Besondere Fälle im Bewerbungsverfahren
Zweitstudium, Härtefall, Nachteilsausgleich, Studieren ohne Abitur, Bewerbung während eines Dienstes, Spitzensportler:innen, Minderjährige, Studieren trotz Altersgrenze
Sowohl im Bewerbungsverfahren für den B. Sc. Psychologie als auch im Bewerbungsverfahren für einen unserer Masterstudiengänge kann es besondere Fälle geben. Dazu finden Sie mehr Informationen und Ansprechpersonen auf der Homepage des Studierendensekretariates.
Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester
Bewerber:innen, die in einem vorangegangenen Studium bereits Studien- und/oder Prüfungsleistungen erworben haben, die dem Curriculum des angestrebten B.Sc. oder M.Sc. Studiums der Psychologie an der Universität Münster entsprechen, können sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
Sollten Sie auf diesem Weg einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend bei der Fachstudienberatung der Psychologie. Dort erhalten Sie wichtige Informationen zum Studienstart (z.B: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, individueller Studienplan, Anmeldung zu Veranstaltungen höherer Fachsemester usw.). Der Erhalt eines Studienplatzes im höheren Fachsemester garantiert nicht, dass Sie Ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen können.
Leider ist die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Bewerbung in das höhere Fachsemester sehr gering, da zunächst Studienplätze freiwerden müssen - das ist nur sehr selten der Fall.
Vorgehen: Antrag auf Einstufung
Ob Sie sich aufgrund Ihrer bereits erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen für ein höheres Fachsemester bewerben dürfen und falls ja, in welches, das erfahren Sie, indem Sie einen Antrag auf Einstufung stellen. Ein Antrag auf Einstufung sollte nur gestellt werden, wenn Sie mind. 30 ECTS / 60 ECTS / 90 ECTS / 120 ECTS / 150 ECTS im Fach Psychologie erworben haben, um sich entsprechend für das 2. / 3. / 4. /5. / 6. Fachsemester zu bewerben.
Bitte füllen Sie dazu das Formular Antrag auf Einstufung vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an fb7dekan@uni-muenster.de. Bitte beachten Sie unbedingt alle Vorgaben im Formular. Fragen zum Antrag auf Einstufung beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung der Psychologie.
Eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten Sie rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist (üblicherweise zum WiSe bis zum 15.09, zum SoSe bis zum 15.03. eines Jahres - die aktuellen Fristen finden Sie auf den unten verlinkten Seiten des Studierendensekretariats). Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Es werden ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet, d.h. das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und alle im Formular für Ihren Fall genannten Nachweise müssen dem Antrag beigefügt sein.
Mit einer positiven Rückmeldung zu Ihrem Antrag auf Einstufung (Einstufungsbescheinigung) können Sie sich im Bewerbungsportal der Universität Münster innerhalb der Bewerbungsfristen für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben. Stellen Sie den Antrag auf Einstufung also rechtzeitig, d.h. mind. 14 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist!
Hinweis: Mit der Einstufungsbescheinigung ist keine Garantie auf den Erhalt eines Studienplatzes oder eine Garantie für die spätere Anrechnung von vorher erbrachten Leistungen verbunden (die endgültige Anrechnungsprüfung und Anrechnung erfolgt erst, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben sollten). Die Bescheinigung berechtigt lediglich zur Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester.
Internationale Bewerbungen
Internationale Studienbewerber:innen finden auf der Homepage des Studierendensekretariates Informationen zu den Voraussetzungen für ein Studium an der Universität Münster. Bei Fragen zu Ihrem Bewerberstatus wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat. Weitere Informationen (z.B. zu Sprachkursen, Visa usw.) und individuelle Beratung erhalten Sie beim International Office der Universität Münster.