Informationen und Tipps für das Schreiben einer Abschlussarbeit im Fach Soziologie

Stand: April 2026

Eine Abschlussarbeit im Fach Soziologie ist eine schriftliche, selbständig verfasste wissenschaftliche Arbeit. Mit Ihrer Bachelorarbeit bzw. Ihrer Masterarbeit sollen Sie belegen, dass Sie während Ihres Studiums die Kompetenz erworben haben eine (eingegrenzte) soziologische Fragestellung zu einem Thema zu entwickeln, diese innerhalb einer vorgegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. In diesem Dokument sind einige Antworten auf klassische Fragen sowie Tipps zusammengestellt, an denen Sie sich zu Beginn Ihrer Arbeit orientieren können.

 

Beratung für Fragen rund um Abschlussarbeiten:

Dr. Björn Wendt

  • Sprechstunde Vorlesungszeit: donnerstags (14-15 Uhr) in Büro 511 sowie freitags (11-12 Uhr) per Zoom (nach Voranmeldung per Mail)
  • Sprechstunde Vorlesungsfreie Zeit: Termine auf Anfrage
  • Kontakt: bjoern.wendt@uni-muenster.de
  • 1. Wann kann ich beginnen meine Abschlussarbeit zu schreiben?

    Sie können Ihre Abschlussarbeit studienbegleitend oder nach dem Abschluss aller Module schreiben. Studienbegleitend bedeutet, dass parallel zu Ihrer Abschlussarbeit noch ein oder mehrere Module absolviert werden müssen. Beim studienbegleitenden Schreiben der Arbeit verlängert sich die Zeit, die Sie für die Anfertigung haben (zu den Fristen vgl. auch Frage 4).

    • Bachelor: Wenngleich es keine formellen Regeln gibt, in welchem Studienabschnitt die Bachelorarbeit verfasst werden muss, empfehlen wir Ihnen sie frühestens im letzten Drittel Ihres Studiums zu beginnen. Auf diese Weise haben Sie einen besseren Überblick über mögliche Themen und Prüfer*innen erworben und sich ein breiteres Spektrum an wissenschaftlichen Kompetenzen angeeignet.
    • Master: Im Masterstudiengang Diversität und soziale Ungleichheit kann die Abschlussarbeit erst nach erfolgreichem Abschluss des Moduls MDS 10 angemeldet werden. Im Masterstudiengang Antinomien sozialer Dynamik gibt es keine Vorgaben.

    Sie können gerne im Semester bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen bei potenziellen Prüfenden anfragen, ob diese Kapazitäten für die Betreuung haben. Sie können aber selbstverständlich auch anfragen, wenn Sie relativ zeitnah mit Ihrer Arbeit starten wollen.

  • 2. Zu welchem Thema kann ich meine Abschlussarbeit schreiben?

    Die Auswahl des Themas und der damit verbundenen soziologischen Fragestellung liegt zunächst in Ihrer eigenen Hand. Anders als in anderen Fachbereichen sind am Institut für Soziologie in der Regel keine Themen für Abschlussarbeiten ausgeschrieben. Auf der einen Seite eröffnet dies viele Freiheitsgrade für Ihre Themenwahl, auf der anderen Seite kann dieses große Maß an Wahlfreiheit auch eine Herausforderung sein. Die Formulierung einer Forschungsfrage stellt für sich eine wichtige Kompetenz dar, so dass wir Ihnen ans Herz legen, die Herausforderung anzunehmen und sich eine eigene Fragestellung zu erarbeiten.

    Um ein Thema und eine Forschungsfrage zu entwickeln, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich zunächst Gedanken über interessante Themenfelder machen, die Ihnen im Studienverlauf begegnet sind. Im Idealfall haben Sie zu dem Thema auch schon Vorwissen gesammelt. Denken Sie etwa an Hausarbeiten, die Ihnen Spaß gemacht haben. Welche Fragen blieben hier unbeantwortet? Welche neuen Fragen haben sich eröffnet? Eine andere Möglichkeit besteht darin, aktuelle soziologische Fachzeitschriften zu sichten und nach spannenden Debatten und Thesen Ausschau zu halten, an die Sie Ihre Arbeit anschließen können. Eine dritte Möglichkeit ist, aus der Beobachtung der Alltagswelt ein wissenschaftliches Thema entspringen zu lassen. Welches soziale Phänomen wollten Sie schon immer einmal verstehen, hatten aber bisher nicht die Zeit sich ausführlich aus soziologischer Perspektive damit auseinanderzusetzen? Viertens kann die Themenfindung mit Bezug auf für Sie in der Zukunft relevante Berufsfelder erfolgen. Welche Wissensformen und Inhalte sind für Ihr anvisiertes Berufsfeld von besonderer Bedeutung?

    Wichtig ist: Insbesondere bei Ihrer Bachelorarbeit sollten Sie bei der Wahl des Themas und Ihrer Fragestellung auf der einen Seite auf das Vorhandensein soziologischer Literatur zum Thema achten, da diese in der Regel ausschließlich literaturbasiert geschrieben werden, ohne dass eigene empirische Forschung durchgeführt wird. Auf der anderen Seite ist es, je nach Betreuenden, aber auch möglich kleine empirische Arbeiten zu verfassen. Es wird also weder per se erwartet, dass Sie eigenständig empirisch arbeiten, noch ist es ausgeschlossen. Sprechen Sie diese Fragen mit Ihren Prüfer*innen ab.

  • 3. Bei welchen Prüfer*innen kann ich meine Abschlussarbeit schreiben und wie spreche ich diese am besten an?

    Nachdem Sie das Themenfeld eingegrenzt und eine Forschungsfrage entwickelt haben, gilt es auch die Frage zu klären, wer Ihre Arbeit betreut und prüft. Es empfiehlt sich, dass Sie zunächst überlegen, welche Person für Ihr Thema inhaltlich passend sein könnte und sich hierzu an den Forschungsschwerpunkten auf den Personenseiten orientieren.

    Sie benötigen eine Erst- und Zweitbetreuung. Es empfiehlt sich jedoch zunächst mit der Suche nach einer Erstbetreuung zu starten und mit dieser Person später auch über die Zweitbetreuung zu sprechen. Wenn Sie eine Person identifiziert haben die Sie sich als Erstbetreuer*in wünschen, scheuen Sie sich nicht Kontakt aufzunehmen und nach der Möglichkeit einer Betreuung zu fragen. Das kann am besten direkt in Seminaren oder Sprechstunden oder auch per E-Mail geschehen. Bitte beachten Sie, dass die persönliche Kontaktaufnahme wesentlich erfolgreicher ist als ein Anschreiben per E-Mail.

    In jedem Fall ist es hilfreich, wenn Sie Ihre eigenen Überlegungen zu Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit in einem Sechszeiler oder Exposé mit vorläufigem Zeit- bzw. Arbeitsplan niederschreiben. Damit verschaffen Sie sich und den Prüfer*innen einen knappen Überblick über das Vorhaben. Schicken Sie das Exposé am besten vor dem Gespräch an die Person, die Ihre Arbeit als Erstprüfer*in betreuen soll. Im Rahmen einer Sprechstunde können Sie dann das weitere Vorgehen abstimmen, das Thema der Arbeit überarbeiten und festlegen, den Zeitplan absprechen und die Erwartungen an die Arbeit klären. Sollten es Ihnen schwerfallen eine Fragestellung, einen Sechszeiler oder ein Exposé zu entwickeln, können Sie auch anfragen, ob die potenzielle Erstbetreuung mit Ihnen zusammen vorbespricht und mitentwickelt.

    Wichtig: Achten Sie darauf, ob Ihre potenziellen Prüfer*innen die Prüfungsberechtigung für Ihren Studiengang besitzen!

  • 4. Auf welche formellen Aspekte muss ich achten?

    Grundlegend gelten für Bachelor- und Masterarbeiten in der Soziologie die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens, die Sie schon aus Ihren Hausarbeiten kennen. Im Kern bedeutet dies zunächst: Zitieren Sie alle Quellen, die Sie für Ihre Arbeit verwendet haben sowohl im Text als auch im Literaturverzeichnis nach einem einheitlichen Standard und legen Sie ihr Vorgehen intersubjektiv nachvollziehbar dar. Grundlende Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auch in der Handreichung von Dr. Katrin Späte.

    Einen Vorschlag für ein Titelblatt und Formatierungen von Abschlussarbeiten finden Sie rechts auf der Webseite.

    Die genauen formellen Vorgaben für Ihre Abschlussarbeit sind in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge näher definiert. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum der Bestätigung Ihrer Anmeldung der Arbeit durch die Prüfer*innen (siehe Punkt 6).

    • Im 1-Fach Bachelor Soziologie soll die Arbeit lauf Prüfungsordnung einen Umfang von ca. 15.000 Wörter haben und einen Umfang von 50 Seiten nicht überschreiten. Sie haben 10 Wochen für die Bearbeitung Zeit. Schreiben Sie die Arbeit studienbegleitend (ein Modul oder mehr noch nicht abgeschlossen) haben Sie 14 Wochen Zeit.
    • Im 2-Fach Bachelor Soziologie und 2-Fach Bachelor Sozialwissenschaften ist der Umfang der BA-Arbeit auf 10.000 bis 12.000 Wörter definiert. Die Bearbeitungszeit ist auf 8 Wochen festgesetzt. Schreiben Sie die Arbeit studienbegleitend haben Sie 12 Wochen für die Bearbeitung.
    • Im Master of Arts Diversität und Soziale Ungleichheit und Master of Arts Antinomien sozialer Dynamik soll die Masterarbeit einen Umfang von 80 Seiten nicht überschreiten und Sie haben 4 Monate Zeit diese zu verfassen. Zudem ist im Master Antinomien vorgesehen, dass Sie diese in einem Fachgespräch (45 bis 60 Minuten) vorstellen und verteidigen.

    Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung beim 1-Fach-Bachelor Soziologie und in den Masterstudiengängen nur den maximalen Umfang definiert. In der Regel haben viele BA-Arbeiten einen Umfang von 30-40 Seiten und Masterarbeiten um die 60-70 Seiten. Auch sehr gute und gute Arbeiten müssen also nicht den maximalen Rahmen ausschöpfen. Bitte sprechen Sie die genaue Erwartung mit Ihren Prüfer*innen ab!

  • 5. Wie viele und welche Quellen muss ich benutzen?

    Diese Frage wird zwar häufig gestellt, lässt sich aber allgemein nur schwer beantworten. Je nachdem, ob Sie sich umfassender mit einem klassischen soziologischen Werk auseinandersetzen, eine Fragestellung auf Grundlage (mitunter kurzer) Zeitschriftenartikel untersuchen oder gar eigene Daten erheben und auswerten, wird die Antwort bereits unterschiedlich ausfallen.

    Daher gilt auch hier: Sprechen Sie mit Ihren Prüfer*innen über den Quellenumfang und die Art der verwendeten Literatur.

  • 6. Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

    Sie können Ihre Abschlussarbeit nach der Rücksprache mit Ihren Prüfer*innen (siehe Punkt 3) anmelden. Eine Anleitung zum genauen Ablauf gibt das Prozedere vor. Sie senden hierbei einfach eine Mail mit dem vorgegebenen Wortlaut an das Prüfungsamt mit Ihren Erst- und Zweitbetreuer*innen im cc und Ihrem Transcript of Records im Anhang.

  • 7. Kann ich mein Thema nach der Anmeldung noch ändern?

    Wenn Sie das Thema und die Fragestellung wie beschrieben (siehe Punkt 2 und 3) in Abstimmung mit Ihren Prüfer*innen entwickelt haben, sollte es in der Regel nicht nötig sein, das Thema der Arbeit nach der Anmeldung beim Prüfungsamt zu ändern. In vielen Prüfungsordnungen ist verankert, dass Sie das Thema der Arbeit in Ausnahmefällen nur einmal und nur innerhalb einer Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit ändern können.

  • 8. Gibt es die Möglichkeit die Abgabefrist zu verlängern?

    Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungsfrist für Abschlussarbeiten in schwerwiegenden Ausnahmefällen durch das Prüfungsamt einmalig verlängert werden.

    Schwerwiegende Gründe sind etwa eine akute Erkrankung, die Notwendigkeit der Betreuung eigener Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder die Notwendigkeit der Pflege oder Versorgung der Ehe- oder Lebenspartner*in.

  • 9. Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?

    Die Abschlussarbeiten werden jeweils in zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt I abgegeben. Die beiden Druckexemplare müssen fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden. Planen Sie hier am besten nicht zu eng, sondern mit ausreichend zeitlichem Puffer. Das Prüfungsamt leitet Ihre gedruckte Arbeit dann an Ihre Prüfer*innen weiter.

    Bitte wählen Sie bei persönlichem Einwurf bei Fristsachen den Fristenbriefkasten am Schloss (Schlossplatz 2). Beim postalischen Versand von Fristsachen zählt der Poststempel. Sie können die Arbeit auch im Prüfungsamt 1 zu den Öffnungszeiten abgeben. Die Adresse lautet:

    Universität Münster
    Prüfungsamt I

    Scharnhorststraße 44
    48151 Münster

    Eine digitale Version der Arbeit soll per Mail an beide Prüfer*innen gesendet werden (eine extra CD ist nicht mehr notwendig). Zugleich muss in der Mail eine Versicherung beigefügt werden, dass die eingereichten Druckexemplare mit den eingereichten digitalen PDF-Exemplaren übereinstimmen:

    "Hiermit versichere ich, dass die von mir am XX.XX.XXXX eingereichten/per Post verschickten Druckexemplare mit dem in dieser E-Mail übermittelten digitalen PDF-Exemplar vollständig übereinstimmen."

    Falls Sie empirisch arbeiten sollten: Sprechen Sie bitte mit Ihren Prüfer*innen ab, wie die Daten genau zugänglich gemacht werden sollen.

  • 10. Wann muss ich die Arbeit anmelden um mein Zeugnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erhalten?

    Das Prüfungsamt I hat für sowohl für Bachelor- als auch für Masterarbeiten Beispielrechnungen auf ihrer Homepage anhand derer Sie Ihre Übergangsphase berechnen können. 

  • 11. Wie lange dauert die Korrektur und wie erhalte ich meine Note?

    Die Korrekturzeit beträgt in der Regel maximal 8 Wochen. Planen Sie diese Zeit in Ihre Überlegungen ein, wenn Sie sich etwa um einen Anschlussstudienplatz bewerben oder andere Fristen einhalten müssen. Ihre Leistung wird nach Abgabe der Gutachten durch das Prüfungsamt verbucht, sodass Sie diese dann einsehen können.

  • 12. Wie viele Versuche habe ich, falls ich meine Abschlussarbeit nicht bestehe?

    Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit im ersten Versuch nicht bestehen, können Sie sie einmal wiederholen.

  • 13. Kann ich meine Abschlussarbeit in der Soziologie schreiben, wenn ich nicht Soziologie studiere?

    Ja, Abschlussarbeiten in anderen sozialwissenschaftlichen Lehramts-Studiengängen und in den Bildungswissenschaften (BA G und HRSGe, MEd Gym/Ges und BK) betreuen wir gerne.

  • 14. Kann meine Abschlussarbeit von Personen aus einem anderen Fach betreut werden?

    Ja, es kann in einzelnen Ausnahmefällen, ein Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an das Servicebüro, an wen die Einzelprüfungsberechtigung geschickt werden muss.

  • 15. Werde ich nach dem Bestehen meiner Abschlussarbeit automatisch exmatrikuliert?

    Nein. Zum Ablauf des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten, müssen Sie sich exmatrikulieren, den abgeschlossenen Studiengang streichen lassen oder eine Umschreibung in einen anderen Studiengang (z.B. Promotion oder Zweitstudium) beantragen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

  • Weitere Tipps

    • Sprechen Sie mit Ihren Prüfer*innen! Und zwar nicht nur vor der Anmeldung der Abschlussarbeit. Erwartungen und Missverständnisse können so meist schnell und unkompliziert geklärt werden. Zwischen einzelnen Prüfer*innen können die Vorstellungen zu Abschlussarbeiten mitunter variieren. Vergewissern Sie sich daher stets bei Ihren Prüfer*innen, was diese von Ihrer Arbeit erwarten.
    • Verlassen Sie sich nicht auf die Nutzung von KI-Tools! KI-Werkzeuge wie Chat-GPT und andere ermöglichen es wissenschaftliche Forschung auf verschiedenen Ebenen zu unterstützen. Zugleich sind diese Systeme sehr fehleranfällig und umstritten. In den Empfehlungen des Fachbereichs zum Umgang mit generativer KI in Studium und Prüfungsleistungen wird auf diese Probleme und Ihre Verpflichtungen hingewiesen, falls Sie KI nutzen sollten. In jedem Fall müssen Sie und nicht die KI-Systeme die Urheber der in Ihrer Arbeit formulierten Texte sein und Sie sollten mit Ihren Prüfer*innen hierzu Rücksprache halten.
    • Nutzen Sie die Weiterbildungsangebote der Universität Münster, wenn Ihnen das Schreiben von wissenschaftlichen Texten schwerfällt! Die Universität Münster bietet durch das Schreib-Lese-Zentrum Unterstützung beim Verfassen von Haus- und Abschlussarbeiten sowie verschiedene Seminarformate zum wissenschaftlichen Schreiben an. Gerne können Sie sich aber auch hier an Ihre Prüfer*innen wenden.
    • Lesen Sie Literatur darüber, wie man Abschlussarbeiten schreibt! Es gibt viel Literatur, die Ihnen helfen kann Ihren Weg zur Abschlussarbeit zu strukturieren und Tipps zum Schreiben enthält – z.B.:
      • Samac, Klaus; Prenner, Monika; Schwetz, Herbert (2014): Die Bachelorarbeit an Universität und Fachhochschule: Ein Lehr- und Lernbuch zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. Wien: Facultas
      • Leuze, Kathrin; Unger, Hella von (2015): Wissenschaftliches Arbeiten im Soziologiestudium. Paderborn: Fink (online verfügbar innerhalb des Uni-Netzwerks)
      • Bänsch, Axel; Alewell, Dorothea (2020): Wissenschaftliches Arbeiten, 12. überarbeitete Auflage. Berlin/Boston: de Gruyter (online verfügbar innerhalb des Uni-Netzwerks)
    • Lassen Sie ihre Arbeit Korrekturlesen! Wenn Sie wochen- bzw. monatelang an Ihrer Arbeit sitzen, besteht die Gefahr in Bezug auf kleinere Fehler etwas „betriebsblind“ zu werden. Wenn Sie Ihre Arbeit fertig haben, empfiehlt es sich, dass Sie die Arbeit von mindestens einer Person korrekturlesen lassen. Planen Sie hierfür und auch für die Korrekturen ausreichend Zeit ein.
    • Vergessen Sie nicht die Eigenständigkeitserklärung! Mit der aktualisierten Eigenständigkeitserklärung bestätigen Sie, dass Sie Ihre Arbeit selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der angegeben Quellen verfasst haben.