Allgemeiner Hinweis zu den Prüfungsordnungen

Im Folgenden finden Sie die Prüfungsordnungen und die sog. idealtypischen Studienverlaufspläne für den Abschluss Bachelor HRSGe (Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen). Prüfungsordnungen sind die rechtliche Grundlage für die zu absolvierenden Veranstaltungen, Leistungen und zu erreichenden Kompetenzen. Der idealtypische Studienverlaufsplan zeigt Ihnen die Inhalte in kompakter Form. Tipp: Drucken Sie den Studienverlaufsplan im ersten Semester aus und bewahren Sie ihn griffbereit an Ihrem Schreibtisch auf. Haken Sie jedes Semester die bereits erfolgreich absolvierten Veranstaltungen ab, so können Sie nichts übersehen und das jeweils neue Semester planen. 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Prüfungsordnung für Sie gültig ist, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Hinweise und Tipps zu häufig nachgefragten Themen rund um die Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihr Studium neu beginnen, das Fach gewechselt haben oder von einer anderen Universität an die UM kommen, beachten Sie jedoch zunächst unbedingt die Informationen für Erstsemester und Hochschulwechsler/innen.

  • Obligatorischer Auslandsaufenthalt

    Studierende der auf dieser Seite aufgeführten Studienordnungen müssen einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies kann entweder in Form eines Auslandssemsters oder eines Auslandspraktikums geschehen (vgl. Universitäres Auslandsmodul bzw. Auslandspraktikumsmodul der Studienordnungen). Besondere Umstände könnten dazu führen, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden: Ausnahmeregelungen des Romanischen Seminars (PDF).
    Sollten Sie sich vom obligatorischen Auslandsaufenthalt befreien lassen wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass eine der Ausnahmeregelungen auf Sie zutrifft. Entsprechende Bescheinigungen legen Sie bitte der Studiengangskoordinatorin Frau Rolfes vor. Im Falle der Befreiung müssen Sie die Leistungen des Auslandsaufenthaltes im Rahmen der sog. Internationalisierung "at home" ersetzen (siehe die Bestimmungen des Universitären Auslandsmoduls). Zugang zu den Ersatzveranstaltungen erhalten Sie nur unter Vorlage des von Frau Rolfes erstellten Nachweises. Da eine Anmeldung der Veranstaltungen in QISPOS bzw. CMS nicht möglich ist, müssen Sie sich Teilnahme und Note der Ersatzveranstaltungen auf einem bestimmten Dokument bestätigen lassen, das Ihnen nach erfolgter Befreiung vom obligatorischen Auslandsaufenthalt ausgehändigt wird. Auf dem Dokument sammeln Sie sämtliche Ersatzleistungen bis zur vollständigen Erfüllung der Modulanforderungen. Im Anschluss legen Sie es wiederum Frau Rolfes zur Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Internationalisierung "at home" vor.

HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn ab WS 26/27
HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn ab WS 26/27

NEU: Prüfungsordnung von 2026 ("PO 26")

Die folgende Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die sich im WS 26/27 oder in einem späteren Semester an der UM in den Bachelor HRSGe mit dem Fach Französisch einschreiben.

Hinweis: Die Prüfungsordnung trug ursprünglich die Bezeichnung PO 25, dies wurde aber aus Gründen der Stimmigkeit mit Blick auf das Startsemester fachübergreifend in PO 26 geändert.

HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn vor WS 26/27
HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn vor WS 26/27

Prüfungsordnung von 2018 ("PO 18" oder "Bachelor 2018")

Die folgende Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die sich ab dem WS 18/19 und spätestens zum SoSe 26 an der UM in den Bachelor HRSGe mit dem Fach Französisch eingeschrieben haben.

Wichtiger Hinweis: Wer nach PO 18 studiert, den Master of Education an der Uni Münster anstrebt und sich dort erst ab dem WS 26/27 (oder später) einschreiben kann, dem fehlen in der Kombination "alter" Bachlor + neuer Master Leistungspunkte im Bereich der Fachdidaktik (gemäß LZV). Für einen reibungslosen Übergang wird daher empfohlen, die Veranstaltung "Fachdidaktik speziell für HRSGe" (einschließlich der zugehörigen Leistung Referat mit Ausarbeitung) schon während des Bachelors außercurricular zu absolvieren. Andernfalls muss die Veranstaltung während des Masterstudiums nachgeholt werden. 

Auslaufen der Prüfungsordnung: Leistungen der PO 18 können letztmals am 15.10.2029 abgelegt werden (vgl. § 4, Abs. 3 der PO 26); die Bachelorarbeit muss spätestens am 13.02.2029 angemeldet sein. Wenn Sie absehen können, dass dies für Sie nicht schaffbar ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die Studienfachberatung.

  • Französisch

    Prüfungsordnung

    Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe), Fach Französisch (9.07.2018)

    Studienverlaufsplan

    Idealtypischer Studienverlaufsplan HRSGe Französisch (PDF)

  • Drittfach

    Das Fach Französisch kann am Romanischen Seminar im Rahmen des Bachelor HRSGe bzw. im darauf aufbauenden Master of Education HRSGe auch als Erweiterungsfach (sog. Drittfach) studiert werden. Für das Studium des Erweiterungsfachs müssen dieselben Veranstaltungen und Leistungen erbracht werden wie für das entsprechende Hauptfach (mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit). Eine Zusammenstellung der wichtigsten Voraussetzungen und Möglichkeiten zu Aufnahme und Studium des Drittfachs finden Sie hier (PDF).

    Beachten Sie auch die Informationen, die das ZLB in einem Merkblatt (PDF) zusammengefasst hat.

  • C-Test

    Bachelor-Studierende (einschließlich Muttersprachler:innen), die sich für das Fach Französisch PO 18 eingeschrieben haben, müssen bei einem Sprach-Einstufungstest (C-Test) eine gewisse Mindestpunktzahl (s.u.) erreichen, um Zugang zu den sprachpraktischen Veranstaltungen Übersetzung I und Sprachkomeptenz I zu erlangen. Dies gilt unabhängig davon, welche Vorkenntnisse sie möglicherweise bereits aus der Schule oder anderweitig (etwa durch Zertifikate wie DELE und DELF) nachweisen können. 

    Studierende, die den C-Test nicht bestehen (d.h., nicht auf die Mindestpunktzahl 65 von 100), müssen die fehlenden Kenntnisse zunächst aufholen, z.B. durch den Besuch von Veranstaltungen des Romanischen Seminars aus dem Angebot des Sprachpraxismoduls der PO 26 oder von Kursen des Sprachenzentrums. Der Test kann einmal pro Semester (Termine des Sprachenzentrums) versucht werden.

    Eine Demoversion des C-Tests, die Termine und die zugehörigen Anmeldeinformationen finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums. Dort können Sie sich auch über das dortige Angebot der Sprachkurse sowie die Anmeldung zur Teilnahme informieren. 

    Hinweis: Zur Ergänzung Ihres regulären Studiums kann es sinnvoll sein, zum Ausbau und Vertiefung Ihrer Sprachkenntnisse von Anfang an oder im einem späteren Semester andere Angebote des Sprachenzentrums wahrzunehmen, die für die erreichte Punktzahl Ihres C-Test-Ergebnisses (das ggf. zu aktualisieren wäre) zur Verfügung stehen. Ohne solide Sprachkenntnisse ist ein erfolgreiches Studium nicht möglich.

    Wenn Sie zum WS 26/27 den C-Test noch nicht bestanden haben, ist es sehr unwahrscheinlich, den Bachelor 2018 vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung noch abzuschließen. Wechseln Sie in diesem Falle lieber frühzeitig in die neue PO 26. Suchen Sie zuvor unbedingt die Studienfachberatung auf!

HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn vor WS 18/19
HRSGe-Prüfungsordnung, Studienbeginn vor WS 18/19

Prüfungsordnung von 2011 ("PO 11" oder "Bachelor LABG 2009")

Die folgenden Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden, die sich zwischen dem WS 11/12 und dem SoSe 2018 in den Bachelor HRSGe mit dem Fach Französisch eingeschrieben haben.

Wichtiger Hinweis: Wer nach PO 11 studiert, den Master of Education an der Uni Münster anstrebt und sich dort erst ab dem WS 26/27 (oder später) einschreiben kann, dem fehlen in der Kombination "alter" Bachlor + neuer Master Leistungspunkte im Bereich der Fachdidaktik (gemäß LZV). Für einen reibungslosen Übergang wird daher empfohlen, die Veranstaltung "Fachdidaktik speziell für HRSGe" (einschließlich der zugehörigen Leistung Referat mit Ausarbeitung) schon während des Bachelors außercurricular zu absolvieren. Andernfalls muss die Veranstaltung während des Masterstudiums nachgeholt werden.  

Auslaufen der Prüfungsordnung: Leistungen der PO 11 können letztmals am 15.10.2029 abgelegt werden (vgl. § 4, Abs. 3 der PO 26); die Bachelorarbeit muss spätestens am 13.02.2029 angemeldet sein. Wenn Sie absehen können, dass dies für Sie nicht schaffbar ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die Studienfachberatung.

  • Französisch

    Prüfungsordnungen

    Bachelor HRGe - Romanische Philologie: Französisch (PDF) (07.11.2011)
         Erste Ordnung zur Änderungsordnung Bachelor HRGe Französisch (PDF) (15.07.2013)

    Studienverlaufsplan

    Idealtypischer Studienverlaufsplan (PDF) Bachelor HRGe Französisch

  • Anwesenheitspflicht

    Die in den Prüfungsordnungen der PO 11 beschriebenen Vorgaben zur Anwesenheit sind mit § 64 Abs. 2a HG NRW teilweise außer Kraft gesetzt. In welchen Veranstaltungen weiterhin Anweseheitspflicht besteht, können Sie im folgenden Infoblatt nachlesen.
    Information zur Anwesenheitspflicht (PDF)

  • C-Test

    Bachelor-Studierende (einschließlich Muttersprachler:innen), die sich für das Fach Französisch PO 11 eingeschrieben haben, müssen bei einem Sprach-Einstufungstest (C-Test) eine gewisse Mindestpunktzahl (s.u.) erreichen, um Zugang zu den sprachpraktischen Veranstaltungen Übersetzung I und Sprachkomeptenz I zu erlangen. Dies gilt unabhängig davon, welche Vorkenntnisse sie möglicherweise bereits aus der Schule oder anderweitig (etwa durch Zertifikate wie DELE und DELF) nachweisen können. 

    Studierende, die den C-Test nicht bestehen (d.h., nicht auf die Mindestpunktzahl 65 von 100), müssen die fehlenden Kenntnisse zunächst aufholen, z.B. durch den Besuch von Veranstaltungen des Romanischen Seminars aus dem Angebot des Sprachpraxismoduls der PO 26 oder von Kursen des Sprachenzentrums. Der Test kann einmal pro Semester (Termine des Sprachenzentrums) versucht werden.

    Eine Demoversion des C-Tests, die Termine und die zugehörigen Anmeldeinformationen finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums. Dort können Sie sich auch über das dortige Angebot der Sprachkurse sowie die Anmeldung zur Teilnahme informieren. 

    Hinweis: Zur Ergänzung Ihres regulären Studiums kann es sinnvoll sein, zum Ausbau und Vertiefung Ihrer Sprachkenntnisse von Anfang an oder im einem späteren Semester andere Angebote des Sprachenzentrums wahrzunehmen, die für die erreichte Punktzahl Ihres C-Test-Ergebnisses (das ggf. zu aktualisieren wäre) zur Verfügung stehen. Ohne solide Sprachkenntnisse ist ein erfolgreiches Studium nicht möglich.

    Wenn Sie zum WS 26/27 den C-Test noch nicht bestanden haben, ist es sehr unwahrscheinlich, den Bachelor der PO 11 vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung noch abzuschließen. Wechseln Sie in diesem Falle lieber frühzeitig in die neue PO 26. Suchen Sie zuvor unbedingt die Studienfachberatung auf!