Außercurriculare Studien

Prinzipiell ist es möglich, als eingeschriebene Studentin/eingeschriebener Student der UM, Veranstaltungen eines anderen Studiengangs, in dem man nicht eingeschrieben ist, zu belegen und Leistungen zu erbringen.
Es gilt jedoch, einige grundsätzliche Regelungen zu beachten (im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die ausführliche, verbindliche Version finden Sie hier (PDF)):

1. Die Teilnahme an einer Veranstaltung und der zugehörigen Studien- oder Prüfungsleistung ohne Einschreibung ist nur möglich, wenn die/der Lehrende der Veranstaltung zustimmt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der/des Lehrenden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen und Leistungen, auch nicht mit Verweis auf Präzendenzfälle.

2. Bachelor-Studierende dürfen im Rahmen der außercurricularen Leistungen Bachelorleistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) sowie Leistungen aus dem Masterstudiengängen absolvieren, die nach der Master-Prüfungsordnung als Studienleistung ausgewiesen sind. Im Rahmen des außercurricularen Studiums ist also ein Vorziehen von Leistungen, die nach der Masterprüfungsordnung als Prüfungsleistung ausgewiesen sind, nicht möglich und auch später nicht anrechenbar. Dieses bleibt weiterhin der Regelung im Rahmen des Zusatzmoduls vorbehalten.
Master-Studierende dürfen sowohl Bachelor- als auch Masterleistungen absolvieren.

3. Da für den betreffenden Studiengang keine Einschreibung besteht, kann auch keine An- oder Abmeldung zu Leistungen über QISPOS erfolgen. Damit erscheint die Teilnahme und die Bewertung der Leistung weder im Transcript of Records noch im Diploma Supplement.
Zur Anmeldung muss eine individuelle Kooperationsvereinbarung (PDF) ausgefüllt und von dem Studierenden sowie dem Lehrenden unterzeichnet werden. Auch die Abmeldung von einer dort vereinbarten Leistung muss mit der/dem Lehrenden abgesprochen werden.

4. Der Nachweis über Teilnahme und absolvierte Leistung erfolgt durch eine Papierbescheinigung der/des Lehrenden. Die Scheine des Romanischen Seminars können hier heruntergeladen werden. Erst wenn eine Einschreibung im Studiengang besteht, in dem eine außercurriculare Leistung erbracht wurde, kann eine Anrechnung erfolgen und wird im Transcript of Records des neuen Studiengangs dokumentiert. Die Anrechnung wird von der zuständigen Studienfachberatung durchgeführt. Legen Sie dazu Kooperationsvereinbarung, Schein sowie ein Anerkennungsformular vor, das Sie hier finden (wenn nicht mehr als vier Leistungen anzuerkennen sind, genügt der Ausdruck der ersten Seite des Dokuments).
Bestand zum Zeitpunkt der Teilnahme keine individuelle Kooperationsvereinbarung, so erfolgt keine Anrechnung.