Rundschreiben an die Studierenden vom 29. September 2022

Liebe Studierende,

der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat weitreichende Konsequenzen für die Gasversorgungslage in Deutschland. Wir alle erleben bereits täglich in unserem Studien-, Arbeits- und Privatleben Einschränkungen – seien es niedrigere Temperaturen in Räumen oder die reduzierte Beleuchtung an und in Gebäuden. Die WWU ist verpflichtet, mindestens 20% des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten fünf Jahre einzusparen. Es wird dabei sowohl auf die WWU als Ganze als auch auf den Beitrag jeder*s Einzelnen ankommen. 

Gleichzeitig sind wir mit der Corona-Pandemie konfrontiert, die weiterhin ein solidarisches Miteinander erforderlich macht. Das Wintersemester ist – vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen – ein Präsenzsemester. Es wird deshalb auch weiter wichtig sein, die Gesundheit und das Wohlergehen aller zu schützen.

Angesichts der Krisensituation gelten für das Wintersemester verschiedene Regelungen, die auf Bundes- oder Landesvorgaben basieren. Darauf aufbauend haben wir Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs an der WWU beschlossen. Bei allen Maßnahmen sind wir sehr bestrebt, die Auswirkungen auf Beschäftigte und Studierende so gering wie möglich zu halten. Es wird jedoch zu Einschränkungen kommen, die auch unsere jeweils individuelle und persönliche Komfortzone in unserem Alltag an der WWU berühren. Deshalb möchten wir im Folgenden vor allem auf die Punkte eingehen, die für Sie von besonderem Interesse sind.

WIR TRAGEN MASKE!

In den Gebäuden der WWU und damit auch in allen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen gilt weiterhin die dringende Empfehlung, mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Wie schon in den vergangenen Semestern möchten wir damit ein wichtiges und gemeinsam erfolgreich erprobtes Instrument weiter nutzen, das jede*n von uns vor einer Infektion schützen kann. Zugleich möchten wir solidarisch mit allen sein, deren Gesundheit und Wohlergehen besonders von einem achtsamen Miteinander in der Gesellschaft abhängt. Bitte leisten Sie hier auch weiter Ihren Beitrag.

Der vorausschauende Blick auf die klassische Erkältungs- und Grippezeit soll dieser Empfehlung noch einmal Nachdruck verleihen: Bitte tragen Sie auch und vor allem dann verantwortungsbewusst eine Maske und halten möglichst Abstand zu anderen, wenn Sie Erkältungssymptome haben und Testungen auf SARS-CoV-2 bisher unauffällig waren.

Weitere Informationen zu den AHA+L-Regeln und Coronaschutzimpfungen finden Sie hier. Für den Fachbereich 05 und den medizinischen Campus können in allen Punkten abweichende Regelungen gelten.

LEHR- UND PRÜFUNGSBETRIEB

Basis für die Regelungen zum Lehr- und Studienbetrieb im WiSe 2022/23 ist die über den 30.09.2022 hinaus verlängerte Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO). Diese sieht eine Fortführung der Regelungen für den Lehrbetrieb vor, wie wir sie schon aus dem Sommersemester 2022 kennen:

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen finden im WiSe 2022/23 in der Regel in Präsenz statt.

Für anwesenheitspflichtige Veranstaltungen bleibt auch im WiSe 2022/23 die Anwesenheitspflicht durch die CEHVO ausgesetzt.

Für alle Lehrveranstaltungen gelten die Rahmenbedingungen, die von den regulären Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Das bedeutet auch, dass eine Lehrveranstaltung i. d. R. nur dann vollständig in digitaler Form stattfinden kann, wenn die reguläre Prüfungsordnung dies vorsieht. Der Einsatz digitaler Lehrelemente und hybrider Lehrformen auf der Basis didaktischer Entscheidungen der Lehrenden ist selbstverständlich auch weiterhin ergänzend möglich.

Für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, denen aus gesundheitlichen Gründen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nachweislich nicht möglich ist, können im WiSe 2022/23 nachteilsausgleichende Regelungen zwischen Lehrenden und Studierenden getroffen werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Bedarf unter https://www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/studiummitbeeintraechtigung/ansprechpersonen-barrierefreie-lehre-corona.html. Die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen haben sich nicht verändert. Dieser muss wie bisher gesondert bei den jeweiligen Prüfungsämtern gestellt werden.

Schwangere und/oder stillende Studentinnen können sich unter https://www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/mutterschutzgesetz.html informieren.

Prüfungen

Prüfungen finden im WiSe 2022/23 in der Regel in Präsenz statt.

Die CEHVO regelt, dass für alle Prüfungen, die dem WiSe 2022/23 zugeordnet sind, die Prüfungsbedingungen gelten, die von den regulären Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Das bedeutet auch: Die Möglichkeit von elektronischen oder Online-Prüfungen ist – wie schon vor der Pandemie – von entsprechenden Regelungen in den einzelnen Prüfungsordnungen abhängig. In Studiengängen mit Prüfungsordnungen, die elektronische oder Online-Prüfungen vorsehen, können diese Formen grundsätzlich weiter angeboten werden. Wie schon im SoSe 2022 hat das Rektorat diese Möglichkeit durch einen Rektoratsbeschluss auch für Prüfungen in allen anderen Studiengängen geschaffen. Die Entscheidung über den Modus der jeweiligen Prüfung treffen die Dekanate. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei den Dekanaten bzw. Prüfungsämtern über den Modus Ihrer Prüfung.

Freiversuche, Bedingungen des Prüfungsrücktritts und Möglichkeiten zur Notenverbesserung für Prüfungen, die dem WiSe 2022/23 zugeordnet sind, sind durch die regulären Prüfungsordnungen geregelt. WWU-weite Regelungen bzgl. des Freiversuchs, der Notenverbesserung etc. sind seit dem SoSe 2022 nicht mehr vorgesehen.

Für Prüfungen, die einem der vier Semester zwischen SoSe 2020 bis einschließlich WiSe 2021/22 zugeordnet sind (z. B. Wiederholungsprüfungen von Prüfungen des WiSe 2021/22), gelten weiter die Ausnahmebestimmungen, die während der Corona-Pandemie durch die CEHVO oder die jeweiligen studiengangsspezifischen Rektoratsregelungen für die jeweiligen Studiengänge bestimmt wurden. Das gilt auch für die übergreifenden Freiversuchs-, Prüfungsrücktritts- und Notenverbesserungsregelungen der CEHVO.

Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei dem für Ihre Prüfungsordnung(en) zuständigen Prüfungsamt: https://www.uni-muenster.de/wwu/fak_fb/pruefungsaemter.shtml.

WIR SPAREN ENERGIE!

Um das gesetzlich vorgeschriebene Einsparziel von 20% des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten fünf Jahre erreichen zu können, haben wir an der WWU verschiedene Maßnahmen zum Einsparen von Energie beschlossen, die aktuell umgesetzt werden. Dazu gehören z. B. die Reduzierung der Raumtemperaturen oder Abschaltung bestimmter Beleuchtungen an und in Gebäuden – eine umfassende Übersicht finden Sie hier. Über eine besondere Maßnahme, deren Gelingen in hohem Maße auch von Ihrer Mitwirkung abhängt, möchten wir Sie im Folgenden informieren:

Schließung der Gebäude zwischen dem 24.12.2022 und dem 08.01.2023

Die Zeit der Weihnachtsferien zwischen dem 24.12.2022 und dem 08.01.2023 ermöglicht es der WWU, durch Schließung der Gebäude ein hohes Maß an Energie einzusparen. Von dieser Möglichkeit soll unbedingt Gebrauch gemacht werden und wir bitten jede*n von Ihnen eindringlich darum, diese gemeinschaftliche Maßnahme zu unterstützen. Für die WWU bedeutet das:

  • In der Zeit vom 24.12.2022 bis zum 08.01.2023 geht die WWU in einen sog. „Absenkbetrieb“, d. h. die Temperaturen in den Gebäuden, insbesondere in den Arbeitsräumen, werden von 19 °C auf etwa 16-17 °C abgesenkt. Wohneinheiten (z. B. Gästehäuser) sind davon nicht betroffen.
  • Die Gebäude sind in diesem Zeitraum geschlossen. Wenn Sie als Hilfskraft beschäftigt sind, stimmen Sie sich bitte mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.
  • In einigen zentralen Bibliotheken stehen in dieser Zeit etwa ca. 1.500 Arbeitsplätze zur Verfügung, die von Studierenden (fachübergreifend) genutzt werden können. Bei 19 °C Raumtemperatur bleiben in dieser Zeit folgende Standorte geöffnet:
  • ULB-Zentralgebäude am Krummen Timpen
  • Rechtswissenschaftliches Seminar I und II
  • Medizin

Die anderen Standorte schließen zwischen dem 24.12.2022 und 08.01.2023.

Für die Studierenden bedeutet das konkret:
Die Gebäude der WWU sind in der gesamten Zeit zwischen dem 24.12.2022 und dem 08.01.2023 geschlossen und können von Studierenden nicht betreten werden.

In den geöffneten Standorten der ULB

  • ULB-Zentralgebäude am Krummen Timpen
  • Rechtswissenschaftliches Seminar I und II
  • Medizin

ist ein großer Literaturbestand auch über die Zeit der Schließung zugänglich. Außerdem stehen ausreichend Arbeitsplätze bei 19 °C Raumtemperatur für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Das Tragen von Jacken ist in der ULB am Krummen Timpen erlaubt.

In der Regel werden in den Standorten, die in dieser Zeit geschlossen sind, Möglichkeiten einer verlängerten Ausleihe geschaffen, um die Prüfungsvorbereitungen zu erleichtern. Bitte informieren Sie sich über diese Möglichkeiten frühzeitig in den jeweiligen Bibliotheken.

Die/Der Letzte macht das Licht aus!

Dass jede*r Einzelne von uns ganz aktiv auch im Kleinen mithelfen kann, das Einsparziel von 20% gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre zu erreichen, sollen abschließend noch folgende Hinweise deutlich machen: Energie können wir z. B. bei der Beleuchtung einfach einsparen. Sie soll nur an sein, wenn sie auch wirklich benötigt wird. Insbesondere dann, wenn Sie als Letzte*r einen Raum verlassen: Schalten Sie bitte das Licht aus! Bitte achten Sie auch sonst in Ihrem Studienalltag darauf, nicht benötigte Beleuchtung überall dort auszuschalten, wo Sie sie bemerken. Wenn in Arbeitsräumen mehrere Leuchten vorhanden sind, die getrennt geschaltet werden können, prüfen Sie bitte, wie viel Licht zum Arbeiten unbedingt benötigt wird. Weitere Tipps, die Ihnen dabei helfen können, in ihrem Studienalltag und in Ihrem Privatleben Energie zu sparen, finden Sie hier.

Wir danken schon jetzt für Ihren ganz persönlichen Einsatz zum Wohle aller und wünschen Ihnen einen guten Start in das Wintersemester 2022/23!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Prof. Dr. Johannes Wessels, Rektor

Matthias Schwarte, Kanzler