Anerkennung von Prüfungsleistungen
Hinweise zum Studienortwechsel und den Voraussetzungen der Anrechnung von Prüfungsleistungen in solchen Fällen entnehmen Sie bitte der Seite "Studienortwechsel".
Hinweise zum Studienortwechsel und den Voraussetzungen der Anrechnung von Prüfungsleistungen in solchen Fällen entnehmen Sie bitte der Seite "Studienortwechsel".
Prüfungsleistungen, die nicht im Staatsexamensstudiengang (Ziel: Erste Juristische Prüfung) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster erbracht wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Diese unterscheiden sich danach, in welchem Rahmen die Leistungen erbracht wurden:
Prüfungsleistungen, die in den Bachelorstudiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht erbracht wurden, können nach der Immatrikulation im Staatsexamenstudiengang entsprechend anerkannt werden. Senden Sie dem Prüfungsamt hierfür bitte nach Ihrer Immatrikulation von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) per E-Mail folgende Unterlagen zu:
Sollte die Zwischenprüfung bereits bestanden sein, werden auch die Prüfungsleistungen aus der Schwerpunktbereichsprüfung direkt anerkannt. In diesem Fall geben Sie bitte auch an, welche dieser Leistungen angerechnet werden soll sowie welchen Schwerpunktbereich sie gewählt haben.
Ansonsten erfolgt die Anerkennung, wenn die Zwischenprüfung bestanden ist. Teilen Sie dies dann bitte dem Prüfungsamt mit den gleichen Angaben per E-Mail mit.
Auch Prüfungsleistungen, die in juristisch ausgerichteten Bachelor- und Masterstudiengängen (z.B. Bachelor of Laws) erbracht worden sind, können sowohl für die Zwischen- als auch für die Schwerpunktbereichsprüfung anerkennungsfähig sein.
Eine pauschale Anerkennung dieser Prüfungsleistungen ist allerdings nicht möglich, da diese Studiengänge sehr unterschiedlich ausgerichtet sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Kompentenzerwerb in der absolvierten Veranstaltung keine wesentlichen Unterschiede zu der vergleichbaren Veranstaltung an der Universität Münster aufweist.
Um die Anerkennbarkeit dieser Prüfungsleistungen überprüfen zu können, senden Sie bitte nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Münster dem Prüfungsamt von Ihrem Universitätsaccount (Nutzerkennung@uni-muenster.de) per E-Mail folgende Unterlagen zu:
Zuständig für die Anerkennung solcher Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss.
Bitte beachten Sie: Leistungen, die an der bisherigen Fakultät abgelegt worden sind, können in Münster angerechnet werden. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung im Einzelfall, in der die Vergleichbarkeit der Leistungen überprüft wird. Eine verbindliche Auskunft kann erst nach Ihrer Immatrikulation in Münster erteilt werden. Eine Vorabprüfung ist aus prüfungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Damit die Vergleichbarkeit überprüft werden kann, müssen Kursbeschreibungen eingereicht werden, aus welchen sich sowohl die Inhalte als auch der Umfang der anzurechnenden Veranstaltungen ergeben.
Prüfungsleistungen die während eines Auslandsstudiums erbracht wurden, können für die Schwerpunktbereichs-prüfung anerkannt werden.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie auf der Seite zum "Learning Agreement und Auslandsanerkennung".
Leistungen, die nicht im Rahmen des Bachelorstudiengangs erbracht wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Leistungen, die im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs oder den Bachelorstudiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht an der Universität Münster erbracht wurden, können nach der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang entsprechend anerkannt werden. Senden Sie dem Prüfungsamt hierfür bitte nach Ihrer Immatrikulation von Ihrem Universitätsaccount per E-Mail die folgenden Unterlagen:
Bei Leistungen, die für ein Wahlpflichtmodul, Independent Legal Research oder das Bachelormodul anerkannt werden sollen, geben Sie bitte auch an, für welches Modul die jeweilige Leistung anerkannt werden soll.
Leistungen, die im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs oder den Bachelorstudiengängen Politik und Recht sowie Wirtschaft und Recht an der Universität Münster erbracht wurden, können nach der Immatrikulation in den Bachelorstudiengang entsprechend anerkannt werden. Senden Sie dem Prüfungsamt hierfür bitte nach Ihrer Immatrikulation von Ihrem Universitätsaccount per E-Mail die folgenden Unterlagen:
Bei Leistungen, die für ein Wahlpflichtmodul, Independent Legal Research oder das Bachelormodul anerkannt werden sollen, geben Sie bitte auch an, für welches Modul die jeweilige Leistung anerkannt werden soll.