Informationen zum Auslandsaufenthalt mit Erasmus+
Informationen zum Auslandsaufenthalt mit Erasmus+

Allgemeines

ERASMUS ist ein Programm der Europäischen Union, das 1987 ins Leben gerufen wurde. Es wurde nach Erasmus von Rotterdam benannt, der durch seine Reisen in Europa zum Gedankenaustausch des Humanismus beitrug. Das Programm fördert die Mobilität in Europa: Studierende können bis zu zwei Semester pro Studienabschnitt (Bachelor und Master) an einer Universität im europäischen Ausland verbringen.

Ein solcher Auslandsaufenthalt ist nicht nur für Ausbau und Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse sowie für die fachwissenschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung, sondern er ermöglicht auch eine Vielzahl von Erfahrungen, die die interkulturelle Kompetenz und die eigene Persönlichkeit stärken können. Laura Hinz, ehemalige Teilnehmerin am Erasmus-Programm in Frankreich, formuliert es so: „Dass das Erasmus-Programm auch viel Zeit zum Tanzen, zum Reisen und zum Kennenlernen internationaler Studenten ermöglicht, das wissen wir alle. Aber man kann nur selbst herausfinden, welche fachlichen und persönlichen Erleuchtungen diese Zeit mit sich bringt. Und genau das sind die wahren Kostbarkeiten eines Erasmus-Aufenthaltes, die jede Verlängerung des Studiums wert sind.“ (Den ganzen Bericht lesen Sie auf S. 31 im Jahrbuch der UM von 2017 (PDF).)

Das International Office der UM stellt auf seiner Homepage viele nützliche und ausführliche Informationen und Dokumente rund um den Studienaustausch mit ERASMUS+ bereit. Die nachfolgenden Angaben wollen daher in allererster Linie über die Organisation des Auslandsaufenthaltes, der an einer der Partneruniversitäten des Romanischen Seminars erfolgt, informieren.

  • Planung

    Auch wenn die Bewerbung um ein ERASMUS+Stipendium im Vergleich zu vielen anderen Förderungen verhältnismäßig wenig Aufwand erfordert, sollten Sie dennoch für den gesamten Prozess von der Bewerbung bis zum Aufbruch einen zeitlichen Rahmen von ungefähr einem Jahr einplanen. Um einen ERASMUS-Platz an einer der Partneruniversitäten des Romanischen Seminars zu erhalten, orientieren Sie sich am besten an nachfolgendem Zeitplan:

    November/Dezember

    Besuch der Informationsveranstaltungen der Erasmus-Beauftragten des Romanischen Seminars über Erasmus-Aufenthalte in Frankreich, Belgien, Spanien und Italien (die Termine erfahren Sie unter "Aktuelles"). Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch spätestens beginnen, sich mit dem vorhandenen Informationsmaterial vertraut zu machen und mit eventuellen organisatorischen Hürden auseinanderzusetzen (Finanzierung, Vereinbarkeit des Aufenthaltes mit dem Zweitfach etc., vgl. dazu auch die häufigen Fragen auf dieser Seite).

    Mitte Januar

    Bewerbungsfrist für einen Studienplatz an einer Partneruniversität des Romanischen Seminars für das folgende Wintersemester und/oder anschließende Sommersemester (Sie bewerben sich also schon in Ihrem 3. Fachsemester um einen Erasmus-Platz im 5. und/oder 6. Fachsemester) Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich nur einen Bewerbungstermin im Jahr gibt.

    Februar März

    Platzvergabe. Bei Zusage: Abgabe der Annahmeerklärung* in den folgenden Wochen. Sie stellt den rechtzeitigen Erhalt des Stipendiums sicher.

    März – Juni

    Individuelle Immatrikulation an der Gasthochschule.
    Erstellen des Learning Agreement* vor der Abreise. Es handelt sich dabei um eine Studienvereinbarung, in der Sie die Kurse auflisten, die Sie im Ausland besuchen und ggf. später anrechnen lassen möchten. Grundsätzlich füllen Sie ein Learning Agreement pro Fach pro Semester (insgesamt max. 30 ECTS pro Semester) aus.

    September

    Wintersemesterbeginn in Frankreich, Spanien, Italien, Belgien. Das Sommersemester beginnt meist im Januar/Februar. Die Semestertermine können von den deutschen Terminen stark abweichen. Die genauen Daten entnehmen Sie den jeweiligen Internetseiten der Gasthochschulen (in der Regel zu finden unter dem Stichwort „calendrier universitaire“ bzw. „calendario académico“ bzw. „calendario accademico“).

    Nach Ihrer Rückkehr

    Anerkennungsverfahren der erbrachten Leistungen anhand der Notenübersicht der Gasthochschule (sog. Transcript of Records*).

    *Über die Erasmus-spezifischen Formulare und deren Abgabe informiert das International Office sehr detailliert hier.

     

     

  • Bewerbung

    Bewerbungsvoraussetzungen

    Um sich um ein Stipendium des Studienaustauschprogramms ERASMUS+ bewerben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    Sie studieren an der UM in einem Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiengang.  Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes haben Sie mindestens Ihr erstes Studienjahr abgeschlossen (die Bewerbung kann also entsprechend früher erfolgen). Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse (mind. B2) der romanischen Sprache des Gastlandes.

    Bewerbungsunterlagen

    Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung um einen der Plätze des Romanischen Seminars benötigt:

    • Bewerbungsformular (PDF) (mit Lichtbild)
    • aktuelle Leistungsübersicht (sog. Transcript of Records)
    • Motivationsschreiben
    • Lebenslauf

    Die vollständigen Unterlagen sind bis zum 15. Januar jedes Jahres bei Frau Vézinaud (Französisch), Herrn Prof. Leuker (Italienisch) oder Herrn Dr. García Albero (Spanisch) einzureichen. Motivationsschreiben und Lebenslauf müssen bei Bewerbungen für französisch- oder spanischsprachige Universitäten in der jeweiligen Landessprache verfasst sein.

  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

    Für die Anerkennungen nach dem Auslandsaufenthalt sind diejenigen Professoren und Professorinnen zuständig, die die jeweilige ERASMUS-Partnerschaft verantworten. Eine Ausnahme bilden die Partneruniversitäten von Herrn Prof. Dr. von Tschilschke: Hier übernimmt Herr Dr. García Albero die Anerkennungen. Bitte bringen Sie, neben den Nachweisen der absolvierten Veranstaltungen, zur Anrechnung das entsprechende Formular des Prüfungsamtes mit, das Sie hier herunterladen können.

    Um sich den Auslandsaufenthalt im Rahmen des Kommunikationsmoduls (Bachelor LABG 2009) bzw. des Universitären Auslandsmoduls (Bachelor 2018) anerkennen zu lassen, sollten Sie sich unbedingt vor Abreise über das Studienangebot Ihrer Gastuniversität informieren, die Veranstaltungen mit Blick auf die Anforderungen des Moduls sichten, deren Eignung mit den oben genannten Personen besprechen und sie im Learning Agreement festhalten. Nur so kann eine reibungslose Anrechnung der Veranstaltungen gewährleistet werden. Sollten sich die Angebote vor Ort noch einmal verändern oder Sie sich für andere Kurse entscheiden, muss auch dies mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern abgestimmt und entsprechend festgehalten werden.
    Prinzipiell ist es darüber hinaus möglich, Leistungen für andere Module zu erbringen. Auch dies ist im Vorfeld zu besprechen. Sollten Sie Leistungen im Rahmen Ihres zweiten Fachs besuchen wollen, wenden Sie sich bitte an die dortigen Verantwortlichen.

    Es empfiehlt sich in jedem Falle, nach Möglichkeit mehr Veranstaltungen zu wählen als im Rahmen des Kommunikationsmodus bzw. Universitären Auslandsmoduls unbedingt notwendig, um ggf. das Nicht-Bestehen einer Veranstaltung ausgleichen zu können und die fehlenden Punkte/Leistungen nicht am Romanischen Seminar nachholen zu müssen.

    Hinweis zum Nachweis der Leistung: Generell ist hinsichtlich von Anerkennungen zu beachten, dass ein Nachweis über die Art der Veranstaltung und das Studienniveau zu führen ist. Bitte bewahren Sie also Ihre erbrachten Leistungen - Veranstaltungskommentar der Lehrenden, Seminarunterlagen, Klausuren, Hausarbeiten, Essays etc. - auf und zeigen Sie sie, falls gewünscht, in Münster zusammen mit Ihrem Transcript of Records vor. Gerade für die Anerkennung sprachpraktischer Leistungen ist dies unerlässlich, damit beurteilt werden kann, ob das Niveau der besuchten Veranstaltungen mit dem der entsprechenden Kurse des Romanischen Seminars vergleichbar ist.
    Im Hinblick auf die Einbeziehung anerkannter Leistungen in Modulprüfungen sollten im eigenen Interesse, falls vorhanden, der Seminarplan und eine Literaturliste vorgelegt werden, die den Inhalt der Veranstaltung näher definieren und die der Prüfer bzw. die Prüferin berücksichtigen kann. In jedem Falle muss vor der Anrechnung von Veranstaltungen, die in ein Modul mit MAP eingehen sollen, der/die betroffene Hauptprüfer/-in konsultiert werden um sicherzustellen, dass eine Prüfung über die Inhalte der besuchten Veranstaltung möglich ist.

    Notenumrechnungstabellen

    Frankreich (PDF)

    Italien (PDF)

    Spanien (PDF)

     

  • Häufige Fragen

    Wer hilft mir bei der Organisation?
    Kann ich schon im dritten Fachsemester ins Ausland gehen?
    Kann ich noch einen ERASMUS-Studienplatz bekommen, obwohl ich die Bewerbungsfrist verpasst habe?
    Was passiert, wenn ich kein ERASMUS-Stipendium erhalte?
    Kann ich im Rahmen des obligatorischen Auslandsaufenthaltes auch an einer Universität studieren, die keine Partneruniversität des Romanischen Seminars ist?
    Kann ich Leistungen aus anderen Modulen im Ausland absolvieren?
    Kann ich während des Auslandsaufenthaltes Leistungen für mein Zweitfach erbringen?
    Bekomme ich während meines Auslandsaufenthaltes BAFöG?
    Darf ich mehrmals mit ERASMUS+ ins Ausland gehen?
    Muss ich das Kommunikationsmodul/Universitäre Auslandsmodul und das Praktikumsmodul/Auslandspraktikumsmodul absolvieren?
    Muss ich beim Studium zweier moderner Fremdsprachen in jeder der beiden Sprachen in Ausland?
    Verlängert sich mein Studium wegen des Auslandsaufenthaltes?
    Ist es wirklich sinnvoll, länger als ein Semester ins Ausland zu gehen?
    Gibt es Möglichkeiten, sich vom Auslandsaufenthalt befreien zu lassen?
    Gibt es Möglichkeiten, einen bereits absolvierten Auslandsaufenthalt anrechnen zu lassen?
    Wie kann ich ERASMUS-Studierende kennenlernen, die an der UM zu Gast sind?


    Wer hilft mir bei der Organisation?

    An der UM gibt es für Sie mehrere Ansprechpartnerinnen und -partner mit eigenen Zuständigkeiten, an die Sie sich mit Ihren Fragen wenden können:

    Das International Office (sog. institutional coordinator) ist für die administrative Abwicklung zuständig, so z.B. für die Auszahlung des Stipendiums. Auf der Homepage finden Sie eine Vielzahl von Informationen - vom allgemeinen Info-Flyer bis hin zu spezialisierten Dokumenten, die Sie benötigen. Als erster Ausgangspunkt sei Ihnen die Informationsbroschüre (PDF) empfohlen, die bereits im Vorfeld viele Fragen beantworten dürfte. Ein Blick auf die aufgelisteten Zuständigkeiten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des International Office verrät Ihnen, an wen Sie sich zu bestimmten Themen wenden können.

    Der Koordinator bzw. die Koordinatorin (sog. departmental coordinator) pflegt die Partnerschaft mit der Universität. Am Romanischen Seminar sind dies die Professorinnen und Professoren, die jeweils über den Partneruniversitäten auf der Homepage verzeichnet sind. Sie unterstützen Sie vor, während und nach dem Aufenthalt vor allem bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten, insbesondere dem Learning Agreement. Sie führen zudem die Anerkennungen von Leistungen durch.
    Eine Ausnahme bilden die von Herrn Prof. Dr. von Tschilschke verantworteten Partnerschaften: Hier übernimmt Herr Dr. García Albero die genannten Tätigkeiten.

    Die ERASMUS-Beraterinnen und -Berater (Frau Vézinaud, Herr Prof. Leuker und Herr Dr. García Albero) unterstützen Sie bei Ihrer Planung durch die von ihnen angebotenen Informationsveranstaltungen und während ihrer Sprechzeiten. Bei konkreteren Fragen zur Organisation (Wohnungssuche, praktische und finanzielle Fragen…) können Sie auch sich an ehemalige Erasmus-Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden, die ihre Erfahrung gerne weitergeben und bestimmt ein paar gute Tipps parat haben. Eine weitere Anlaufstelle kann das Studentennetzwerk ESN [en] (Erasmus Student Network) sein, das sich die Förderung und Entwicklung des europaweiten Studentenaustauschs zum Ziel gesetzt hat.

    Kann ich schon im dritten Fachsemester ins Ausland gehen?

    Der Auslandsaufenthalt ist im Studienplan zwar erst für das fünfte Fachsemester vorgesehen, dennoch ist ein früherer Antritt prinzipiell möglich, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, rechtzeitig mit Ihrer Planung begonnen haben und ausreichend Plätze vorhanden sind.

    Kann ich noch einen ERASMUS-Studienplatz bekommen, obwohl ich die Bewerbungsfrist verpasst habe?

    Prinzipiell ja. Manchmal sind weniger Bewerbungen als Plätze vorhanden oder die Aufenthaltszeit wird nicht vollständig ausgeschöpft. In diesen Fällen ist es möglich, sich auch nach Ablauf der Frist zu bewerben (vorausgesetzt natürlich, es bleibt noch genügend Zeit, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu realisieren). Ob Restplätze vorhanden sind, erfahren Sie bei der für Ihr Fach zuständigen ERASMUS-Beratung.

    Was passiert, wenn ich kein ERASMUS-Stipendium erhalte?

    ERASMUS+ ist zwar eine der bequemsten, aber nicht die einzige Realisierungs- und Finanzierungsmöglichkeit für den Auslandsaufenthalt.

    Wenn es Ihnen um die Durchführung des Auslandsaufenthaltes selbst geht, so könnten Sie sich einerseits auch bei anderen Fächern der UM bewerben, die möglicherweise noch über freie Plätze verfügen (eine Übersicht über die Partnerschaften der UM finden Sie hier). Zudem ist es möglich, auch als sog. Freemover an eine Universität gehen, zu der keine ERASMUS-Partnerschaft existiert (vgl. auch die nächste Antwort). Andererseits besteht die Option, anstelle eines universitären Auslandsaufenthaltes ein Auslandspraktikum zu absolvieren (für das es übrigens auch ERASMUS-Förderungsmöglichkeiten gibt).

    Wenn Sie sich um die Finanzierung sorgen, dann sind auch hier neben dem ERASMUS-Stipendium weitere Möglichkeiten vorhanden. So könnten Sie beispielsweise eine Finanzierung mittels PROMOS erreichen. Das ist ein Mobilitätsprogramm des DAAD, das sowohl universitäre Auslandsaufenthalte als auch Auslandspraktika fördert. Ansprechpartner für PROMOS am Romanischen Seminar ist Herr Prof. Leuker. Das International Office kann Sie ebenfalls zu Finanzierungsmöglichkeiten beraten.

    Kann ich im Rahmen des obligatorischen Auslandsaufenthaltes auch an einer Universität studieren, die keine Partneruniversität des Romanischen Seminars ist?

    Wenn andere Institute der UM über eine ERASMUS-Partnerschaft mit der gewünschten Universität verfügen, können Sie sich vielleicht über dieses Institut bewerben. Über vorhandene Partnerschaften erkundigen Sie sich hier.

    Wenn Sie außerhalb Europas studieren möchten, können Sie nicht auf ein ERASMUS-Stipendium hoffen, da diese nur für Hochschulen innerhalb Europas vergeben werden. Dennoch bestehen Partnerschaften mit Universitäten weltweit sowie entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Das International Office hat diese Partnerschaften und Wissenswertes zum Thema hier zusammengestellt.
    Als sog. Freemover können Sie versuchen, sich individuell an einer Universität zu bewerben. Auch hier berät das International Office. Lesenswertes zum Thema finden Sie vorab in der Outgoing-Informationsbroschüre (PDF).

    Dennoch wird empfohlen, dass Sie über das Romanische Seminar Ihren ERASMUS-Aufenthalt planen: Das Romanische Seminar verfügt über überdurchschnittlich viele ERASMUS-Plätze. An den Gastuniversitäten können Sie Französisch/Italienisch/Spanisch studieren und so die Anforderungen des Kommunikationsmoduls bzw. des Universitären Auslandsmoduls erfüllen (was bei den Partnerschaften anderer Institute nicht unbedingt gewährleistet ist). Darüber hinaus sind die Anerkennungsverfahren einfacher, da die Angebote der Partnerhochschulen oftmals hinlänglich bekannt sind und die Vergleichbarkeit schneller beurteilt werden kann.

    Kann ich Leistungen aus anderen Modulen im Ausland absolvieren?

    Das ist möglich, erfordert allerdings eine gute Planung. Bereiten Sie Ihr Learning Agreement sorgfältig vor und besprechen Ihre Ideen frühzeitig mit den zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren (in der Regel also mit denjenigen Professorinnen und Professoren, die die jeweilige Partnerschaft verantworten und das Agreement unterschreiben). Veranstaltungen und zugehörige Leistungen sind dann anrechenbar, wenn Inhalt, Umfang und Anforderungen den zu absolvierenden Kursen und Leistungen Ihrer Prüfungsordnung entsprechen.

    Kann ich während des Auslandsaufenthaltes Leistungen für mein Zweitfach erbringen?

    Prinzipiell ja, vorausgesetzt, es ist an Ihrer Gastuniversität möglich, Veranstaltungen eines weiteren Fachs zu besuchen. Dies ist nicht unbedingt garantiert, da das in Deutschland verbreitete Zwei-Fach-Studium in Europa eher die Ausnahme bildet. In Frankreich gibt es allerdings meistens die Möglichkeit, ein Hauptfach und ein Nebenfach zu wählen. In Spanien hängt dies von der jeweiligen Universität ab. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin.
    Wenn Sie Leistungen absolvieren können und diese anrechnen lassen möchten, sollten Sie unbedingt frühzeitig Kontakt zur Studienfachberatung Ihres Zweitfachs aufnehmen, um die Möglichkeit der Anerkennung zu prüfen.

    Bekomme ich während meines Auslandsaufenthaltes BAFöG?

    Sie können Auslands-BAFöG beantragen. Wie beim Inlands-BAFöG ist allerdings ein bestimmter Studienfortschritt eine wichtige Förderungsvoraussetzung (u.a.). Welche Leistungen nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester in Französisch/Italienisch/Spanisch absolviert sein müssen, um die Förderung zu beziehen, können Sie hier nachlesen. Erkundigen Sie sich unbedingt auch frühzeitig nach den Anforderungen Ihres zweiten Fachs. Je eher Sie wissen, welche Leistungen zu absolvieren sind, desto besser können Sie Ihr Studium mit Blick auf die Förderung planen (und ein vorzeitiges Ende der Zahlungen vermeiden)!
    Übrigens: Sie können sich im Rahmen Ihres Auslandsaufenthaltes unter Umständen das Semesterticket erstatten lassen. Wenden Sie sich dafür an das AStA-Büro.

    Darf ich mehrmals mit ERASMUS+ ins Ausland gehen?

    Natürlich. Mit ERASMUS+ ist eine Mehrfachförderung möglich, so dass Sie pro Studienabschnitt (Bachelor / Master / Promotion) ein Stipendium bis zu 12 Monaten bekommen können.
    Sie könnten also sogar während des Bachelorstudiums mehrere Auslandsaufenthalte absolvieren, wenn sie insgesamt die 12 Monate Förderungsdauer nicht überschreiten, also beispielsweise: 9 Monate Studium in Italien + 3 Monate Praktikum in Belgien, oder: 6 Monate PAD-Praktikum in Spanien + 4 Monate Studium in Frankreich + 2 Monate Praktikum in Italien usw.

    Muss ich das Kommunikationsmodul/Universitäre Auslandsmodul und das Praktikumsmodul/Auslandspraktikumsmodul absolvieren?

    Nein. Es handelt sich hierbei um Wahlpflichtmodule, das bedeutet, Sie absolvieren entweder das Kommunikationsmodul/Universitäre Auslandsmodul oder das Praktikumsmodul/Auslandspraktikumsmodul.

    Muss ich beim Studium zweier moderner Fremdsprachen in jeder der beiden Sprachen in Ausland?

    Grundsätzlich muss das Kommunikationsmodul bzw. das Universitäre Auslandsmodul (bzw. das Modul zum obligatorischen Auslandsaufenthalt in der zweiten Sprache mit ggf. anderem Modultitel) in jeder der beiden studierten Fremdsprachen absolviert werden. Die Ausnahmeregelungen erlauben jedoch in nur einer von beiden den tatsächlichen Auslandsaufenthalt zu durchzuführen. Die Leistungen des parallelen Moduls der anderen Sprache dürfen an der UM erbracht werden (sog. Internationalisierung "at home"). Über Aufbau und Art dieser Ersatzleistungen geben die Modulbeschreibungen Auskunft. Bevor Sie diese belegen dürfen, müssen Sie allerdings einen Antrag auf Ausnahme unter Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung mit Fächernachweis (je nach Fach können weitere Unterlagen erforderlich sein) bei der zuständigen Studiengangskoordination stellen. Der Antrag darf frühestens im dritten Fachsemester gestellt werden. Bitte beachten Sie: Im Falle eines Fachwechsels, der dazu führt, dass Sie nur noch eine moderne Fremdsprache studieren, ist eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung ungültig und Sie müssten ggf. in der verbleibenden Sprache doch noch ins Ausland, falls Sie für diese nur die Ersatzleistungen erbracht haben.
    Die Möglichkeit des Ausnahmeantrags besteht auch, wenn eine der beiden Sprachen als Drittfach studiert wird.

    Das Romanische Seminar empfiehlt, dennoch möglichst in beiden Sprachen ins Ausland zu gehen. Die dort erworbenen Kenntnisse in Sprache und Kultur lassen sich kaum adäquat durch Ersatzleistungen an der UM ersetzen. Eine Möglichkeit, zwei Aufenthalte mit geringem Zeitverlust zu realisieren, bietet die Kombination aus universitärem Aufenthalt in Fach 1 und Auslandspraktikum in Fach 2, das zumindest am Romanischen Seminar auch in 2x6 Wochen aufgeteilt werden und somit in den Semesterferien absolviert werden kann.

    Verlängert sich mein Studium wegen des Auslandsaufenthaltes?

    Da der Aufenthalt von der Studienordnung vorgegeben ist, gehört er zum Fachstudium und ist dort zeitlich einkalkuliert. Allerdings lässt sich nicht leugnen, dass es oft ein wenig organisatorisches Geschick erfordert, um den Aufenthalt auch mit dem zweiten Studienfach zu vereinbaren, zumal es eher selten gelingt, alle geforderten Leistungen des 5. Fachsemesters des Zweitfachs vollumfänglich an der Gastuniversität zu erbringen. In den meisten Fächern allerdings lassen sich bei frühzeitiger Planung Leistungen vorziehen bzw. ins sechste Semester schieben, so dass ein Abschluss in Regelstudienzeit weiterhin möglich ist. Wenden Sie sich an die zuständige Fachstudienberatung, die mit Ihnen entsprechende Lösungswege erarbeiten kann. Sollte Ihr zweites Fach keinen Spielraum dafür bieten, so können Sie anstelle des universitären Auslandsaufenthaltes auch ein Auslandspraktikum absolvieren, das sich in 2x6 Wochen aufteilen lässt und somit auch in den Semesterferien absolviert werden kann.
    Übrigens: Wenn Sie zwei Semester im Ausland verbringen möchten, können Sie sich für das zweite Semester beurlauben lassen, so dass sich Ihre Fachsemesterzahl nicht weiter erhöht. Wenden Sie sich dafür an das Studierendensekretariat.

    Ist es wirklich sinnvoll, länger als ein Semester ins Ausland zu gehen?

    Grundsätzlich gilt: Je länger Sie sich im Ausland befinden und bewegen, desto besser beherrschen Sie die Sprache und desto tiefer tauchen Sie in die Kultur des Gastlandes ein. Viele Studierende sorgen sich vor Antritt des Aufenthaltes um etwaige Studiumsverlängerungen und zögern, ihren Freundeskreis und ihre Familie für längere Zeit zu verlassen. Umgekehrt berichten aber viele Studierende, die den Aufenthalt bereits absolviert haben und nur ein Semester geblieben sind, dass dieser viel zu schnell beendet war: Sie haben die Erfahrung gemacht, dass sie etwa zu dem Zeitpunkt wieder die Heimreise angetreten haben, als sie sich richtig eingelebt, Freundschaften geschlossen sowie kulturelle Differenzen überwunden haben und sich vor allem mit spürbar größerer Leichtigkeit in der Fremdsprache verständigen konnten. Wenn Sie nur ein Semester bleiben, dann verlassen Sie das Land zumeist in einem Moment, wo alles, was am Anfang noch mühsam war, leicht wird und Sie gerade beginnen, Ihr sprachliches und kulturelles Verständnis noch einmal erheblich zu erweitern, da Sie erst jetzt ohne viel Überlegung sprechen und Feinheiten wahrnehmen. Bleiben Sie länger, können Sie auf dieser Grundlage Ihre Sprachkompetenz im wesentlichen Umfang ausbauen. Aus diesen Gründen ist es in jedem Falle ratsam, einen längeren Auslandsaufenthalt anzustreben, sofern dies im Rahmen Ihrer Möglichkeiten liegt.

    Gibt es Möglichkeiten, sich vom Auslandsaufenthalt befreien zu lassen?

    Der Auslandsaufenthalt ist beim Studium einer modernen Fremdsprache nicht nur verpflichtend vorgeschrieben, sondern für das Erlernen der Sprache sowie eine kompetente und authentische Vertretung des Fachs im späteren Berufsleben unerlässlich. Dennoch gibt es besondere Umstände, unter denen ein Auslandsaufenthalt kaum zumutbar erscheint, so z.B. bei chronischer Krankheit oder wenn Studierende mit der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger betraut sind. In solchen Fällen kann ein Antrag auf eine Ausnahme gestellt werden, jedoch frühestens ab dem dritten Fachsemester. Legen Sie dazu geeignete Nachweise bei der Studiengangskoordination vor (ärztliches Attest, Geburtsurkunde des Kindes).
    Eine Ausnahmegenehmigung befreit Sie jedoch keineswegs von der Pflicht, das Kommunikationsmodul bzw. das Universitäre Auslandsmodul zu absolvieren. Sie müssen im Rahmen des Moduls Ersatzleistungen an der UM erbringen (sog. Internationalisierung "at home"). Näheres entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung Ihrer Prüfungsordnung.

    Gibt es Möglichkeiten, einen bereits absolvierten Auslandsaufenthalt anrechnen zu lassen?

    Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Handelt es sich um einen universitären Auslandsaufenthalt im Rahmen eines anderen Fachstudiums, einer anderen Prüfungsordnung oder um ein vollwertiges Studium in einem Land, in dem die an der UM studierte Sprache Amts- oder Verkehrssprache ist, kann der Aufenthalt für das Modul angerechnet werden. Je nach dem, ob und in welchem Umfang auch Leistungen für das Modul angerechnet werden können, ist es entweder vollständig oder in Teilen absolviert. Im letzteren Fall wie auch in dem Fall, dass gar keine Leistungen angerechnet werden können, müssen diese entsprechend als sog. Internationalisierung "at home" nachgeholt werden. Gleiches gilt - nach Einzelfallprüfung -, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in einem Land erworben wurde, in dem die an der UM studierte Sprache Amts- oder Verkehrssprache ist.
    Wurde ein mindestens dreimonatiges Auslandspraktikum im Rahmen eines anderes Fachstudiums absolviert oder liegt es nicht länger als 12 Monate vor Studienantritt zurück, kann es unter Umständen ebenfalls als Auslandsaufenthalt anerkannt werden. In diesem Falle sind entweder die genannten Ersatzleitungen des Kommunikationsmoduls bzw. des Universitären Auslandsmodus zu erbringen oder es erweist sich als anrechenbar für das Praktikumsmodul, wobei dann die entsprechenden Leistungen des Moduls noch zu absolvieren sind.

    Die Prüfung einer möglichen Anrechnung für das Praktikumsmodul obliegt Herrn Pirard (Französisch), Herrn Dr. García Albero oder Herrn Dr. Zamora (Spanisch) und Herrn Dott. di Stefano (Italienisch). In allen anderen Fällen ist zunächst ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung unter Vorlage geeigneter Nachweise bei der Studiengangskoordination zu stellen.

    Wie kann ich ERASMUS-Studierende kennenlernen, die an der UM zu Gast sind?

    Die Einrichtung Die Brücke bietet jedes Semester ein umfangreiches Programm, bei dem Sie internationale Studierende in netter Atmosphäre kennenlernen können. Darüber hinaus können Sie sich als "Buddy" engagieren und einem/einer ERASMUS-Studierenden bei der Orientierung an der UM und in Münster behilflich sein - eine tolle Gelegenheit, internationale Freundschaften zu knüpfen. Informationen zum Buddy-Programm finden Sie hier.