Praktika im Ausland
Am Romanischen Seminar ist ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt für alle Studierenden eines Bachelorstudiengangs (LABG 2009 oder Bachelor 2018) obligatorisch. Der Auslandsaufenthalt kann entweder an einer anderen Hochschule (vgl. die Seite Studieren im Ausland) oder als Praktikum absolviert werden. Letzteres ist in den Studienordnungen im Praktikumsmodul bzw. Auslandspraktikumsmodul geregelt.
Art und Umfang des Praktikums
Das Auslandspraktikum im Praktikumsmodul muss in einem Land absolviert werden, in dem die studierte Sprache Amts- oder Verkehrssprache ist. Die Dauer umfasst mind. 12 Wochen mit einem Workload von insgesamt mind. 240 Stunden, das entspricht einem Tagespensum von 4 Stunden (ausgehend von einer 5-Tage-Woche). Das Praktikum kann in 2x6 Wochen aufgeteilt werden. Es ist möglich, diese zwei Blöcke bei zwei verschiedenen Praktikumsstellen zu absolvieren. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen am Ende Ihres Praktikums ein Zeugnis ausgestellt wird, das wenigstens die Angaben über den Zeitraum und den Stundenumfang enthält.
Der Modulbeschreibung können Sie entnehmen, welche Praktikumsfelder grundsätzlich infrage kommen. Wichtig: Bevor Sie das Praktikum antreten, sollten Sie unbedingt mit den den künftigen Korrektor:innen des Berichts (s.u.: Praktikumsbericht und Anerkennung) Rücksprache halten, ob das von Ihnen ausgesuchte Praktikum im Sinne der Studienordnung geeignet ist und die Anforderungen des Moduls erfüllt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihnen das Praktikum nach Ihrem Aufenthalt auch anerkannt wird.
Für Studierende auf Lehramt ist es prinzipiell möglich, das Praktikum mit dem BFP zu kombinieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL).Praktikumsorganisation und Finanzierung
Grundsätzlich organisieren Sie sich den Praktikumsplatz selbstständig. Hilfe und Beratung erhalten Sie beim Career Service, der Sie bei der Suche nach einem Praktikum und in weiteren organisatorischen Fragen unterstützen kann. Auf dessen Homepage gibt es zudem nützliche Formulare zum Download, wie beispielsweise eine Praktikumsvereinbarung (auch auf Englisch, Französisch und Spanisch). Speziell für Studierende der UM wurde u.a. das Karriereportal eingerichtet, wo Sie Praktika im In- und Ausland finden können.
Temporäre Praktikumsangebote finden Sie ggf. weiter unten auf dieser Seite sowie beim ZfL. Darüber hinaus lohnt es sich, die Aushänge im Romanischen Seminar im Auge zu behalten, die ebenfalls Praktikumsmöglichkeiten ausweisen, sofern Angebote vorliegen.
Für Auslandspraktika können Sie sich wie bei einem universitären Auslandsaufenthalt um ein ERASMUS-Stipendium bewerben (beim Career Service). Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung bietet das Mobilitätsprogramm PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), das Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten fördert. Ansprechpartner für ein PROMOS-Stipendium ist Herr Prof. Leuker. Informationen zu beiden Varianten sowie weitere Hinweise zum Thema Finanzierung finden Sie hier.
Eine Förderung gibt es auch, wenn Sie Ihr Praktikum als Fremdsprachenassistent/-in im Ausland (FSA) über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) absolvieren. Der PAD bietet Stellen an Schulen u.a. in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Mexiko und der Schweiz. Alle Informationen zum Programm finden Sie hier.
Hinweis: Der obligatorische Auslandsaufenthalt wirft bei vielen Studierenden Fragen allgemeinerer Art auf, die unabhängig davon sind, ob er an einer Universität oder als Praktikum absolviert wird. Auf der Seite zum Thema Studieren im Ausland finden Sie u.a. eine Sammlung häufiger Fragen, die teilweise Antworten bieten, die auch für Sie von Relevanz sein könnten.Praktikumsbericht und Anerkennung
Das Auslandspraktikum kann nicht über QISPOS angemeldet werden, sondern wird nach Absolvierung des gesamten Moduls im Verbund mit den zugehörigen Leistungen mittels Anerkennungsformular beim Prüfungsamt angerechnet. Studierende des Bachelor LABG 2009 schreiben einen Praktikumsbericht in der Fremdsprache, der benotet wird. Studierende des Bachelor 2018 schreiben ebenfalls einen Bericht (unbenotete Studienleistung) und unterziehen sich anschließend noch einer 15minütigen Prüfung in der Fremdsprache. Das Bestehen des Berichts ist Voraussetzung für die Prüfung.
Im Fach Französisch werden alle Praktikumsberichte von Herrn Dr. Pirard korrigiert, in Italienisch von Herrn Dott. di Stefano, in Spanisch von Frau Dr. Ramos Cruz. Für das Fach Französisch beachten Sie bitte den Leitfaden zum Bericht (PDF). Auch für das Fach Spanisch stehen wichtige Hinweise zum Bericht zum Download (PDF) bereit. Die genannten Personen führen auch die mündlichen Prüfungen durch.
WICHTIG: Grundsätzlich sollten Sie sich mit den Lektor:innen vor Praktikumsantritt in Verbindung setzen, um die Eignung des geplanten Praktikums zur Anrechnung für das Praktikumsmodul bzw. Auslandspraktikumsmodul zu klären. In diesem Gespräch erkundigen Sie sich auch nach dem weiteren Verlauf der Leistungserbringung (Anforderungen, Fristen, Prüfungstermin).
Haben Sie alle Leistungen erfolgreich absolviert, stellt Ihnen der Lektor bzw. die Lektorin einen Schein über die Leistung(en) aus, den er/sie, zusammen mit dem Praktikum selbst, auf einem gesonderten Formular für das Prüfungsamt als Anerkennung vermerkt. Schein und Anerkennungsformular müssen dann dem Prüfungsamt I vorgelegt werden. Das Anerkennungsformular finden Sie hier, Scheine hier. Bitte legen Sie diese Ihrem Praktikumsbericht bei.