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Diensthandy

Service: Als Beschäftigte*r der Universität Münster können Sie ein Diensthandy beantragen, wenn Ihre Einrichtung die dienstliche Notwendigkeit bescheinigt. Mit der TwinPhone-Option können Sie Ihr Diensthandy auch für private Zwecke nutzen. 

Zielgruppe: Beschäftigte

Nutzungskosten: abhängig von Gerät und Tarif

Beantragung: Self-Service-Portal (> Formulare > Diensthandy)

Vertragsverlängerung/Upgrade: Self-Service-Portal (> Formulare > Vertragsverlängerung/Upgrade)

Bedingungen:
Nutzungsbedingungen
Dienstvereinbarung TwinPhone (PDF)

Kontakt: Medien- und Telefonieservice

Hinweise:

  • Sie können keine privaten Nummern in den Rahmenvertrag importieren.
  • Sie können nach Verlassen der Universität keine Dienstnummern privat mitnehmen.
  • Bei Verlassen der Universität (bspw. Kündigung, Ruhestand) greift die Dienstvereinbarung der Universität (s.o.), d.h. Sie sind verpflichtet, Geräte auf Werkseinstellung zurückzusetzen, alle anderen Daten und Kontoverknüpfungen zu löschen und die Sperrung des Bildschirms freizugeben. Ansonsten müssen wir Ihnen dieses Versäumnis in Rechnung stellen.

  • Details

    Beantragung
    Füllen Sie den Diensthandy-Antrag im Self-Service-Portal (> Formulare > Diensthandy) aus. Sobald die Abholung möglich ist, melden wir uns.

    Vertragsverlängerung
    Einen bestehenden Vertrag können Sie im Ticketsystem des Self-Service-Portals (> Formulare > Vertragsverlängerung/Upgrade) unter Angabe der Mobilfunknummer verlängern.

    Endgeräte & Tarife
    Grundsätzlich sind alle Endgeräte verfügbar, die im Telekom-Onlineshop erhältlich sind. Infos zu den für Sie gültigen Gerätepreisen erhalten Sie auf Anfrage bei uns über das Self-Service-Portal. Im Standardtarif BusinessFlex Mobil gelten folgende Preise:

    Gebühren (alle Preise verstehen sich monatlich, zzgl. MwSt.)
    Grundgebühr 2,50 € ohne Handy
    12,50 € mit Handy
    Telefonflatrate für alle dt. Netze inkl.
    SMS Flat Allnet inkl.
    5G Option inkl.
    HotSpot Flat inkl.
    Daten 1GB inkl.
    Weitere Datenoptionen werden automatisch im lfd. Monat wie folgt berechnet. Genaue Preise bitte im Ticketsystem erfragen.

    z.B. bei 3 GB 1,00€ (20 GB würden für die Datennutzung im lfd. Monat 21,00 € betragen.)

    TwinPhone-Option (Private Nutzung)
    Hinweis: Die Einbindung der privaten Rufnummer ist im Rahmen der TwinPhone-Option nicht möglich.

    Die TwinPhone-Option ermöglicht es Ihnen, Ihr Diensthandy für private Zwecke nutzen. Das Angebot beinhaltet unbegrenzte Gespräche in alle deutschen Netze sowie ein monatliches Datenvolumen (1 GB). Um TwinPhone zu buchen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Kostenstellenverantwortlichen (bei Beschäftigten der Verwaltung zusätzlich der IVV9).

    Die TwinPhone-Gebühren von pauschal 20% der gesamten monatlichen Brutto-Vertragskosten müssen von Ihnen privat getragen werden. Sie werden monatlich über das Lastschriftverfahren eingezogen. Die Angabe der Kontoverbindung und die Erteilung des Lastschriftmandates erfolgt über das IT-Portal.

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. TwinPhone kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden und endet ohne gesonderte Kündigung mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder bei Beendigung des zu Grunde liegenden Diensthandyvertrages.