Individualsportarten I - PO2018

Modulbeauftragte: Turnen Dr. Neil van Bentem und Gymnastik/Tanz Sarah Dittrich

Eine genaue Beschreibung der Ziele und Inhalte des Moduls finden Sie im Modulhandbuch.

Übersicht

Veranstaltungen Veranstaltungsart Prüfungsnummer SWS LP
Turnen Teil A fachpraktisches Seminar 2 2
Turnen Teil B fachpraktisches Seminar 1 1
Gymnastik / Tanz Teil A fachpraktisches Seminar 2 2
Gymnastik / Tanz Teil B fachpraktisches Seminar 1 1
Modulteilprüfung Turnen (ca. 120 min) Modulteilprüfung - -
Modulteilprüfung Gymnastik / Tanz (ca. 120 min) Modulteilprüfung - -

Turnen

  • Lehre und AG's

    zu den Lehrveranstaltungen

    Die aktuellen AG-Zeiten finden Sie hier.

    Seminarplatzbelegung

    Veranstaltung Seminarplatzvergabe
    Turnen Teil A Wahlverfahren
    Turnen Teil B Wahlverfahren

    Inhalt:

    Die Ausbildung im Bereich Turnen I soll anhand verschiedener didaktischer Ansätze zur Handlungsfähigkeit im Sportunterricht an der Schule anleiten. Dabei soll die Vielfalt turnerischer Bewegungen erfahrbar gemacht und eine turnfachliche und pädagogische Kompetenz erworben werden. In der Veranstaltung Turnen I sollen vor allem Grundlagen/ Grundfertigkeiten an den einzelnen Geräten ausgebildet (Erwerben eines Grundrepertoires), sowie Grundlagen in der Theorie des Turnens und des Vermittelns erworben werden. Darüber hinaus wird insbesondere das Bodenturnen vertiefend behandelt. In den Veranstaltungskonzepten Turnen I/ Turnen Grundstudium wird davon ausgegangen, dass grundlegende turnspezifische Bewegungserfahrungen bereits vorliegen. Dazu gehören insbesondere: Schwungverstärkung an den einzelnen Geräten; am Parallelbarren: Kehre, Wende; am Stufenbarren: Aufstemmen mit beiden Beinen, Aufschwung vorl. rückw.; am Reck: Hüftaufschwung vorl. rückw., Umschwung vl. rw., Unterschwung; am Boden: Aufschwingen in den Handstand, Rad, Rolle vw. und rw.; an den schwingenden Ringen: Einlegen in den Beugesturzhang am Ende des Vorschwunges, halbe Drehung; Sprunghocke mit Absprung vom Reutherbrett über ein Quer- oder Längsgerät. In jedem Semester wird eine vorbereitende AG angeboten.

  • Studienleistungen

    Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils am ersten Veranstaltungtermin bekanntgegeben. Die nötigen LP finden sie im Modulhandbuch.

    An- und Abmeldung:

    Alle Informationen finden Sie hier

  • Prüfungsleistungen/Modulteilprüfung

    Im Modul M6 werden zwei Modulteilprüfungen in Form einer fachpraktischen Prüfung von je ca. 60 Minuten und einer Klausur im Umfang von je 60 Minuten absolviert.

    Informationen zu:

    An- und Abmeldung

    Prüfungsterminen

    Inhalte der Prüfung: (wird überarbeitet)

    Die fachpraktische Prüfung im Bereich Turnen des Grundstudiums für die Lehrämter GHR/ GG/ BK bzw. im Bereich A2 für die Lehrämter Sek. I und der Primarstufe sowie des Moduls Individualsport I für BA umfasst 5 Prüfungsaufgaben, die sich aus den Bereichen A und B ergeben können:

    A)
    1.    Sprung (Wahlpflicht)
    2.    Boden (Wahlpflicht oder Kür)
    3.    Schwingende Ringe (Wahlpflicht oder Kür)
    4.    Reck/ Stufenbarren (Wahlpflicht oder Kür)
    5.    Parallelbarren/ Schwebebalken (Wahlpflicht oder Kür)

    B)
    6.    Schulterhohes Reck (Wahlpflicht)
    7.    Helfen/ Sichern (Wahlpflicht)
    8.    Gerätekombination (Wahlpflicht Einzel oder Partnerkür)


    In der Prüfung müssen mind. drei Wettkampfgeräte aus dem Bereich A gezeigt werden. Eine Übung wird als Kürübung gezeigt (ausgenommen Sprung und Helfen/ Sichern). Die Ermittlung der Kürnote  wird vom Prüfer festgelegt. Dieser Prüfungsteil wird doppelt gewichtet. Von den Geräten Reck (schulterhoch), Hockreck und Stufenbarren darf nur eines gewählt werden. Einzelne Geräte können durch den Lehrenden als verpflichtend vorgegeben werden.
    Die übrigen vier Übungen werden als Wahlpflichtübungsverbindungen aus drei bis vier Elementen ohne Leerschwünge gezeigt.

    Endnote Praxis

    Die Endnote der praktischen Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der vier einfach gewerteten Pflichtübungen und der doppelt gewichteten Kürnote im Verhältnis 1:1:1:1:2.

    Theorie

    Das theoretische Wissen wird bei den Studierenden der Lehrämter GHR/ Gym./Ges./ BK durch eine mündliche Prüfung (10 Minuten), bei den Lehrämtern Sek. I und P durch eine Klausur (90 Minuten) überprüft. Bei den BA-Studierenden wird das theoretische Wissen durch Klausur (60 Minuten) oder einer 10-minütigen mündl. Prüfung (wird vom Dozenten festgelegt) überprüft.

    Endergebnis

    Bei den Lehrämtern Sek. I und P zählen die motorische Leistung 50% und die Theorie jeweils 50% der Endnote. Wird einer der beiden Bereiche nicht mit mind. 4,0 abgeschlossen, so muss dieser Bereich wiederholt werden. Die motorische Leistung wird bei Studierenden der Lehrämter GHR/ Gym./Ges./ BK zweifach gewertet und mit der Theorienote (einfach) verrechnet. Insgesamt muss eine 4,0 erreicht werden, ansonsten müssen beide Bereiche wiederholt werden. Bei den BA-Studierenden zählen Theorie und Praxis jeweils 50% der Gesamtnote. Sowohl die Theorie als auch die Praxis müssen mit mind. 4,0 bestanden sein, ansonsten müssen beide Bereiche wiederholt werden.

  • Besondere Hinweise

    Studierende, die den Teil B der Veranstaltungen Turnen nicht bei dem selben Lehrenden belegen können wie den Teil A, müssen am Härtefallverfahren I teilnehmen.

Gymnastik / Tanz

  • Lehre und AG's

    zu den Lehrveranstaltungen

    Die aktuellen AG-Zeiten finden Sie hier.

    Seminarplatzbelegung

    Veranstaltung Seminarplatzvergabe
    Gymnastik / Tanz Teil A Wahlverfahren
    Gymnastik / Tanz Teil B Wahlverfahren

    Inhalt:

    Im Zentrum der Ausbildung steht die Auseinandersetzung mit gymnastischen und tänzerischen Bewegungsformen, dabei wird sowohl improvisativ als auch kompositorisch gearbeitet. Die koordinativen Fähigkeiten bilden die Basis für die Arbeit in den Einzel-, Partner- und Gruppengestaltungen. Die Bedeutung des Rhythmus’ und der Einsatz von Musik sind für dieses Fach besonders hervorzuheben. Des Weiteren ist das (Er-)Finden von vielfältigen Bewegungsformen mit und ohne Materialien und Geräten und das Erwerben gymnastischtänzeri-scher Techniken, Fähigkeiten und Fertigkeiten ausbildungsleitend. Das Inhaltsspektrum reicht von der spielerischen Einführung von Materialien und Handgeräten, über das Kennenlernen verschiedener Tanzrichtungen/-stile (Jazztanz, Moderner Tanz, Kreativer Tanz, Streetdance, Volkstanz etc.) und Bewegungstheater bis zu Unterrichtsverfahren in Gymnastik und Tanz.

  • Studienleistungen

    Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils am ersten Veranstaltungtermin bekanntgegeben. Die nötigen LP finden sie im Modulhandbuch.

    An- und Abmeldung:

    Alle Informationen finden Sie hier

  • Prüfungsleistungen/Modulteilprüfung

    Im Modul M6 werden zwei Modulteilprüfungen in Form einer fachpraktischen Prüfung von je ca. 60 Minuten und einer Klausur im Umfang von je 60 Minuten absolviert.

    Informationen zu:

    An- und Abmeldung

    Prüfungsterminen

    Inhalte der Prüfung:

    Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit mindestens 4.0 bewertet werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel von Praxis und Theorie im Verhältnis 1:1. Die theoretische Prüfung wird in Form einer 45-60 minütigen Klausur abgehalten. Inhalt der Prüfung sind die theoretischen Grundlagen des Bewegungsfeldes Gymnastik/Tanz. Die praktische Prüfung umfasst zwei Gestaltungen mit Musik, wobei ein Teil als Einzel- und der andere als Gruppenleistung (3 – 6 Personen) erbracht werden muss. Eine Gestaltung muss aus dem Bereich Gymnastik die andere aus dem Bereich Tanz dargeboten werden. Die Einzelgestaltung hat den zeitlichen Umfang von 1½ – 2 Minuten, die Gruppengestaltung 2 – 3 Minuten. Für beide Gestaltungen sind die Gestaltungs- und Ausführungskriterien anzuwenden. Neben der Vollständigkeit und Vielseitigkeit der unterschiedlichen Technikgruppen mit Handgerät muss eine sinnige und stimmige Abfolge der einzelnen Elemente erfolgen. Dabei müssen vielfältige tänzerische Körperbewegungen mit unterschiedlicher räumlicher und dynamischer Struktur sowie Rhythmuswechsel gezeigt werden. Sowohl bei der tänzerischen als auch bei gymnastischer Gruppengestaltung müssen direkte und indirekte Gruppenbezüge enthalten sein.

    a) Gestaltung mit Handgerät
    Der Prüfling wählt i. d. R. aus den fünf gymnastischen Handgeräten (Ball, Band, Reifen, Seil, Keulen) ein Gerät aus, mit dem die Gestaltung durchgeführt wird. In der Gestaltung sind die gerätspezifischen Grundformen der jeweiligen Handgeräte in ihrer Vielfalt anzuwenden.

    b) Tänzerische Gestaltung
    In der Gestaltung sollten verschiedene tänzerische Elemente, wie Sprünge, Drehungen, Elemente zum und am Boden und verschiedene Möglichkeiten der Fortbewegung enthalten sein.

  • Besondere Hinweise

    Studierende, die den Teil B der Veranstaltungen Gymnastik/Tanz nicht bei dem selben Lehrenden belegen können wie den Teil A, müssen am Härtefallverfahren I teilnehmen.