Prüfungsordnung Master Romanistik trilingual
Studierende, die den Master Romanistik trilingual ab dem WS 21/22 (oder später) neu beginnen, studieren nach der folgenden Prüfungsordnung.
Die erste Änderungsordnung (1. ÄO), die sich nur auf die beiden Module 3a (Sprachpraxismodul Zweitsprache B1/B2) und 6 (Drittsprachenmodul) bezieht, gilt für alle Studierenden, die Modul 3a und/oder 6 zum SoSe 27 noch nicht begonnen haben. Sie können die noch nicht begonnenen Module dann nur noch nach der 1. ÄO studieren. Das kann auch bedeuten, dass eins dieser Module noch nach der ursprünglichen Fassung absolviert wurde, das andere aber nach der neuen Fassung absolviert werden muss. Für Studierende, die bereits vor dem SoSe 27 beide von der ÄO betroffenen Module abgeschlossen oder begonnen haben, ändert sich nichts, die Module können nach der ursprünglichen Fassung beendet werden. Es sei jedoch dringend empfohlen, sie zügig und zeitnah abzuschließen, weil die Kursformate auslaufen.
1. ÄO zur PO 21
1. Änderungsordnung zur PO 21 (gültig ab SoSe 27) (PDF)
Informationen darüber, wie das geänderte Modul 3a (Sprachpraxismodul Zweitsprache B2) zu verstehen ist, finden Sie auch auf der Seite für Studienanfänger:innen und Hochschulwechsler:innen, da das das Modul weitestgehend dem Sprachpraxismodul der PO 26 entspricht (mit Ausnahme der Testate, die im Trilingual benotet werden und der üblichen Versuchszählung von Prüfungsleistungen unterliegen).
Die Änderungen im Modul 6 sind eher gering: Sie bestehen im Wesentlichen in der Auswahl der angebotenen Sprachen. Lesen Sie dafür in der Modulbeschreibung die Angaben zu den Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls.
Für Studierende, die sich erst zum SoSe 27 (oder später) in den Master Romanistik trilingual einschreiben, gilt die 1. ÄO automatisch.