Prüfungsordnung Master Romanistik trilingual
Prüfungsordnung Master Romanistik trilingual

Master Romanistik trilingual

Der fachwissenschaftliche Master "Romanistik trilingual" mit dem Wahlschwerpunkt "Französisch", "Italienisch" oder "Spanisch" kann zum Wintersemester wie zum Sommersemester begonnen werden, sofern die Zulassungskriterien (darunter ein Bachelor-Notenschnitt von mindestens 2,5, alternativ: Note 2,5 oder besser im romanistischen Bachelor-Fach) erfüllt werden und die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die der verfügbaren Plätze (100) nicht übersteigt.

Ausführliche Informationen zum Studiengang, zur Bewerbung, zur Kombinarbarkeit mit dem Lehramts-Master u.v.m. finden Sie auf der gesonderten Seite zum Master Romanistik trilingual.

Prüfungsordnung Master Romanistik trilingual

Studierende, die den Master Romanistik trilingual ab dem WS 21/22 (oder später) neu beginnen, studieren nach der folgenden Prüfungsordnung.

Die erste Änderungsordnung (1. ÄO), die sich nur auf die beiden Module 3a (Sprachpraxismodul Zweitsprache B1/B2) und 6 (Drittsprachenmodul) bezieht, gilt für alle Studierenden, die Modul 3a und/oder 6 zum SoSe 27 noch nicht begonnen haben. Sie können die noch nicht begonnenen Module dann nur noch nach der 1. ÄO studieren. Das kann auch bedeuten, dass eins dieser Module noch nach der ursprünglichen Fassung absolviert wurde, das andere aber nach der neuen Fassung absolviert werden muss. Für Studierende, die bereits vor dem SoSe 27 beide von der ÄO betroffenen Module abgeschlossen oder begonnen haben, ändert sich nichts, die Module können nach der ursprünglichen Fassung beendet werden. Es sei jedoch dringend empfohlen, sie zügig und zeitnah abzuschließen, weil die Kursformate auslaufen.