Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Anmeldung zu und Abmeldung von Prüfungen unterschieden nach Studiengang.
Ebenso finden Sie nähere Erläuterungen zu einzelnen Prüfungsarten/Modulen, wenn nähere Hinweise erforderlich sind.

Allgemeine Hinweise

Die Semesterabschlussklausuren für den Bereich der Zwischen- und Schwerpunktbereichsprüfungen, sowie für die Bachelorstudierenden finden grundsätzlich in der letzten Vorlesungswoche und der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt.

In einigen Vorlesungen gibt es aber einen vorgezogenen Klausurtermin, z.B. im Anschluss an eine Blockverstanstaltung.

Die konkreten Klausurentermine finden Sie jeweils spätestens im Dezember bzw. Mai (bei vorgezogenen Klausuren entsprechend eher) auf der Seite "Prüfungen".

Die Seminare beginnen bereits im vorangegangenen Semester und enden mit dem mündlichen Teil in der Regel in der Mitte des Semesters.

Klassisches Jurastudium (Rechtswissenschaften)

Anmeldung

Studierende im Staatsexamensstudiengang melden sich ausschließlich über WiLMa DREI zu den Prüfungen an. Der Login erfolgt mit Ihrer Uni-Kennung (ohne @uni-muenster.de) und Ihrem Uni-Passwort.


Achtung: Das Prüfungsportal ist nur innerhalb des Universitätsnetzes erreichbar. Um Zugang zu WiLMa DREI zu erhalten, muss eine VPN-Verbindung bestehen. Eine Anleitung zur Einrichtung finden Sie auf der Website der CIT.


Die Frist sowie das Verfahren zur Anmeldung unterscheidet sich hier je nach Prüfungsform. Bitte beachten Sie also die weiterführenden Informationen unter den Links in der linken Spalte.

Teilrüfung Anmeldung Bis Konkret Abgabe
Zulassungs- und Zwischenprüfungsklausur in WiLMa DREI Montag zwei Wochen vor Klausurentermin

1. Klausurwoche: 19. Januar

2. Klausurwoche: 26. Januar

 
Schwerpunktbereichsklausur in WiLMa DREI Montag zwei Wochen vor Klausurentermin

1. Klausurwoche: 19. Januar

2. Klausurwoche: 26. Januar

 
vorgezogene Klausur in WiLMa DREI Montag zwei Wochen vor Klausurentermin    
Seminar in WiLMa DREI und beim Seminarleitenden Montag drei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters   Die genaue Bearbeitungszeit legen die Seminarverantwortlichen fest.
Hausarbeit in WiLMa DREI zwei Wochen vor Abgabetermin.    Diesen bestimmt die:der Lehrende (siehe Learnweb-Kurs zur Hausarbeit). Beachten Sie die Hinweise zur Hausarbeit, die gemeinsam mit dem Sachverhalt (u.a. im Learnweb-Kurs zur Hausarbeit) herausgegeben werden.
Zusatzhausarbeit in WiLMa DREI

Setzt die:der Veranstaltungsleitende individuell fest, sodass Sie hier die aktuellen Hinweise in der betreffenden Vorlestung (u.a. auch im Learnweb-Kurs zur Vorlesung/Zusatzhausarbeit) im Auge behalten müssen. 

(Anmeldung muss vor Ausgabe des Aufgabentextes erfolgen)

  Auch die Abgabefrist wird von der:dem Veranstaltungsleitenden inviduell festgelegt.

Nach dem Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung zu einer Prüfung nicht mehr möglich.

Bitte kontrollieren Sie daher stets, ob die Anmeldung(en) erfolgreich war(en) – dies können Sie in WiLMa DREI sowohl in Ihren Benachrichtigungen als auch unter "vorhandene Anmeldungen" prüfen.

Beim Auftreten von technischen Problemen in WiLMa DREI oder sonstigen Besonderheiten wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt. Nur dann ist die Frist gewahrt. Nach dem Ablauf der Anmeldefrist können technische Probleme bei der Anmeldung nicht mehr geltend gemacht werden.

Unterschiedliche Prüfungsformate

Nähere Informationen zu den einzelnen Anmeldungsschritten können Sie dem etwaigen Prüfungsformat entnehmen.

Nähere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte den Seiten rund um das klassische Jurastudium.

  • Zwischenprüfungsklausuren

    Zulassungsklausuren

    Für die Zulassungsklausuren zu den Zwischenprüfungen (z.B. Grundlinien und allgemeiner Teil des BGB, Strafrecht I, Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II, Verfassungsgeschichte) melden Sie sich über das Prüfungsportal WiLMa DREI an.

    Unter der Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen alle Prüfungen angezeigt, für die Sie sich nach Ihrem aktuellen Status anmelden können.

    Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

    Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfung dann aufgeführt.

    Zwischenprüfungsklausuren

    Wenn Sie sich für die Zwischenprüfungsklausuren (gesetzliche Schuldverhältnisse/Sachenrecht, Strafrecht III, Verwaltungsrecht AT) anmelden möchten, dann müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischenprüfungen erfüllen.

    Auch zu den Zwischenprüfungsklausuren erfolgt die Anmeldung über WiLMa DREI.

    Unter der Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen die Zwischenprüfungsklausuren angezeigt, für die Sie sich derzeit anmelden können.

    Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

    Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfung dann aufgeführt.

    Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung

    Sofern Sie die Zwischenprüfung nach der alten Prüfungsordnung begonnen haben und zum Wintersemester 2023/2024 in die neue Prüfungsordnung „überführt“ wurden, sind, müssen Sie sich auch über WiLMa DREI zu weiteren Prüfungen anmelden.

  • Seminar

    Allgemeine Hinweise

    Für die Teilnahme an einem Seminar müssen Sie sich bereits in diesem Semester anmelden, wenn Sie ein Seminar im Sommersemester 2026 absolvieren möchten. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel über die Semesterferien die häusliche Arbeit schreiben und ggf. die mündliche Prüfung/Kolloquium im kommenden Wintersemester stattfindet. Die genauen Bearbeitungszeit legen die Seminarverantwortlichen fest.

    Eine Übersicht über die Seminare, die im Sommersemester angeboten werden, wird auf der Seite "Prüfungen" veröffentlicht, dort werden sukzessive auch die detaillierten Ankündigungen der anbietenden Lehrstühle eingestellt.

    Seminartypen

    Abhängig vom gewählten Schwerpunktbereich kann ein Seminar in verschiedenen Formen absolviert werden: Seminar mit häuslicher Arbeit und mündlicher Prüfung (klassisches Seminar), Seminar mit nur der häuslichen Arbeit und Seminar mit nur einem Kolloquium.

    • In den Schwerpunktbereichen, die nur ein Seminar vorsehen, kann dieses nur als klassisches Seminar absolviert werden. Hier muss immer eine häusliche Arbeit angefertigt und eine mündliche Prüfung erbracht werden.
    • In den Schwerpunktbereichen 1d (ohne Schwerpunktfächer), 6, 8b (seminarorientiert) und 9, in denen zwei Seminare absolviert werden müssen, können Sie frei entscheiden, in welchem Seminar Sie die häusliche Arbeit und in welchem Sie das Kolloquium erbringen möchten.

    Achtung: Sie dürfen sich nur für ein klassisches Seminar bzw. nur für eine Seminararbeit und für ein Kolloquium anmelden. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig und führen zur Ungültigkeit der Seminaranmeldungen insgesamt.

    Schritte zur Anmeldung

    Schritt 1: Anmeldung bei WiLMa DREI

    Die Anmeldung zu den Seminaren läuft über das Prüfungsportal WiLMa DREI.

    Sie können hier aus allen Seminaren wählen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das Seminar auch zu Ihrem gewählten Schwerpunktbereich passt. Das kann in der Regel schon der Seminarankündigung entnommen werden. Wenn das Seminar nicht eindeutig einem Schwerpunktbereich zugeordnet ist, entscheiden die Schwerpunktverantwortlichen, ob das Seminar thematisch zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Dies muss dann im Vorfeld der Anmeldung mit dem zuständigen Schwerpunktverantwortlichem abgesprochen werden.

    Schritt 2: Wahl der Prüfungsform

    Hinweis: Dieser Schritt ist nur für Studierende erforderlich, die einen Schwerpunktbereich gewählt haben, in dem zwei Seminare zu absolvieren sind: Schwerpunktbereich 1d (ohne Schwerpunktfach), 6, 8b (wenn seminarorientiert) und 9. Alle anderen können diesen Schritt überspringen.

    Bevor Sie ein Seminar in WiLMa DREI anmelden können, müssen Sie überlegen, ob Sie das Seminar als häusliche Arbeit oder als Kolloquium absolvieren möchten. Dabei kann jedes Seminar sowohl als häusliche Arbeit als auch als Kolloquium gewählt werden.

    Haben Sie sich für die passende Prüfungsform für das Seminar, das Sie absolvieren möchten, entschieden, können Sie dies im Bereich „Veranstaltung anmelden“ über die beiden Kategorien „häusliche Arbeit“ und „Kolloquium“ entsprechend anmelden.

    Auch hier müssen Sie die Anmeldefrist einhalten.

    Schritt 3: Bewerbung beim Lehrstuhl

    Neben der Anmeldung in WiLMa DREI müssen Sie sich zusätzlich per E-Mail bei dem Lehrstuhl, der das Seminar anbietet, um die Teilnahme bewerben.

    Dazu müssen Sie in der Regel eine Leistungsübersicht einreichen. Diese können Sie selbstständig in WiLMa DREI bzw. wenn Ihre Daten noch im alten WiLMa II-System gespeichert sind, in WiLMa II generieren. Wenn Sie zuvor an einer anderen Universität studiert haben, reichen Sie eine Leistungsübersicht der bisherigen Universität ein.

    Der Seminarankündigung kann entnommen werden, ob noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Teilen Sie dem Lehrstuhl bitte auch Ihren Schwerpunktbereich und die Prüfungsform mit.

    Auch hier müssen Sie die Anmeldefrist einhalten.

    Schritt 4: MItteilung über die (Nicht-)Zulassung

    Ob Sie den Seminarplatz dann auch tatsächlich erhalten, entscheidet sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist. Dann erst dann ist für die Seminarverantwortlichen erkennbar, ob alle Bewerbungen berücksichtigt werden können. Die Lehrstühle werden gebeten, dies den Bewerbern möglichst zeitnah nach Ablauf der Anmeldefrist mitzuteilen.

    Wenn Sie einen Seminarplatz erhalten haben, nehmen Sie an der Vorbesprechung teil. In dieser lernen Sie die/den Seminarleitende/n und die anderen Teilnehmenden kennen. Daneben erhalten Sie auch Ihr Thema. Wie die Themenvergabe gestaltet wird, entscheiden die die/den Seminarleitenden. In der Vorbesprechung werden ebenfalls der Abgabetermin als auch der Termin für die mündliche Prüfung besprochen.

    Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Sehen Sie dazu unter Schritt 5.

    Schritt 5: Restplatzbörse

    Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird über das Prüfungsamt verwaltet.

    Im Restplatzvergabeverfahren haben Sie auch die Möglichkeit, eine Rangfolge von bis zu drei der noch verfügbaren Seminare anzugeben, an denen Sie gern teilnehmen würden.

    Das Verfahren der Restplatzbörse ist ausführlich in den Erläuterungen zur Teilnahme an der Restplatzbörse (s.u.) beschrieben.

  • Restplatzbörse

    Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird vom Prüfungsamt verwaltet. Dies setzt voraus, dass Sie sich bis zum Ende der Anmeldefrist bei einem Seminar angemeldet haben (sowohl in WiLMa DREI als auch bei Lehrstuhl). Bachelor-Studierende weisen dies bitte mit der Ablehnungsemail des Lehrstuhls nach.

    Schritt 1: Rückmeldung Lehrstühle

    Nach dem Ablauf der Anmeldefrist teilen die Lehrstühle dem Prüfungsamt binnen einer Woche mit, in welchen Seminaren noch Plätze verfügbar sind.

    Schritt 2: Erstellung der Restplatzliste

    Aus diesen Rückmeldungen wird eine Liste erstellt, die auf der Seite "Prüfungen" veröffentlicht wird.

    Sie werden per E-Mail darüber informiert, sobald die Restplatzbörse verfügbar ist.

    Schritt 3: Teilnahme an der Restplatzbörse

    Hier werden Sie jetzt aktiv.

    Nach der Bekanntgabe der Liste haben Sie drei Tage Zeit, sich für einen der Restplätze zu bewerben. Die Frist ist so kurz gesetzt, damit noch möglichst viele Studierende an den Vorbesprechungen teilnehmen können und die Möglichkeit haben, ihr Wunschthema zu erhalten.


    Die Bewerbung für die Restplatzbörse muss ein spezielles Formular genutzt werden.

    Dieses finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.

    Achtung: Wenn Sie das Formular nicht verwenden, können Sie nicht an der Restplatzbörse teilnehmen.


     

    In diesem haben Sie die Möglichkeit, eine Rangfolge von bis zu drei der noch verfügbaren Seminare anzugeben, an denen Sie gern teilnehmen würden. Diese Wünsche werden bei der Vergabe der Restplätze soweit wie möglich berücksichtigt.

    Vor Ablauf der Frist werden keine Plätze vergeben – es gilt also nicht das “Windhundprinzip”.

    Schritt 4: Vergabe der Restplätze

    Nach dem Ablauf der Frist wird die Kapazität in dem von Ihnen gewünschten Seminar überprüft. Wenn in diesem ausreichend Plätze vorhanden sind, erhalten Sie Ihren Wunschplatz. Gibt es jedoch mehr Bewerbungen auf dieses Seminar, als noch Plätze vorhanden sind, dann entscheidet das Los.

    Weitere Möglichkeiten

    Wenn Sie auch im Restplatzverfahren keinen Platz erhalten oder sich nicht innerhalb der Frist gemeldet haben, besteht auch dann noch die Möglichkeit, sich für einen Seminarplatz zu bewerben. Hier gilt: Wer zuerst kommt, erhält auch als erstes einen Platz. Informationen dazu finden Sie dann auf der Webseite des Prüfungsamtes.

  • Schwerpunktklausuren

    Wichtige Hinweise

    WiLMa DREI kann noch nicht zuverlässig erkennen, ob die Zwischenprüfung bestanden wurde und damit mit dem Schwerpunktbereich begonnen werden kann. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, aber dennoch keinen Schwerpunktbereich wählen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Dort kann der entsprechende Fortschritt manuell gesetzt werden, sofern die Zwischenprüfung bestandenen wurde.

    Schritt 1: Schwerpunktbereichswahl

    Wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, müssen Sie als ersten Schritt für die Anmeldung zu weiteren Prüfungen einen der 11 Schwerpunktbereiche wählen. Dies erfolgt über das Prüfungsportal WiLMa DREI.

    Unter dem Bereich „Schwerpunktwahl“ können Sie den Schwerpunkt auswählen. Erst nach der Schwerpunktwahl können Sie sich für die jeweiligen Klausuren anmelden. Ob die Wahl funktioniert hat, können Sie daran erkennen, dass in dem Bereich Anmeldung die passenden Klausuren für Ihren Schwerpunktbereich erscheinen.

    Schritt 2: Klausuranmeldung

    Im Bereich „Veranstaltung anmelden“ werden Ihnen alle Prüfungen angezeigt, die für Ihren Schwerpunktbereich angeboten werden.

    Wählen Sie hier die Veranstaltung(en) aus, in der Sie eine Prüfung absolvieren möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit „ja“.

    Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch im Bereich „Vorhandene Anmeldungen“ wird die angemeldete Prüfungen dann aufgeführt.

    Achtung: Sie dürfen sich nur für so viele Klausuren anmelden, wie dies nach der Prüfungsordnung für Ihren Schwerpunktbereich vorgesehen ist.

    Für die Anmeldung zu den Seminaren beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

    Übergang von der alten zur neuen Prüfungsordnung

    Schwerpunktbereich bereits nach neuer Prüfungsordnung begonnen

    Bei Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Prüfungsordnung bereits vor dem WiSe 2023/24 begonnen haben, ist die Schwerpunktbereichswahl bei WiLMa DREI grundsätzlich schon übertragen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Schwerpunktbereich unter dem Bereich „Schwerpunktwahl“ selbst erneut wählen.

    Ihre Prüfungen werden auch in das neue Prüfungsportal übertragen. Die Datenmigration erfolgt schrittweise. Für die weiteren Prüfungen können Sie sich unabhängig von der Datenmigration anmelden. Dabei dürfen Sie sich nur für so viele Veranstaltungen anmelden, wie diese nach der Prüfungsordnung für Ihren Schwerpunktbereich vorgesehen ist.

    Für die Anmeldung zu den Seminaren beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise.

    Wechsel von der alten zur neuen Prüfungsordnung

    Bei Studierenden, die die Schwerpunktbereichsprüfung noch nach der alten Prüfungsordnung begonnen und bisher keinen Wechsel zum neuen Recht beantragt haben, werden die Prüfungen nicht migriert. Vielmehr müssen Sie dem Prüfungsamt zunächst mitteilen, dass Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln möchten und welche Prüfungen angerechnet werden sollen. Das hierfür erforderliche Formular „Optierung zur neuen Prüfungsordnung“ können Sie im alten WiLMa II selbst generieren.

Abmeldung

  • Innerhalb der Anmeldefrist

    Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über WiLMa DREI möglich.

  • Nach Ablauf der Anmeldefrist

    Nach dem Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung (Rücktritt von einer Teilprüfung) nur noch in zwei Fällen möglich:

    • bei einer akuten Erkrankung
    • bei anderen außergewöhnlichen, ähnlich gewichtigen Gründen.

    Antrag

    Erforderlich ist hierfür ein Antrag an das Prüfungsamt, mit dem der Rücktritt vom Versuch einer/mehererer Teilprüfung(en) beantragt wird. Dieser Antrag muss unverzüglich gestellt werden. Unverzüglich bedeutet dabei, dass der Antrag innerhalb von sieben Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der nicht angetretenen Prüfung, gestellt werden muss. Danach ist ein Rücktritt von der Teilprüfung grundsätzlich nicht mehr möglich.

    Der Antrag kann entweder per E-Mail von Ihrer Universitäts-E-Mail Adresse, per Post oder persönlich während der Sprechzeiten beim Prüfungsamt eingereicht werden.

    Formular

    Hierfür ist das Formular "Antrag auf Rücktritt vom Versuch einer Teilprüfung" zu verwenden. In diesem ist auch eine Vorlage für eine ärztliche Bescheinigung enthalten.

    Nachweise

    Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen: entweder im Form einer ärztlichen Bescheinigung (Formular im Antrag enthalten) im Falle einer Erkrankung oder in Form von Dokumenten, die einen außergewöhnlichen, ähnlich gewichtigen Grund für den Rücktritt belegen.

    In der ärztlichen Bescheinigung müssen die Symptome bzw. Umstände der Erkrankung und die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit so ausführlich beschrieben werden, dass dem Prüfungsamt eine Beurteilung der Frage der Prüfungsunfähigkeit möglich ist. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Nicht ausreichend sind pauschale Angaben wie "studierunfähig", "prüfungsunfähig" oder "arbeitsunfähig", da die Entscheidung, ob tatsächlich Prüfungsunfähigkeit vorliegt, nur dem Prüfungsamt vorbehalten ist. Die ärztliche Bescheinugung muss spätestens am dritten Kalendertag, gerechnet ab dem Tag der nicht angetretenen Prüfung, ausgestellt worden sein. Auch muss die Bescheinigung Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit enthalten.

Bachelor Politk/Wirtschaft und Recht

Anmeldung

  • Klausuren

    Für die nach dem Curriculum vorgesehenen Abschlussklausuren melden Sie sich über QISPOS an. Alle wichtigen Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der BaSIC-Seite zusammengefasst. Sollten hier Probleme auftreten, wenden Sie sich am besten direkt an das hierfür zuständige Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften Fakultät.

    Für Abschlussklausuren, die nicht dem Curriculum angehören, melden Sie sich über WiLMa 1 an. Sollten hier Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

  • Seminararbeit

    Wenn Sie an einem juristischen Seminar teilnehmen möchten, müssen Sie sich ebenso wie Jurastudierende innerhalb der Anmeldefrist doppelt anmelden: 

    Zum einen müssen Sie isch mit einer Notenüberischt und ienem Formular bei dem Lehrstuhl der Seminarleitung bewerben. Zum anaderen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist auch beim  Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften Fakultät persönlich anmelden.

    Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens sowie die dafür erforderlichen Formulare finden Sie auf der BaSIC-Seite.

Bachelor International & Comparative Law

Anmeldung

  • Semesterabschlussklausuren und Hausarbeiten

    Die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über das Elektronische Prüfungsverwaltungssystem SLCM. Bei der Anmeldung muss die Nutzerkennung und das Passwort des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) eingegeben werden. Bitte achten Sie darauf, sich bei SLCM sowohl für die Teilnahme an der Veranstaltung als auch für den Leistungsnachweis (Prüfung oder Studienleistung) anzumelden. Informationen zur Vorgehensweise bei der Anmeldung entnehmen Sie bitte der Anleitung des Prüfungsamts.

    Prüfende sind grds. die Personen, die als solche im SLCM eingetragen sind. Weitere sowie abweichende Prüfende werden vom Prüfungsamt bestellt.

    Weitere Informationen zur Nutzung des SLcM finden Sie auf der Website des Projekts.

    Für einige Kurse ist eine zusätzliche Anmeldung auf der Homepage des Sprachzentrums erforderlich. Beachten Sie dazu die untenstehenden Hinweise.

    Die Anmelderfristen für Abschlussklausuren und Seminare entsprechen denen für Staatsexamenstudierenden und können der obenstehende Tabelle entnommen werden.

  • Außercurriculare Leistungserbringung

    Für Abschlussklausuren zu Veranstaltungen, die außerhalb des Curriculums stehen (also nicht zu den Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs gehören), melden Sie sich über WiLMa 1 an. Sollten hierbei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Prüfungsamt.
    Aus dem Bereich der Zwischenprüfung im Staatsexamensstudiengang können Bachelorstudierende insbesondere folgende Leistungen außercurricular erbringen:

    • Strafrecht I
    • Strafrecht II
    • gesellschaftliches Grundlagenfach
    • Häusliche Arbeiten

    Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, aus dem Modul „Independent Legal Research“ eine im Rahmen des Prüfungsformats „Academic Research“ erbrachte schriftliche Leistung oder einen Moot Court (mit entsprechendem Nachweis des Lehrstuhls) als vierte häusliche Arbeit i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW anerkennen zu lassen.

    Eine außercurriculare Leistungserbringung ist bei den dreistündigen Zwischenprüfungsklausuren nicht möglich.

Modulspezifische Informationen

Nähere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte den Seiten rund um den Bachelor International & Comparative Law.

  • Kurse des Sprachenzentrums

    Bei den folgenden Kursen ist zusätzlich zu der Anmeldung im SLCM auch eine Anmeldung über die Homepage des Sprachenzentrums erforderlich:

    • Alle Fachsprachkurse (Sprachkursmodul I und II)
      • Hinweis: Für den Fachsprachkurs/Ergänzungskurs (Sprachkursmodul I, Teil 1) erfolgt die Anmeldung ausschließlich über das Sprachenzentrum, nicht über SLCM. Die Anmeldung zur Teilnahme über das Sprachenzentrum ist hier gleichzeitig die Prüfungsanmeldung.
    • Common Law Legal System
    • Public International Law
    • Common Law of Tort
    • Common Law of Contract
    • Constitutional Law
    • Veranstaltungen für die Wahlpflichtmodule „Structures of International and Comparative Law“ sowie „Current Issues in International and Comparative Law”, soweit diese im VK-Online als FFA-Vertiefungskurse ausgewiesen sind

  • Independent Legal Research
    Moot Courts

    1. Bewerbungsprozess

    Die Teilnahme an einem Moot Court erfordert eine selbständige Bewerbung bei der jeweiligen Moot Court-Koordination. Es gibt also kein gesondertes Bewerbungsverfahren für Bachelorstudierende, sondern Sie durchlaufen denselben Bewerbungsprozess wie Staatsexamensstudierende. Informationen zu den Bewerbungsanforderungen der einzelnen Moot Courts finden Sie auf der Informationsseite der Fakultät. Beachten Sie bitte insbesondere die Bewerbungsfristen.

    Wenn Ihre Bewerbung für einen der Moot Courts erfolgreich war, melden Sie sich bitte bei der Studiengangskoordination.

    2. Prüfungen

    Die Prüfungen sind gewissermaßen in den Moot Court integriert. Sie werden dort jeweils für Ihre schriftlichen (in der Regel durch Einreichen eines Schriftsatzes) und mündlichen (Verhandlungen im simulierten Gerichts- oder Schiedsverfahren) Leistungen bewertet. Diese Bewertungen bilden die Grundlage für die anschließende Umrechnung in juristische Noten und die Anrechnung für das Modul.

    Zur Anrechnung des Moot Courts für Independent Legal Research reichen Sie die Ihnen individuell zugeordneten Bewerbungsbögen aus dem Moot Court gemeinsam mit dem Anrechnungsformular bei der Studiengangskoordination ein. Die Anmeldung der Leistung bei SLCM wird nach Einreichen des Antrags durch das Prüfungsamt vorgenommen. Sie müssen sich also nicht selbständig bei SLCM anmelden.


    Academic Research and Critical Legal Analysis and Discussion

    Die Prüfungsformate können durch ein spezifisches Bachelor-Seminar oder durch ein Schwerpunktseminar absolviert werden. Für das Prüfungsformat “Academic Research” besteht zudem die Möglichkeit, ein Schreibprojekt in individueller Betreuung zu absolvieren.
    Die Prüfungsformate bestehen jeweils aus einer schriftlichen und einer mündlichen Leistung.

    • Die Modulnote bei „Academic Research“ setzt sich zu 70 % aus der schriftlichen, zu 30 % aus der mündlichen Leistung zusammen.
    • Die Modulnote bei „Critical Legal Analysis and Discussion“ setzt sich zu 30 % aus der schriftlichen, zu 70 % aus der mündlichen Leistung zusammen.
    a) Bachelor-Seminar

    In jedem Wintersemester wird ein Seminar für Bachelorstudierende angeboten, das entweder der Prüfungsform „Academic Research“ oder „Critical Legal Analysis and Discussion“ entspricht.

    Die inhaltliche Ausrichtung, das Format und die Anmeldebedingungen werden von der jeweiligen Seminarleitung bestimmt und vor Beginn des Wintersemesters auf der Seite Prüfungen veröffentlicht. Die Kapazität des Seminars ist auf eine bestimmte Anzahl an Studierenden begrenzt, die durch die jeweilige Seminarleitung festgelegt wird. Die Anmeldefrist endet regelmäßig vor Beginn des Wintersemesters. 

    b)    Schwerpunktseminar

    Beide Prüfungsformate können im Wege eines Schwerpunktseminars absolviert werden. Die Liste mit den angebotenen Seminaren finden Sie im vorhergehenden Semester auf der Seite Seminare des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

    Die Anmeldung erfolgt wie folgt:

    • Sie bewerben sich bei dem jeweils zuständigen Lehrstuhl für das Seminar. Bitte beachten Sie dafür die vom Prüfungsamt ausgewiesene Frist. Eine Anmeldung bei SLCM ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Anmeldung bei dem jeweiligen Lehrstuhl ist für Sie verbindlich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei max. einem Seminar gleichzeitig bewerben dürfen.

    • Zusätzlich zu den vom Lehrstuhl ggf. angeforderten Bewerbungsunterlagen gelten für Bachelorstudierende die folgenden Besonderheiten:

      • Sie müssen bei der Bewerbung angeben, dass Sie die Arbeit im Rahmen des Moduls Independent Legal Research als Bachelorstudierende absolvieren.

      • Zusätzlich müssen Sie angeben, ob Sie das Seminar mit einer Seminararbeit oder einem Kolloquium absolvieren möchten.

        • Für eine Anerkennung als „Academic Research" ist die Prüfungsform „Seminararbeit“ maßgeblich.

        • Für eine Anerkennung als „Critical Legal Analysis and Discussion“ ist die Prüfungsform „Kolloquium“ maßgeblich.

      •  Zudem fügen Sie Ihrer Anmeldung beim Lehrstuhl das Anmeldeformular bei. Dies wird bei erfolgreicher Bewerbung durch den Lehrstuhl ausgefüllt und an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sie werden dann durch das Prüfungsamt bei SLCM angemeldet.

    Inhaltliche Anforderungen:

    • Entscheidend ist ein Bezug zu Themen des internationalen Rechts, der Rechtsvergleichung oder des Rechts anderer Staaten als Deutschland. Seminararbeiten bzw. Kolloquien, die sich ausschließlich mit der deutschen Rechtsordnung befassen, können demnach nicht als Leistung für Academic Research bzw. Critical Legal Analysis and Discussion anerkannt werden.

    • Die Leistung kann auch auf deutscher Sprache absolviert werden.

    c) Schreibprojekt in individueller Betreuung (nur bei Academic Research)

    Für das Prüfungsformat „Academic Research“ besteht die zusätzliche Möglichkeit, ein eigenes Schreibprojekt zu verfolgen und individuell eine Betreuungsperson hierfür zu suchen.

    Die Vorgehensweise ist wie folgt:

    1. Die Studierenden organisieren selbständig die Betreuung ihres wissenschaftlichen Schreibprojekts. Diese muss durch einen ein:e Professor:in bzw. ein FFA-Dozierender erfolgen, die:der bereit ist, eine schriftliche Ausarbeitung zu betreuen sowie eine entsprechende mündliche Prüfung abzunehmen. Entscheidend ist, dass Ihr Projekt sich inhaltlich mit den Themen des Bachelorstudiengangs beschäftigt und Sie sich in Eigenregie wissenschaftlich mit einer Rechtsfrage auseinandersetzen. Die Prüfungsordnung sieht für die schriftliche Arbeit eine Länge von 15-30 Seiten vor, die mündliche Präsentation soll 10-20 Minuten dauern.

    2. Nach erfolgreicher Organisation melden sich die Studierenden bei der Studiengangskoordination.

    3. Zudem reichen die Studierenden beim Prüfungsamt das ausgefüllte Anmeldeformular ein. Sie werden dann bei SLCM angemeldet.

    4. Nach Abschluss wird die schriftliche Arbeit sowie die mündliche Prüfung durch die jeweilige Betreuungsperson bewertet. Dies müssen sich die Studierenden mit einem Formular bescheinigen lassen.

    5. Anschließend reichen die Studierenden die Bescheinigungen beim Prüfungsamt ein. Nur so können die Noten im SLCM eingetragen und das Modul abgeschlossen werden.

    6. Inhaltliche Anforderungen:

    • Entscheidend ist ein Bezug zu Themen des internationalen Rechts, der Rechtsvergleichung oder des Rechts anderer Staaten als Deutschland. Seminararbeiten bzw. Kolloquien, die sich ausschließlich mit der deutschen Rechtsordnung befassen, können demnach nicht als Leistung für Academic Research bzw. Critical Legal Analysis and Discussion anerkannt werden.

    • Die Leistung kann auch auf deutscher Sprache absolviert werden.

  • Auslandspraktikum

    Das Praktikum besteht aus dem obligatorischen Praktikumsvorbereitungskurs, dem vierwöchigen Auslandspraktikum, dem Praktikumsbericht und der mündlichen Prüfung.
    Das vierwöchige Auslandspraktikum ist bescheinigen zu lassen.

    Im Anschluss an das Praktikum verfassen Sie einen Praktikumsbericht (max. 3 Seiten). Dieser stellt eine Studienleistung dar und bildet die Grundlage für einen Teil des Gesprächs der mündlichen Prüfung. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt selbständig.
    Informationen zum Praktikumsvorbereitungskurs, zum Inhalt des Praktikumsberichts und der Anmeldung zur mündlichen Prüfung entnehmen Sie bitte den Seiten der FFA.

  • Bachelorarbeit

    Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums und bietet den Studierenden die Möglichkeit, ein Thema wissenschaftlich zu bearbeiten und zu vertiefen.

    Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Bachelorarbeit entweder im Rahmen einer individuellen Betreuung oder als Seminararbeit im Rahmen eines Schwerpunktseminars zu schreiben.

    Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie insgesamt 120 ECTS aus den vorangegangenen Modulen erworben haben. Andernfalls ist die Anmeldung nicht möglich.

    Die Bachelorarbeit muss inhaltlich einen Bezug zum internationalen Recht, EU-Recht, dem Recht anderer Staaten oder der Rechtsvergleichung aufweisen. Arbeiten, die sich thematisch ausschließlich mit deutschem Recht beschäftigen, sind nicht als Bachelorarbeit anrechenbar. Die Bachelorarbeit muss in englischer Sprache verfasst werden. Neben der schriftlichen Arbeit ist ein mündlicher Vortrag erforderlich, der ebenfalls in englischer Sprache gehalten werden muss.

Abmeldung

  • Innerhalb der Anmeldefrist

    Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über SLCM möglich.

  • Außerhalb der Anmeldefrist

    Die Abmeldebedingungen außerhalb der Abmeldefrist entsprechen denen für Staatsexamensstudierende und können den obenstehenden Informationen entnommen werden.

Bachelor Deutsches und Französisches Recht

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über das Elektronische Prüfungsverwaltungssystem SLcM. Bei der Anmeldung muss die Nutzerkennung und das Passwort des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) eingegeben werden.

Prüfende sind grds. die Personen, die als solche im SLcM eingetragen sind. Weitere sowie abweichende Prüfende werden vom Prüfungsamt bestellt.

Weitere Informationen zur Nutzung des SLcM finden Sie auf der Website des Projekts.

Die Anmelderfristen für Abschlussklausuren und Seminare entsprechen denen für Jurastudierende und können der obenstehende Tabelle entnommen werden.


Prüfungen an der Universität Münster können nur erbracht werden, solange für das betreffende Semester keine Beurlaubung vorliegt. Insbesondere für das 6. Semester darf somit keine Beurlaubung eingereicht sein, sofern Sie in diesem Semester entweder Ihre Bachelorarbeit in Münster betreuen lassen möchten und/oder die für den Staatsexamensstudiengang erforderliche mündliche Seminarleistung im September am Ende des Sommersemesters erbringen möchten.

Bis zum Wechsel nach Lyon müssen alle Münsteraner Module abgeschlossen sein, d.h. eine ECTS-Gesamtzahl von 120 ECTS erreicht werden. Andernfalls ist ein Wechsel nach Lyon nicht möglich. Es ist selbst darauf zu achten, dass alle Leistungen im CMS verbucht werden. Auf Leistungen in anderen Portalen (Wilma I oder III) haben wir keinen Zugriff.


Unterschiedliche Prüfungsformate/Module

Nähere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte den Seiten rund um den Bachelor Deutsches und Französisches Recht.

  • Semesterabschlussklausuren

    Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren im Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht erfolgt über SLcM. Die Anmeldefrist ist die gleiche wie im Staatsexamenstudiengang.

    Bitte achten Sie darauf, sich bei SLCM sowohl für die Teilnahme an der Veranstaltung als auch für die Leistung anzumelden.

    Wer zusätzlich im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben ist, muss sich doppelt anmelden: WiLMa DREI und CMS. Bitte beachten Sie, dass diese doppelte Anmeldung zwingend ist und eine spätere händische Nachtragung aus WiLMa DREI in CMS grundsätzlich nicht möglich ist.

    Auch die französischen Kurse müssen über das CMS angemeldet werden, nicht über SoLMa (Portal allein für FFA-Studierende).

  • Sprachkurse

    Die Anmeldung für die Sprachkurse des Sprachenzentrums erfolgt über die Seite des Sprachenzentrums. Auskünfte dazu erteilt Frau Chloé Neyret.

    Deutsche Studierende belegen französische Sprachkurse:

    1. Semester: Entraînement à la lecture de textes juridiques
    2. Semester : Français juridique : pratique de l’exposé et de l’argumentation, Méthodologie juridique française 
    3. Semester : Français juridique : de la recherche documentaire à la rédaction
    4. Semester : Traduction juridique

    Französische Studierende belegen deutsche Sprachkurse:

    1. Semester: Kommunikation in Alltag und Gesellschaft
    2. Semester: Fachsprache Jura I
    3. Semester: Fachsprache Jura II
    4. Semester: Traduction juridique
  • Hausarbeit

    Die Anmeldung zu den Hausarbeiten erfolgt wie bei den Klausuren über SLcM und bei einer doppelten Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang zusätzlich über WiLMa DREI. Die Fristen zur Anmeldung und Abgabe sind die gleichen wie im Staatsexamenstudiengang.

  • Auslandspraktikum

    Der Praktikumsbericht muss spätestens 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung beim FFA-Büro zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. Der späteste Termin zur Einreichung des Praktikumsberichts ist der 30.6 des jeweiligen Jahres. Nach Ende Juli finden keine mündlichen Prüfungen mehr statt. Die Prüfungstermine finden i.d.R. im April, Mai oder Juni statt. Eine Terminfestlegung erfolgt im Wintersemester zuvor und wird den Studierenden frühzeitig mitgeteilt.

    Das Anmeldformular entnehmen Sie bitte der Seite der FFA.

  • Bachelorarbeit

    Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Bachelorarbeit/mémoire de licence in Münster oder in Lyon betreuen zu lassen. Es gelten die Anforderungen der jeweiligen Prüfungsordnungen – auf eventuelle minimale Abweichungen, insb. im Umfang wird hingewiesen. Die Arbeit ist in dem Rechtsgebiet (Zivilrecht oder Öffentliches Recht) zu schreiben, in dem der Schwerpunkt in Lyon gewählt wurde.

    Bitte beachten Sie die Anmeldeformulare und beachten Sie, dass eine Anmeldung über das Anmeldeformular sowie über CMS 12 Wochen vor Abgabedatum erfolgen muss. Im Leitfaden sind zudem die Möglichkeiten der Betreuung in einem Seminar oder als individuelle Betreuung beschrieben. Das späteste Abgabedatum bestimmt die Uni Lyon einheitlich für Arbeiten in Münster und Lyon zwecks früher Noteneintragung in Lyon.

    Die Arbeit kann nur in der L3 geschrieben werden, eine Bearbeitung, z.B. im Rahmen eines vorherigen ERASMUS-Semesters in Lyon kann auch dann nicht erfolgen, wenn 120 LP erbracht worden sind. Dies ist eine Vorgabe der Uni Lyon; es ist allein das Ablegen einer Seminararbeit im Schwerpunkt 10 an der Universität Münster möglich. Eine Anrechnung für den Bachelor ist nicht möglich.

    Für die Anrechnung als Schwerpunktseminararbeit im Staatsexamensstudiengang ("Rechtswissenschaften") ist zusätzlich eine mündliche Leistung notwendig. Zwar kann diese grundsätzlich in jedem Seminar der juristischen Fakultät im Sommersemester erbracht werden, allerdings wird im Seminar von Prof. Sydow darauf geachtet, dass dieser Termin möglichst im September liegt, damit die Studierenden aus Lyon zurück sind und in Präsenz teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass ein Ablegen der mündlichen Leistung im SoSe, in dem Sie sich zuvor in Lyon befunden haben, nur möglich ist, wenn Sie an der Universität Münster nicht beurlaubt sind.

    Bitte melden Sie sich über die Prüfungsportale WiLMa 1 oder WiLMa DREI rechtzeitig für das Seminar an, die Fristen liegen zumeist im vorherigen Semester. Diese finden Sie auf der Seite  "Prüfungen".

Abmeldung

  • Innerhalb der Anmeldefrist

    Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über SLCM möglich.

  • Außerhalb der Anmeldefrist

    Die Abmeldebedingungen außerhalb der Abmeldefrist entsprechen denen für Staatsexamensstudierende und können den obenstehenden Informationen entnommen werden.