen.

    Die Evangelisch-Theologische Fakultät (Universitätsstraße 13 – 17) hat im Raum ETH 308a eine Still- und Wickelmöglichkeit eingerichtet. Weitere Wickel- und Stillorte sowie Eltern-Kind-Räume finden Sie hier.

    Bei Fragen und Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragten und deren Vertreterinnen (s. oben).

    Pflege von Angehörigen

    Ein Studium mit pflegebedürftigen Angehörigen erfordert Organisationstalent und Belastbarkeit. Damit das Studium mit Pflegeverantwortung dennoch gelingt, bietet die Universität Münster verschiedene Möglichkeiten zur pflegefreundlichen Studienorganisation.

    Bei Fragen und Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragten und deren Vertreterinnen (s. oben).

    INFO: Studi-Kidz-Zuschuss

    Studierende mit Kind können einen Zuschuss für angefallene Kinderbetreuungskosten beantragen. Der sogenannte Studi-Kidz-Zuschuss beträgt 300 € für gemeinsam Erziehende und 600 € für Alleinerziehende. Dazu können Sie diesen Antrag per mail beim Gleichstellungsbüro der Universität Münster einreichen. Es ist nicht nötig, dass der*die Babysitter*in bei Ihnen angestellt wird oder einen Gewerbeschein besitzt. Weitere Infos des zentralen Gleichstellungsbüros finden Sie hier.

    Bei Fragen können Sie sich auch sehr gerne an die Beauftragung Studium mit Kind wenden. Sie erreichen diese unter: projekt.studi.kind@uni-muenster.de

  • Prävention sexualisierter Gewalt und Belästigung

    Wie können sexualisierte Gewalt und Belästigung an der Universität verhindert werden?

    Folgende Handlungen und Verhaltensweisen tragen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Belästigung an der Universität bei:

    • Seien Sie aufmerksam gegenüber belästigendem Verhalten. Reflektieren Sie stets auch Ihr eigenes Verhalten!
    • Bieten Sie Ihre Hilfe an, wenn es Anzeichen von sexualisierter Belästigung oder Gewalt gibt.
    • Greifen Sie während eines Vorfalls direkt ein (wenn dies die Situation sinnvollerweise/gefahrlos ermöglicht) durch
      • direktes Ansprechen/direkte Konfrontation der Gewalt ausübenden Person,
      • aktive Einflussnahme (z.B. durch ein unverfängliches Gespräch mit der betroffenen Person, um die Kommunikation in einer akuten Situation zu unterbrechen),
      • non-verbale Kommunikation (z.B. Blickkontakt) mit der betroffenen Person.
    • Bieten Sie Ihre Begleitung an, wenn die betroffene Person Rat suchen möchte.
    • Bieten Sie Ihre Unterstützung an, wenn sich die betroffene Person verteidigt.
    • Stellen Sie sich als Zeug*in zur Verfügung. Notieren sie in Rücksprache mit der betroffenen Person, die wesentlichen Informationen (Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, konkrete Vorfälle und vorhandene schriftliche Beweise) und stellen Sie dieses „Gedächtnisprotokoll“ (s. Vorlage auf Homepage) der betroffenen Person zur Verfügung oder ermutigen Sie diese, selbst eins anzufertigen.
    • Melden Sie Vorfälle von sexualisierter Gewalt und Belästigung an der Universität und suchen Sie Unterstützung. Wichtig hierbei ist, dass Sie sich mit der betroffenen Person absprechen und weiterführende Maßnahmen nur nach Absprache und mit Zustimmung initiieren.
  • Was tun bei sexualisierter Gewalt?

    Die Universität Münster versteht sich als ein gewaltfreier Ort und möchte ein intaktes Arbeits- und Studienklima gewährleisten, weswegen Verhalten wie sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking und Diskriminierung vehement abgelehnt und als Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte betrachtet werden. Schutz_vor_Diskriminierung_und_Gewalt_an_der_Universitat_Munster.pdf

    Sie haben das Recht, in einem sicheren, respektvollen Umfeld zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Jede Form von sexualisierter Gewalt und Belästigung ist inakzeptabel, und Sie verdienen es, gehört und geschützt zu werden. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlergehen stehen an erster Stelle.

    Was ist sexualisierte Gewalt? Wo fängt Belästigung an?

    Sexualisierte Gewalt und Belästigung umfassen sämtliche unerwünschte Verhaltensweisen, die als beleidigend, einschüchternd, erniedrigend oder entwürdigend empfunden werden. Diese können in unterschiedlichen Formen stattfinden:

    Verbal

    • Sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze, sexuell zweideutige Kommentare
    • Aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen, jegliche Art von body shaming oder das Privatleben
    • Fragen mit sexuellem Inhalt, z. B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre
    • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z. B. „Setz dich auf meinen Schoß!“
    • Sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
    • ...

    Non-verbal

    • Aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke oder
    • Hinterherpfeifen
    • Unerwünschte E-Mails, SMS, WhatsApps, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
    • Unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken
    • Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
    • Unsittliches Entblößen

    Physisch

    • Jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen ...), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
    • Wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholtes nicht-Wahren der üblichen körperlichen Distanz (ca. eine Armlänge)
    • Körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
    • ...

    Egal von welcher Form von sexualisierter Gewalt Sie betroffen sind oder sie beobachtet haben: Sie haben das Recht, sich in jedem Fall Hilfe zu holen. Zögern Sie nicht, auch in unklaren Situationen professionelle Unterstützung zu suchen.

    Wo und wie findet man innerhalb der Universität Unterstützung?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten und Wege für Betroffene und Zeug*innen von sexualisierter Gewalt und Belästigung an der Universität Hilfe zu bekommen. Dabei gibt es Unterschiede je nach Zugehörigkeit der Statusgruppen (dies hat rechtliche Grundlagen).

    Betroffene Beschäftigte (auch studentische Hilfskräfte SHK/SHB) oder Studierende können und dürfen sich jederzeit an eine oder mehrere Person(en) ihres Vertrauens wenden.

    Vor allem Antidiskriminierungsstelle für Studierende des Dez 1 (besetzt durch Dr. Birgit Maria Lachenmaier (Juristin & Beraterin)) ist eine extra für Studierende neu geschaffen Beratungsstelle der Universität, welche sowohl in Fällen von Diskriminierung jeglicher Art, als auch in Fällen von sexualisierter Gewalt professionell hilft, das Erlebte zunächst einzuordnen und ggf. gemeinsam weiteren Schritten (auch Uni-intern) zu überlegen.

    In den Nachfolgenden Dokumenten finden Sie alle Informationen, sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Stellen/Personen.

    Eine Handreichung für Betroffene, Zeug*innen und Unterstützer*innen von betroffenen Personen
    "Was tun bei sexualisierter Gewalt und Belästigung in universitären Kontexten?"

    © Gleichstellung FB 01
  • Fördermöglichkeiten und Preise für Frauen*

    SAFIR Forschungsförderberatung unterstützt Sie bei der Suche nach Fördermöglichkeiten, berät zu Förderformaten und steht Ihnen bei der Antragserstellung und -optimierung zur Seite.

    Theologische Preise mit Genderschwerpunkt sind u.a.

    • Preis des Freundes- und Förderkreises der Ev.-Theol. Fakultät Münster e.V. für ein hervorragendes theologisches Projekt / eine hervorragende theologische Arbeit: zu sozialethischen Fragen, inbes. zu Themen der Gleichstellung und Diversität sowie des Umgangs mit sexualisierter Gewalt – 1x jährlich, dotiert mit 500 € – einreichbar über das Dekanat des FB01
    • Hannah-Jursch-Preis des Rats der EKD: gender- bzw. geschlechterspezifische Perspektiven in wissenschaftlich-theologischen Arbeiten; thematische Ausschreibung (2026: „Übergänge –Untergänge. Kritische Perspektiven auf Mensch – Natur – Technik“) – alle (geraden) 2 Jahre zum 15.02., dotiert mit bis zu 5.000 € – einreichbar von allen Personen, die sich wissenschaftlich mit ev. Theologie beschäftigen
    • Viele weitere Preise und Ausschreibungen (weitere Infos beim Gleichstellungsteam am FB01): Entweder können Studentinnen vorgeschlagen werden oder aber sich auch eigenständig bewerben!

    Angaben ohne Gewähr.

    Freiraum für Forschung

    Büro für Gleichstellung - Freiraum für Forschung

    Stipendium der Ursula von Euch Stiftung für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind

  • Arbeitskreis Queer

    Der AK Queer ist ein Arbeitskreis von Angehörigen der Evangelisch-Theologischen Fakultät, der sich dafür einsetzt, dass Vielfalt an der Fakultät sichtbarer wird – in der Lehre, im Unialltag und im Miteinander. 

    Bei regelmäßigen Treffen wird gemeinschaftlich reflektiert, geplant, organisiert und inspiriert. Der AK Queer ist ein sicherer Raum und lädt herzlich dazu ein, vorbeizukommen, mitzudiskutieren und neue Leute kennenzulernen. Außerdem gibt es auch gemeinsame Aktionen außerhalb der Fakultät in lockerer Runde. Alle, egal ob queer, allies oder friends, sind willkommen!

    Für weitere Informationen & bei Fragen: 

    instagram.com/akqueer

    akqueer.fb01@uni-muenster.de

© Wiewel
© Deimann

Ausstellung "Gemeinsam gegen Sexismus"

Die Posterausstellung im Foyer (EG) der Fakultät ist bis Donnerstag, 27. November 2025 zu besichtigen.

Aktionen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Am 25. November ist der jährliche internationale Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Er wurde von den Vereinten Nationen einberufen und soll die Bedrohung geschlechtsspezifischer Gewalt wiederkehrend in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit stellen. Die Universität Münster beteiligt sich jedes Jahr mit unterschiedlichen Aktionen...

Bitte lesen Sie hier auf der Webseite des Büro für Gleichstellung weiter und informieren Sie sich über das angeboteten Vortragsprogramm ab 18. November 2025.

© Uni MS - Johannes Straeßer

25. November: Gewalt gegen Frauen stoppen!
WWU Münster positioniert sich am Internationalen Aktionstag


Der 25. November ist der internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen. Ziel ist, die Bedrohung geschlechtsspezifischer Gewalt wiederkehrend in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit zu stellen. Um ein deutliches und weit sichtbares Zeichen für die klare Positionierung der WWU gegen Gewalt an Frauen zu setzen, ist in der Woche vom 22. - 25. November eine orangene Flagge am Schlossgebäude gehisst.


Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet unter 0800 116 016 anonyme Beratung.
Zum Aktionstag an der WWU: Infos hier.

Kirsten Henkel
Goessmann-preis Uebergabe 2019
© Gerd Neuhold, Graz

Gössmann-Preis-2019 am Tag der Menschenrechte an Privatdozentin Plonz vom FB 1 an der WWU überreicht

In einer Feierstunde in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz überreichte der Dekan der katholisch-theologischen Fakultät, Prof. Dr. Christoph Heil, am 10.12. den diesjährigen „Elisabeth-Gössmann-Preis für hervorragende Arbeiten zur Frauen- und Geschlechterforschung“ an die evangelische Theologin Dr. habil. Sabine Plonz (Coesfeld/Westf.). Sie ist Privatdozentin für Ethik im FB 1 der WWU Münster.

Ausgezeichnet wurde ihre Untersuchung „Wirklichkeit der Familie und protestantischer Diskurs. Ethik im Kontext von Re-Produktionsverhältnissen, Geschlechterkultur und Moralregime“ (2018).

Die Laudatio hielt die Religionswissenschaftlerin und Juryvorsitzende Professorin Dr. Ulrike Bechmann. Plonz habe mit ihrer Untersuchung zur „Dekonstruktion patriarchalischer und restaurativer Politik“ beigetragen.

Sie setze sich kritisch mit den normativen Auffassungen zu Ehe, Familie und Geschlecht im deutschen Protestantismus auseinander. Darin sei es seit Mitte des 19. Jahrhunderts vor allem um die männliche Selbstbehauptung gegangen. Diese Vorstellungen hätten auch das Profil des Wohlfahrtsstaats beeinflusst, der seinerseits die Familien und ihre Lebensbedingungen lange vernachlässigt oder für patriarchalische und nationale Zwecke instrumentalisiert habe.

Die Analysen zur Wirklichkeit der Familie in Geschichte und Gegenwart der jetzt ausgezeichneten Ethikerin sprächen zudem heute kontrovers diskutierte sozialpolitische Fragen an.

In ihrem Festvortrag unterstrich Sabine Plonz den Bezug ihrer Forschungsarbeit zur UN-Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948, zu ihren Vorläufern und Weiterentwicklungen.

Die historische Frauenbewegung habe in Deutschland gegen die Menschenrechtsdistanz der Protestanten angehen müssen.

Verwirklichung und Überzeugungskraft der allgemeinen Menschenrechte hingen auch heute daran, dass sie konkret ausgegrenzte oder vernachlässigte Gruppen stärken. So gehe es z.B. um menschenwürdige Arbeitsverhältnisse in der häuslichen Pflege, um die Menschenrechte von Kindern, die in Armut aufwachsen oder unter familialer Gewalt leiden und um das Recht auf Familie der bei uns lebenden Geflüchteten.

Tischlein, deck' dich! (7.6.2018)
© István Oláh
Tischlein, deck' dich! (7.6.2018)
© István Oláh