Master of Education

Wenn Sie sich beworben haben, Ihre Bewerbung geprüft wurde und vollständig ist, nimmt sie am Vergabeverfahren teil. Wenn Sie zugelassen werden, erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheide mit wichtigen Informationen zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibungsfrist.

Informationen zur Bewerbung

1. Fachsemester

  • Vergabeverfahren

    Für jedes zulassungsbeschränkte Studienfach gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Nach Abzug von bestimmten Quoten wie für Härtefälle und Zweitstudium werden 20 % der Studienplätze nach (vorläufiger) Durchschnittsnote des jeweiligen Fachs und 80 % im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.

    Für jedes Semester Wartezeit wird die jeweilige (vorläufige) Durchschnittsnote in diesem Verfahren um 0,1 verbessert, wobei maximal bis zu sieben Semester berücksichtigt werden können. Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb des lehramtsfähigen Bachelor-Abschlusses anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Wartesemester werden durch Ihre Angaben nach der Bewerbung automatisch vom System berechnet.

    Bei gleicher (verbesserter) Durchschnittsnote entscheiden als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz. Sie nehmen für jedes beantragte zulassungsbeschränkte Studienfach sowohl auf der Rangliste nach (vorläufiger) Durchschnittsnote als auch im Auswahlverfahren der Hochschule am Vergabeverfahren teil.

    Im WiSe 2021/22 konnten nicht in allen zulassungsbeschränkten Fächern alle Bewerbenden zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass dies in Zukunft auch in weiteren Fächern (Deutsch, Englisch, Pädagogik, Sozialwissenschaften) möglich sein kann.

    Zu den Auswahlgrenzen

  • Zulassung

    Über eine Zulassung im 1. Fachsemester werden Sie für ein Wintersemester ca. Ende Juli und für ein Sommersemester ca. Ende Januar über das Infoportal der Bewerbung informiert. Für eine Immatrikulation in den Master of Education benötigen Sie für alle drei Fächer (vier im MEd Grundschule) Ihres Studienganges eine Zulassung. Sollte noch keine Zulassung möglich sein, werden Sie zu gegebener Zeit über ein eventuell stattfindendes Nachrückverfahren informiert.

    Im Infoportal der Bewerbung können Sie sich Ihre Zulassungsbescheide herunterladen. In diesen finden Sie unter anderem die Frist zur Annahme Ihres Studienplatzes (in der Regel ca. 4 Wochen) und die Frist zur Einschreibung (WiSe 15.11. / SoSe 15.05.). Die Annahme des Studienplatzes erklären Sie über das Infoportal der Bewerbung. Im Anschluss müssen Sie die Immatrikulation über das Infoportal der Immatrikulation durchführen.

    Informationen zur Immatrikulation

Höheres Fachsemester

  • Vergabeverfahren

    In zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern können Studienplätze nur vergeben werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Nicht jeder Studienplatz von Studienabbrechenden kann nachbesetzt werden. Eine Vergabe erfolgt erst, wenn die Anzahl der im beantragten Fachsemester als auch der insgesamt in den höheren Fachsemestern eines Studiengangs eingeschriebenen Studierenden die festgesetzte Studienplatzkapazität unterschreitet.

    Sollten in den höheren Fachsemestern eines Studiengangs einige (wenige) Studienplätze vorhanden sein, würden diese Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben werden:

    1. Studierende, die bereits an der Universität Münster für das 1. Fachsemester im Hauptverfahren im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) zugelassen wurden, anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang erbracht haben und hochgestuft wurden.
    2. Studienortwechselnde, die bereits im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer Hochschule innerhalb Deutschlands eingeschrieben sind. Muss innerhalb dieser Gruppe eine Auswahl getroffen werden, entscheidet das Los.
    3. Studiengangwechselnde: Muss innerhalb dieser Gruppe eine Auswahl getroffen werden, wird nachrangig zugelassen, wer:
      • bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat,
      • in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Studienfach im 1. Fachsemester eingeschrieben ist, oder
      • in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Studienfach in einem höheren Fachsemester eingeschrieben ist.
  • Zulassung

    Über eine Zulassung im höheren Fachsemester werden Sie für ein Wintersemester ab ca. Ende September und für ein Sommersemester ab ca. Ende März über das Infoportal der Bewerbung informiert. Für eine Einschreibung in den Master of Education benötigen Sie für alle drei Fächer (vier im MEd Grundschule) Ihres Studienganges eine Zulassung. Zulassungen können bis Anfang November (WiSe) / Anfang Mai (SoSe) möglich sein. Sollten Sie bis dahin keine Zulassung erhalten haben, gilt Ihre Bewerbung aufgrund mangelnder Studienplatzkapazitäten als abgelehnt.

    Im Infoportal der Bewerbung können Sie sich ebenfalls Ihre Zulassungsbescheide herunterladen. In diesen finden Sie unter anderem die Frist zur Annahme Ihres Studienplatzes (in der Regel ca. 2 Wochen) und die Frist zur Einschreibung (WiSe 15.11. / SoSe 15.05.). Die Annahme des Studienplatzes erklären Sie über das Infoportal der Bewerbung. Im Anschluss müssen Sie die Immatrikulation über das Infoportal der Immatrikulation durchführen.

    Informationen zur Immatrikulation