Informationen zum Ablauf des Semesters
Energie-Regelungen
Angesichts der Energiekrise muss und will die WWU sparen. Die Vorgabe der Bundesregierung ist ein Einsparziel von 20% gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir verschiedene Maßnahmen um, die u. a. in den folgenden Gesetzen und Verordnungen festgehalten sind oder darüber hinaus gehen:
- Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
- Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
- weitere Landesverordnungen
Die WWU ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf Studierende und Beschäftigte so gering wie möglich zu halten. Um das angestrebte Einsparziel erreichen zu können, sind einige Einschränkungen jedoch unvermeidbar, die auch unsere jeweils individuelle und persönliche Komfortzone im alltäglichen Arbeiten, Lehren und Forschen sowie Studieren an der WWU berühren.
Zentral organisierte Energiesparmaßnahmen – Allgemeine Maßnahmen
Maximal 19 °C in Arbeitsräumen (z. B. Büros, Hörsäle, Seminarräume, Labore)
Die allgemeine Absenkung der Lufttemperatur in den Arbeitsräumen auf höchstens 19 °C bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit ist von einer Bundesverordnung (EnSikuMaV) vorgegeben. Wir haben zentralseitig einige Voreinstellungen vorgenommen – es kommt aber maßgeblich auch auf Ihre Unterstützung und Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten an.
Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die Thermostatventile an den Heizkörpern in Ihren Büros und Arbeitsräumen maximal in einer Position zwischen 2 und 3 eingestellt sind. Sollte die Temperatur in Ihrem Arbeitsraum trotz der ergriffenen technischen Maßnahmen über 19 °C steigen, regulieren Sie sie bitte eigenverantwortlich.
Bei defekten Thermostatventilen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Hausmeister*innen.
Bei Nichtnutzung der Arbeitsräume (z. B. an Homeoffice-Tagen oder an Wochenenden), stellen Sie bitte die Thermostatventile auf die Position 1. Beachten Sie bitte, dass die Räume z. B. am Montagmorgen nicht in der gewohnten Zeit auf 19 °C hochgeheizt werden können.
Kompensationsmaßnahmen, bspw. das Betreiben von Heizlüftern, sind untersagt!Keine Beheizung von Verkehrsflächen in Gebäuden
Gemeinschaftsflächen in Gebäuden der WWU, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen (Foyers, Flure, Teeküchen etc.), dürfen nicht beheizt werden.
Kalt- statt Warmwasser
Die Trinkwassererwärmungsanlagen, die z. B. in den Teeküchen oder sanitären Anlagen warmes Wasser bereitgestellt haben, wurden bzw. werden abgeschaltet.
Eingeschränkter Schwimmbadbetrieb
In Analogie zu den Regelungen für die städtischen Bäder, werden schrittweise die Beckenwassertemperatur im Schwimmbad und im Laufe des Winters auch die Nutzungszeiten des Schwimmbads reduziert.
Abschaltung von Beleuchtung im Außenbereich
- Gebäude (z. B. das Schloss) werden nachts nicht mehr angestrahlt. Die Sicherheits- und Notbeleuchtung (Wegesicherung etc.) ist davon selbstverständlich ausgenommen.
- zusätzlich angebrachte Beleuchtung, z. B. an Fahrradständern, wird in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr und 9:00 bis 16:00 Uhr abgeschaltet. Auch hier ist die Sicherheits- und Notbeleuchtung ausgenommen.
Lüftungsanlagen im Regelbetrieb
Die raumlufttechnischen Anlagen der Hörsäle befinden sich wieder im Regelbetrieb. Das bedeutet: der Luftaustausch in den Hörsälen wird über Sensoren wieder automatisch geregelt, wenn sich die Luftqualität messbar verschlechtert.
IT-Infrastruktur
Bei Bedarf können teil- und/oder zeitweise Abschaltungen von IT-Infrastruktur zu Einsparungen beitragen. Von den zur Verfügung stehenden Maßnahmen werden aktuell (noch) keine umgesetzt, um den laufenden Betrieb an der WWU nicht zu beeinträchtigen. Je nach Zuspitzung der allgemeinen Situation können aber auch hier Maßnahmen kurzfristig umsetzt werden.
Austausch von Leuchtmitteln
An der WWU wurden schon in den vergangenen Jahren sukzessive Leuchtmittel durch deutlich sparsamere LED ersetzt. Diese Maßnahme wird weitergeführt.
Individuelle Energiesparmaßnahmen
Einrichtungen
Einrichtungsbezogene Einsparmöglichkeiten werden vom Krisenstab begrüßt und bedürfen keiner gesonderten Befassung im Krisenstab, sondern können in eigener Zuständigkeit umgesetzt werden. Wenn in Ihrer Einheit besondere Energiesparmaßnahmen entwickelt wurden, senden Sie uns Ihr Beispiel gerne an krisenstab@uni-muenster.de, damit wir Ihren Ansatz als Best Practice weitergeben können.
Die/Der Letzte macht das Licht aus!
Das Einsparziel von 20% gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre können zentralseitig organisierte Maßnahmen alleine nicht erreichen. So ist jede*r von Ihnen aufgefordert, ihren bzw. seinen Beitrag zum gemeinsamen Erreichen dieses Ziels zu leisten.
Energie können wir z. B. bei der Beleuchtung einfach einsparen. Sie soll nur an sein, wenn sie auch wirklich benötigt wird. Insbesondere dann, wenn Sie als Letzte*r einen Raum verlassen: Schalten Sie bitte das Licht aus! Bitte achten Sie auch sonst in Ihrem Arbeitsalltag darauf, nicht benötigte Beleuchtung überall dort auszuschalten, wo Sie sie bemerken. Wenn in Arbeitsräumen mehrere Leuchten vorhanden sind, die getrennt geschaltet werden können, prüfen Sie bitte, wie viel Licht Sie zum Arbeiten unbedingt benötigen.
Gleiches gilt für den Betrieb von Heizungen. Bitte achten Sie darauf, dass Heizkörper überall dort, wo keine Wärme benötigt wird, auf 1 heruntergestellt werden.
Weitere Tipps, die Ihnen dabei helfen können, in ihrem Arbeitsalltag und in Ihrem Privatleben Energie zu sparen, finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/profil/nachhaltigkeit/energiespartipps.html
Corona-Regelungen
Das Land NRW hat die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) überarbeitet. Die Änderungsverordnung ist mit Wirkung zum 01.04.2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 01.10.2023.
Für den Fachbereich 05 können abweichende Regelungen gelten.
Prüfungen, die einem der sechs Semester zwischen SoSe 2020 bis einschließlich WiSe 2022/23 zugeordnet sind (z. B. Wiederholungsprüfungen von Prüfungen des WiSe 2022/23), können digital stattfinden. Die Entscheidung über den Modus der jeweiligen Prüfung trifft das zuständige Dekanat.
Prüfungen des SoSe 2023 können digital durchgeführt werden. Die Entscheidung über den Modus der jeweiligen Prüfung trifft der zuständige Fachbereichsrat.
Informationen über die jeweils geltenden Prüfungsordnung(en) gibt es beim zuständigen Prüfungsamt: https://www.uni-muenster.de/wwu/fak_fb/pruefungsaemter.shtml.
Zudem gibt es drei Aspekte, die für das Studium im Sommersemester ggf. relevant sein können:
- In anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen gilt ab dem SoSe 2023 wieder die von den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelte Anwesenheitspflicht.
- Für Studierende mit Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung entfällt ab dem SoSe 2023 der sog. Nachteilsausgleich für Lehrveranstaltungen. Die Möglichkeit des regulären Nachteilsausgleichs für Prüfungen besteht auch weiterhin. Bitte wenden Sie sich im Informations- oder Bedarfsfall an die zuständigen Prüfungsämter (Link s. o.).
- Schwangere und/oder stillende Studentinnen informieren sich bitte unter https://www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/mutterschutzgesetz.html über die aktuellen Regelungen.
Wir gehen aktuell davon aus, dass dies die letzten informationen in Sachen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung sein werden und wir diese Seite mit Ablauf des Sommersemesters löschen.
Weitere spezifische Informationen finden Sie bei den Fachbereichen und Instituten und den jeweiligen Einrichtungen in den Bereichen:
Studium
Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
Barrierefreie Lehre und Corona /Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachbereichen