Diensthandy
Service: Als Beschäftigte*r der Universität Münster können Sie ein Diensthandy beantragen, wenn Ihre Einrichtung die dienstliche Notwendigkeit bescheinigt. Mit der TwinPhone-Option können Sie Ihr Diensthandy auch für private Zwecke nutzen.
Zielgruppe: Beschäftigte
Nutzungskosten: abhängig von Gerät und Tarif
Beantragung: Self-Service-Portal (> Formulare > Diensthandy)
Vertragsverlängerung/Upgrade: Self-Service-Portal (> Formulare > Vertragsverlängerung/Upgrade)
Bedingungen:
Nutzungsbedingungen
Dienstvereinbarung TwinPhone (PDF)
Kontakt: Medien- und Telefonieservice
Hinweise:
- Sie können keine privaten Nummern in den Rahmenvertrag importieren.
- Sie können nach Verlassen der Universität keine Dienstnummern privat mitnehmen.
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Bei Verlassen der Universität (bspw. Kündigung, Ruhestand) greift die Dienstvereinbarung der Universität (s.o.), d.h. Sie sind verpflichtet, Geräte auf Werkseinstellung zurückzusetzen, alle anderen Daten und Kontoverknüpfungen zu löschen und die Sperrung des Bildschirms freizugeben. Ansonsten müssen wir Ihnen dieses Versäumnis in Rechnung stellen.