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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Confluence)

Stand: 01.01.2026

1. Nutzerkreis

Der Dienst steht ausschließlich Beschäftigten sowie auf gesonderten Antrag weiteren Mitgliedern und Angehörigen der Universität Münster und externen Partner*innen offen und darf nur für Zwecke, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit an der Universität Münster stehen, genutzt werden. Ein Uni-Münster-Confluence-Bereich kann nur für eine Abteilung/ein Projekt/eine Arbeitsgruppe beantragt werden, für die der*die Antragsteller*in verantwortlich handeln darf. 

2. Zugang

Um Zugang zu Confluence zu erhalten ist für Beschäftigte kein Antrag notwendig.
Zugänge von anderen Personengruppen nach (1) werden auf Antrag durch den Service-Desk (CIT - Abt. 3) geprüft und freigeschaltet.
Diese Freischaltung erfolgt für maximal ein Jahr und kann im Anschluss verlängert werden.


 

3. Beantragung/Einrichtung eines geschützten Uni-Münster-Confluence-Bereichs

Die Beantragung eines Confluence-Bereichs für eine Abteilung/einen Mitarbeiter*innenkreis/ein Projektteam erfolgt formlos per E-Mail an den Service Desk (it.servicedesk@uni-muenster.de). In der E-Mail sind folgende Informationen anzugeben:

  • der gewünschte Name des Bereichs,
  • ein Bereichskürzel (3 oder mehr Zeichen, nur Buchstaben und/oder Ziffern), das in den URLs verwendet wird
  • eine kurze Beschreibung des Bereichs
  • der*die verantwortliche Bereichsadministrator*in (die Person, die den Bereich verwalten und Rechte vergeben soll)

Der Confluence-Bereich wird nach Erhalt und Prüfung des Antrags eingerichtet. Der*die Bereichsadministrator*in erhält eine E-Mail mit dem Link des neuen Bereichs. Im Anschluss kann er*sie dem Bereich Nutzer*innen und Gruppen zuordnen und Berechtigungen vergeben. Voraussetzung für die Zuordnung ist, dass sich die Nutzer*innen zuvor im Uni-Confluence angemeldet haben. Administratorrechte sollten dem*der Bereichsadministrator*in (und ggf. einem*einer Stellvertreter*in) vorbehalten bleiben.

Für den Inhalt des Bereichs sind die mitwirkenden Nutzer*innen (Personen mit Berechtigung zur Bearbeitung), insbesondere der*die Bereichsadministrator*in, verantwortlich. Sie sind verpflichtet, rechtliche Bestimmungen insbesondere zum Urheberrecht einzuhalten. Nach Anlegen des Bereichs erfolgt keine weitere Bearbeitung durch das CIT. Sie steht jedoch bei Fragen zur Anwendung von Confluence zur Verfügung.

4. Sicherheit des eigenen Inhalts

Die Zugänglichkeit des eigenen Inhalts wird über die Vergabe der Berechtigungen geregelt. Ein Bereich ist öffentlich (d.h. ohne Anmeldung des*der Nutzer*in zugänglich), wenn die Gruppe „anonymous“ (mindestens) eine Leseberechtigung erhält. Grundsätzlich sollte dieser Gruppe niemals Schreibrechte eingerichtet werden.

Sollen Inhalte für alle Beschäftigten der Universität Münster (d.h. für alle angemeldeten Nutzer*innen) zugänglich sein, kann eine entsprechende Berechtigung für die Gruppe „confluence-users“ eingerichtet werden. Zur Einschränkung der Zugriffsrechte auf bestimmte Nutzergruppen stehen die Gruppen aus der zentralen Nutzerverwaltung zur Verfügung.

5. Pflichten des Nutzers

Grundsätzlich gelten die allgemeine IT-Benutzungsordnung der Universität Münster sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Dies schließt das Verbot von beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalten ein.

Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist das CIT berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang zu sperren.

6. Archivierung/Löschung des Bereichs

Der*die Bereichsadministrator*in ist/sind verpflichtet, dem CIT mitzuteilen, wenn ein Bereich nicht weiter benötigt wird und archiviert/gelöscht werden kann. Das CIT darf verwaiste Bereiche (keine Bearbeitung seit mehr als 2 Jahren) archivieren. Archivierte Bereiche können nur noch unter der Kategorie „archivierte Bereiche“ gefunden werden, ansonsten werden sie nicht mehr in Abfragen oder Dashboards angezeigt oder durch andere Suchen gefunden.

7. Einschränkungen der Verfügbarkeit

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit des Systems. Insbesondere durch Wartungsarbeiten kann die Nutzbarkeit eingeschränkt sein. Diese finden in der Regel mittwochs zwischen 6 und 9 Uhr statt.

8. Haftungsausschluss

Die Universität Münster haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Beschäftigten, Vertreter*innen, Organe und Erfüllungsgehilfen es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Leistungspflichten (also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Autoren und externe Nutzer regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen), eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. aus dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder eine Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Universität Münster vorliegt. In den Fällen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Schlussbestimmungen

Die Universität Münster behält sich vor, diese allgemeinen Nutzungsbestimmungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Durch die weitere Nutzung des Dienstes erklären sich die nutzungsberechtigten Personengruppen mit etwaigen Änderungen einverstanden. Die Universität Münster informiert die nutzungsberechtigten Personengruppen (per E-Mail) über allfällige Änderungen.

Die Beziehungen zwischen den nutzungsberechtigten Personen anlässlich der Nutzung des Dienstes unterliegen vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als lückenhaft oder undurchführbar erweisen.