Anerkennung im klassischen Jurastudium

Allgemeine Hinweise

Prüfungsleistungen, die nicht im Staatsexamensstudiengang (Ziel: Erste Juristische Prüfung) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster erbracht wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Diese unterscheiden sich danach, in welchem Rahmen die Leistungen erbracht wurden:

Aus den Bachelorstudiengängen Politik/Wirtschaft und Recht

Prüfungsleistungen, die in den Bachelorstudiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht erbracht wurden, können nach der Immatrikulation im Staatsexamenstudiengang entsprechend anerkannt werden. Senden Sie dem Prüfungsamt hierfür bitte nach Ihrer Immatrikulation von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) per E-Mail folgende Unterlagen zu:

  • die QISPOS-Leistungsübersicht
  • ggf. eine Wilma 1-Leistungsübersicht
  • ggf. die Hausarbeit aus dem Integrationsmodul und Bewertung (wenn es sich um eine juristische Hausarbeit gehandelt hat) zur Prüfung der Anerkennung als Zusatzhausarbeit
  • den Seminarschein (Laufzettel, auf dem die Bewertung der mündlichen und schriftlichen Leistung in JAG-Noten vermerkt ist) oder die Voten mit den entsprechenden Anlagen.

Prüfungsleistungen aus der Schwerpunktbereichsprüfung

Sollte die Zwischenprüfung bereits bestanden sein, werden auch die Prüfungsleistungen aus der Schwerpunktbereichsprüfung direkt anerkannt. In diesem Fall geben Sie bitte auch an, welche dieser Leistungen angerechnet werden soll sowie welchen Schwerpunktbereich sie gewählt haben.

Ansonsten erfolgt die Anerkennung, wenn die Zwischenprüfung bestanden ist. Teilen Sie dies dann bitte dem Prüfungsamt mit den gleichen Angaben per E-Mail mit.

Aus anderen Studiengängen

Auch Prüfungsleistungen, die in juristisch ausgerichteten Bachelor- und Masterstudiengängen (z.B. Bachelor of Laws) erbracht worden sind, können sowohl für die Zwischen- als auch für die Schwerpunktbereichsprüfung anerkennungsfähig sein.

Eine pauschale Anerkennung dieser Prüfungsleistungen ist allerdings nicht möglich, da diese Studiengänge sehr unterschiedlich ausgerichtet sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Kompentenzerwerb in der absolvierten Veranstaltung keine wesentlichen Unterschiede zu der vergleichbaren Veranstaltung an der Universität Münster aufweist.

Um die Anerkennbarkeit dieser Prüfungsleistungen überprüfen zu können, senden Sie bitte nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Münster dem Prüfungsamt von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) per E-Mail folgende Unterlagen zu:

  • eine Leistungsübersicht
  • detaillierte Modulbeschreibungen
  • detaillierte Modulbeschreibungen
  • die maßgebliche(n) Prüfungsordnung(en)
  • eine Aufstellung der erbrachten Leistungen, deren Anerkennung geprüft werden soll, sowie die Angabe, für welche Veranstaltung die Anerkennung beantragt wird.

Zuständig für die Anerkennung solcher Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss.

Bitte beachten Sie: Leistungen, die an der bisherigen Fakultät abgelegt worden sind, können in Münster angerechnet werden. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung im Einzelfall, in der die Vergleichbarkeit der Leistungen überprüft wird. Eine verbindliche Auskunft kann erst nach Ihrer Immatrikulation in Münster erteilt werden. Eine Vorabprüfung ist aus prüfungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Damit die Vergleichbarkeit überprüft werden kann, müssen Kursbeschreibungen eingereicht werden, aus welchen sich sowohl die Inhalte als auch der Umfang der anzurechnenden Veranstaltungen ergeben.

Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen die während eines Auslandsstudiums erbracht wurden, können für die Schwerpunktbereichs-prüfung anerkannt werden.

Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie auf der Seite zum "Learning Agreement und Auslandsanerkennung".

Anerkennung im Bachelor International and Comparative Law

Leistungen, die nicht im Rahmen des Bachelorstudiengangs erbracht wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

Bei vorherigem Studium in den rechtswissenschaftlichen Studiengängen der Universität Münster

Leistungen, die im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs oder den Bachelorstudiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht an der Universität Münster erbracht wurden, können nach der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang entsprechend anerkannt werden. Senden Sie dem Prüfungsamt hierfür bitte nach Ihrer Immatrikulation von Ihrem Universitätsaccount per E-Mail die folgenden Unterlagen:

  • eine WiLMa DREI- bzw. QISPOS-Leistungsübersicht
  • ggf. Leistungsnachweis über FFA-Leistungen (beglaubigte Fassung, Solma-Auszug ist nicht ausreichend)
  • ggf. Leistungsnachweis über Auslandssemester und Modulbeschreibungen der im Ausland besuchten Kurse
  • ggf. Nachweise und Inhaltsangabe über weitere erbrachte Leistungen (bspw. Moot Court, Auslandspraktikum)

Bei Leistungen, die für ein Wahlpflichtmodul, Independent Legal Research oder das Bachelormodul anerkannt werden sollen, geben Sie bitte auch an, für welches Modul die jeweilige Leistung anerkannt werden soll.

Anerkennung im Bachelor Deutsches und Französisches Recht

Bei vorherigem Studium in den rechtswissenschaftlichen Studiengängen der Universität Münster

Leistungen, die im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs oder den Bachelorstudiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht an der Universität Münster erbracht wurden, können nach der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang entsprechend anerkannt werden. Senden Sie dem Prüfungsamt hierfür bitte nach Ihrer Immatrikulation von Ihrem Universitätsaccount per E-Mail die folgenden Unterlagen:

  • eine WiLMa DREI- bzw. QISPOS-Leistungsübersicht
  • ggf. Leistungsnachweis über FFA-Leistungen (beglaubigte Fassung, Solma-Auszug ist nicht ausreichend)
  • ggf. Leistungsnachweis über Auslandssemester und Modulbeschreibungen der im Ausland besuchten Kurse
  • ggf. Nachweise und Inhaltsangabe über weitere erbrachte Leistungen (bspw. Moot Court, Auslandspraktikum)

Bei Leistungen, die für ein Wahlpflichtmodul, Independent Legal Research oder das Bachelormodul anerkannt werden sollen, geben Sie bitte auch an, für welches Modul die jeweilige Leistung anerkannt werden soll.