Prüfungs- und Studienleistung


  • Wo melde ich mich für Prüfungen an?

    Der Master Politikwissenschaft wird über das elektronische System QISPOS verwaltet. Hier kommen Sie zum QISPOS-Portal, bei dem Sie sich mit Ihrer zentralen Nutzererkennung und zentralen Passwort einloggen. Eine detaillierte Beschreibung zur Bedienung von QISPOS finden Sie bei den Hinweisen zur Nutzung von QISPOS. Alle Leistungen, die Sie in einem Semester absolvieren wollen, müssen angemeldet sein, sonst kann keine Verbuchung der Note erfolgen. Problemen bei dem Nachweis der Prüfungsanmeldung im Nachhinein gehen Sie aus dem Weg, wenn Sie ein Bildschirmfoto der Übersicht über angemeldete Prüfungsleistungen machen und dieses bis zur Verbuchung aufbewahren.

Praktikum


  • „Wie melde ich mein Praktikum an?

    Um sich das Praktikum anrechnen lassen zu können, müssen Sie nach dessen Beendigung ein sogenanntes Praktikumsportfolio einreichen. Dieses bestehen aus einer Reflexion (3-5 Seiten) sowie fünf Arbeitsblätter aus der E-Learning-Einheit des Career Services. Die Arbeitsmaterialien sind im Learnweb im jeweils semesteraktuellem Kurs „Lerneinheit Praktikum, Politikwissenschaft, Semester XX“ zu finden.

    Achten Sie darauf, dass Sie in QISPOS beide Teile (Prüfungsnummer 19501 und 19502) gesondert anmelden müssen, um das Modul erfolgreich abschließen zu können! Studierende, die in der Prüfungsordnung von 2021 studieren, müssen sich lediglich einmal unter der Prüfungsnummer 066027 anmelden. Fällt das Ende des Praktikums zusammen mit dem Ende des Semesters oder reicht das Praktikum in das folgende Semester hinein, empfiehlt es sich, das Praktikum erst im folgenden Semester in QISPOS anzumelden, damit genügend Zeit für die Erstellung des Portfolios zur Verfügung steht. Weitere Informationen zum Praktikumsportfolio finden Sie hier.“

  • Welche Prüfungsleistung muss ich für das Praktikum ablegen?

    Als Prüfungsleistung für das Praktikumsmodul muss ein Portfolio bestehend aus einer schriftlichen Reflexion (drei bis fünf Seiten) und einer Auswahl an Arbeitsblättern aus der E-Learning-Einheit des Career Centers bei der*dem zuständigen Betreuer*in fristgerecht abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zum Praktikumsmodul und Portfolio.

  • Ich habe vor Beginn des Studiums ein Praktikum gemacht. Kann es angerechnet werden?

    Wurde bereits ein Praktikum vor Beginn des Masters absolviert, dann können bis zu vier Wochen angerechnet werden. Voraussetzung ist der inhaltliche Bezug zum Studium und das Praktikum sollte nicht allzu lange zurückliegen. Beispielsweise kann ein inhaltlich passendes Praktikum, welches vor dem Start in das erste Semester im Masterstudium – z.B. im August oder September des gleichen Jahres – absolviert wurde, mit bis zu vier Wochen angerechnet werden.

Auslandsaufenthalt


  • In welchem Semester ist es sinnvoll ein Auslandssemester zu absolvieren?

    Im 3. Semester können Leistungen am einfachsten angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für die technischen Realisierung an die Ansprechpartner*innen für ERASMUS+ am Institut oder an das International Office (Universität Münster). Die Studiengangberatung (Ulrich Hamenstädt) nimmt nach dem Auslandaufenthalt die Anerkennung der Leistungen vor. Hier ist sinnvoll, rechtzeitig die Kursplanung an der Gast-Universität zu besprechen, um spätere Überraschungen bei der Anrechnung von Leistungen zu vermeiden.

  • Welche Möglichkeiten habe ich für ein Auslandssemester?

    Im Rahmen von ERASMUS können Sie ein Auslandssemester an einer der Partneruniversitäten des IfPols machen. Die Standorte der Partneruniversitäten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier. Neben der Teilnahme an ERASMUS können Sie auch einen selbstorganisierten Auslandsaufenthalt in den Studienverlauf integrieren. Für weitere Informationen zur Organisation wenden Sie sich gerne an das International Office. Im Rahmen des Praktikumsmoduls sind Praxiserfahrungen im Ausland empfehlenswert. Die Praxisphase muss mindestens acht Wochen dauern, kann aber beliebig in die Länge gezogen werden.

  • Kann/Muss ich mich während meines Auslandsaufenthaltes bei der Universität Münster beurlauben?

    Eine Beurlaubung ist möglich, sollte aber im Vorhinein gut durchdacht sein. Ist ein*e Studierende*r in einem Semester beurlaubt, können in diesem Semester keine weiteren Leistungen an der Universität Münster erbracht werden. Ausschließlich das Praktikumsmodul oder Leistungen an einer ausländischen Universität können verbucht werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office oder an die Fachstudienberatung.

Masterarbeit


 

  • Wer darf meine Masterarbeit betreuen?

    Sie benötigen eine*n Erst- und eine*n Zweitbetreuer*in. Jede Person, die regelmäßig im Master Lehre erteilt, darf Sie betreuen. Dazu gehören also nicht nur die Professor*innen, sondern auch Postdocs und Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
    Es ist hilfreich aber nicht zwingend erforderlich, das Kolloquium der*s Erstprüfer*in besucht zu haben (nicht jede*r Prüfer*in bietet jedes Semester ein Kolloquium an). Kolloquium und Masterarbeit sind formal voneinander unabhängig. Möchten Sie aufgrund Ihres spezifischen Themas eine*n externe*n Betreuer*in hinzuziehen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

     

  • Darf ich auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben?

    Mit Genehmigung des Prüfungsausschusses kann die Masterarbeit in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst werden. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Prüfer*innen mit der Sprache einverstanden sind.

  • Wie lang muss meine Masterarbeit sein?

    Die Masterarbeit soll einen Umfang von 18.000 bis 20.000 Wörtern haben. Das ist eine Soll-Vorschrift. Das Über- oder Unterschreiten der Wortanzahl kann Ihnen negativ (im Hinblick auf die Note) ausgelegt werden und sollte sich deshalb im Rahmen bewegen. Ihre Aufgabe ist es, Thema und Fragestellung so einzugrenzen, dass der vorgegebene Umfang eingehalten wird.

  • Welche formalen Aspekte muss die Arbeit beinhalten?

    Die Arbeit muss formal betrachtet folgendes enthalten: Titelblatt, Inhaltsübersicht, Quellen-/Literaturverzeichnis, Seitenzahlen, Quellenangaben, Plagiatserklärung. Ansonsten gelten die Anforderungen jeder anderen Hausarbeit (Fragestellung, Erkentnisinteresse, Forschungsstand, Theorie, Empirie, Ergebnisse, Schluss/Ausblick).

  • Welches Thema/Titel wähle ich für die Masterarbeit?

    In Seminaren und Vorlesungen haben Sie sicher Themen gestreift, aus dem sich eine für Sie interessante Forschungsfrage ergibt. Nach Erarbeitung der Forschungsfrage und der Gliederung suchen Sie sich eine*n Betreuer*in, die Ihr Thema betreuen möchte. Bei der Anmeldung der Masterarbeit muss der Titel feststehen. Er darf sich vom Anmeldeformular zum Titelblatt der Arbeit auf gar keinen Fall verändern (keine Satzzeichen, Untertitel, sonstige Veränderungen). Sie riskieren sonst, dass die Arbeit im Prüfungsamt aufgrund formaler Fehler nicht zur Prüfung angenommen wird. Das Thema kann innerhalb der ersten Bearbeitungswoche geändert werden. Achten Sie unbedingt auf eine ausreichende Einschränkung des Themas, sodass es im angemessenen Verhältnis zur vorgegeben Wörteranzahl steht.

  • Wie lange habe ich Zeit für die Bearbeitung der Masterarbeit?

    Die offizielle Bearbeitungszeit dauert 4 Monate (16 Kalenderwochen). Sobald Sie die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet haben, ist der Ihnen mitgeteilte Abgabetermin rechtsverbindlich – versäumen Sie den Termin, gilt die Masterarbeit als nicht bestanden! Es ist entsprechend sinnvoll, die Arbeit erst anzumelden, wenn Sie eine Fragestellung und eine Grobgliederung mit Ihrer Betreuungsperson abgesprochen haben. Es gibt keine Mindestbearbeitungszeit.

  • Kann ich die Bearbeitungszeit verlängern?

    Die Prüfungsordnung sieht zwei verschiedene Fälle vor. Verlängerungen im Krankheitsfall sind in der Regel recht unproblematisch, sofern sie durch ein ärztliches Attest begründet sind. Die Verlängerung im Krankheitsfall beantragen Sie im Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular und dem ärztlichen Attest. Liegen andere schwerwiegende Gründe vor, können diese dem Prüfungsausschuss vorgetragen werden. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitung um mehr als 4 Wochen verlängert werden. Schwerwiegende Gründe sind z.B. akute Erkrankungen, die über 4 Wochen hinaus andauern (der Prüfungsausschuss kann dafür ein amtsärztliches Attest verlangen); unabänderliche technische Gründe (z.B. sämtliche Speichermedien und der PC sind beim Hausbrand vernichtet worden etc.); Pflege/Betreuung eigener Kinder unter 12 Jahren; Pflege von Ehepartner*in und engen Verwandten. Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit finden Sie hier.

  • Wo melde ich die Masterarbeit an?

    Prüfungsamt I
    Orléans-Ring 10
    48149 Münster

    Die Öffnungszeiten und aktuelle Hinweise finden Sie hier.

  • Wie melde ich mich für die Masterarbeit und die Disputatio an?

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Formular beim Prüfungsamt (Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit; Anmeldung mündliche Modulabschlussprüfung). Die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen kann dabei durch die Studienfachberatung oder durch die erstbetreuende Person erfolgen. Gehen Sie persönlich zum Prüfungsamt und legen Sie das Formular und Ihren Studierendenausweis vor.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Zum Anmelden der Masterarbeit sind 78 Leistungspunkte erforderlich.

  • Wie gebe ich die Masterarbeit ab?

    Geben Sie zwei gebundene (Leimbindung) und zwei digitale im Prüfungsamt ab. Entweder während der Sprechstunden oder postalisch. Bei postalischer Zusendung achten Sie bitte auf einen leserlichen Poststempel. Die Abgabe während der Sprechstunde kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (schriftliche Vollmacht muss vorliegen). Die Arbeiten werden ausschließlich durch das Prüfungsamt an die Gutachter*innen weitergegeben.

  • Wann melde ich die Masterarbeit an, damit ich mein Studium bis zum Ende des Semesters abschließen kann?

    Bei einer Exmatrikulation bis zum 15. November/15. Mai eines Jahres kann der zunächst gezahlte Semesterbeitrag wieder rückerstattet werden. Eine Exmatrikulation ist nur zu empfehlen, wenn sicher alle Leistungen bestanden und verbucht sind. Eine vorzeitige Exmatrikulation vor Bekanntgabe und Verbuchung des Modulabschlusses kann bei Nichtbestehen der Masterarbeit oder Disputatio zu Beendigung des Masters ohne Abschluss führen!

    Bei der Planung der Studienabschlussphase sollten Sie verschiedene Faktoren einkalkulieren. Das Prüfungsamt benötigt zwei Wochen für die Ausstellung der Abschlussdokumente. Außerdem sollten Sie Zeit für die Terminfindung der Disputatio einplanen. Eine frühzeitige Absprache (vor der Abgabe der Arbeit) ist sinnvoll. Die Korrekturzeit wird mindestens acht Wochen, im Falle eines Drittgutachtens 12 Wochen in Anspruch nehmen. Die Übermittlung der Masterarbeit und die Rücksendung des Gutachtens an das Prüfungsamt findet auf dem Postweg statt – dies kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen.

    Um den zeitlichen Ablauf zu verdeutlichen, folgt ein Rechenbeispiel zum Abschluss des Studiums zum 30.09. Die letzte zu erbringende Leistung in diesem Beispiel ist die Verteidigung der Masterarbeit.

    • Damit Sie sich fristgerecht exmatrikulieren können, benötigen Sie einen Nachweis des Prüfungsamts, dass alle erforderlichen Leistungen erbracht sind (dies kann, muss aber nicht durch das Zeugnis geschehen). Die Verteidigung muss demnach vor dem 15.09. stattgefunden haben, damit das Gutachten und die Note rechtzeitig im Prüfungsamt vorliegen.
    • Voraussetzung für die Verteidigung ist, dass die Gutachten zur Masterarbeit von beiden Prüfenden im Prüfungsamt vorliegen und Sie sie einsehen konnten. Da die Prüfenden acht Wochen Korrekturzeit in Anspruch nehmen können, sollten Sie die Masterarbeit spätestens Ende Juni im Prüfungsamt einreichen, damit genügend Zeit für den Postweg bleibt.
    • Sofern Sie die vollen vier Monate Bearbeitungszeit ausschöpfen wollen, müssen Sie die Masterarbeit dementsprechend spätestens Anfang März im Prüfungsamt anmelden.

    Ist Ihnen die Zeitgestaltung und pünktliche Erstellung der Abschlussdokumente wichtig, kommunizieren Sie mit Ihren Betreuer*innen: Oft kann das Korrekturverfahren beschleunigt werden.

  • Wie läuft die Disputatio ab?

    Nach einer zwanzigminütigen Vorstellung der Untersuchungsergebnisse ist eine maximal 40-minütige Verteidigung gegenüber der*dem Erstprüfer*in vorgesehen. Bei der Disputatio muss einer der beiden Prüfer*innen (meist die/der Erstbetreuer*in) und ein*e Beisitzer*in (meist ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, der*die aber vor allem protokolliert) anwesend sein. (Alternativ sind auch beide Prüfer*innen möglich). Die Disputatio macht 1/5 der Modulnote aus. Der Termin der Disputatio wird am besten direkt mit der erstbetreuenden Person abgesprochen und mit dem Formular dem Prüfungsamt mitgeteilt. Dieses verschickt dann die Protokollunterlagen (Achtung: mindestens 14 Tage vorher beim Prüfungsamt einreichen!).

  • Masterarbeit, Disputatio - alles fertig und jetzt?

    Nach der Verbuchung aller Leistungen können Sie die Abschlussdokumente beantragen. Um alle Dokumente zum Studienabschluss zu erhalten, müssen Sie sich exmatrikulieren. Dafür stellen Sie postalisch einen Antrag auf Exmatrikulation oder bitten persönlich beim Studierendensekretariat um Exmatrikulation. Je nach Zeitpunkt des Antrages (vor 15.11., vor 15.5.) kann der bereits gezahlte Semesterbeitrag für das kommende Semester rückerstattet werden.

Finanzierung

 


  • Welche Stipendien zur Finanzierung meines Studiums kann ich in Anspruch nehmen?

    Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist eine Stipendiendatenbank angelegt, mit deren Hilfe Sie ein passende Stipendium finden können. Ein besonderer Hinweis gilt dem PROMOS-Stipendium des DAAD, das in bestimmten Phasen wie bei der Anfertigung der Masterarbeit finanzielle Hilfe anbietet. Wem im letzten Moment das Geld ausgeht, kein BaföG mehr gezahlt wird und ein Nebenjob die Fortschritte an der Masterarbeit schrumpfen lässt, kann sich an den AStA (Finanzreferat) bzw. genauer den Vergabeausschuss des Studierendenparlaments wenden. Man kann dort Darlehen für den Studienabschluss beantragen. Die genauen Konditionen bitte beim Finanzreferat erfragen. Weitere Finanzierungs- und Informationsmöglichkeiten finden Sie gesammelt hier.