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Diensthandy

Service: Als Beschäftgte*r der WWU können Sie ein Diensthandy beantragen, wenn Ihre Einrichtung die dienstliche Notwendigkeit bescheinigt. Mit der TwinPhone-Option können Sie Ihr Diensthandy auch für private Zwecke nutzen. Die Einbindung der privaten Rufnummer ist im Rahmen der TwinPhone-Option jedoch nicht möglich.

Zielgruppe: Beschäftigte

Nutzungskosten: abhängig von Gerät und Tarif

Beantragung: Self-Service-Portal

Bedingungen:
Nutzungsbedingungen
Dienstvereinbarung TwinPhone (PDF)

Kontakt: Medien- und Telefonieservice

  • Details

    Beantragung
    Füllen Sie den Diensthandy-Antrag im Self-Service-Portal aus und tragen Sie anschließend im IT-Portal Ihre Kontodaten ein. Um Ihr Gerät abzuholen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Vertragsverlängerung
    Einen bestehenden Vertrag können Sie per E-Mail an mobile@wwu.de unter Angabe der Mobilfunknummer verlängern.

    Endgeräte & Tarife
    Grundsätzlich sind alle Endgeräte verfügbar, die im Telekom-Onlineshop erhältlich sind. Infos zu den für Sie gültigen Gerätepreisen erhalten Sie auf Anfrage bei uns. Im Standardtarif BusinessFlex gelten folgende Preise:

    Gebühren (alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.)
    Grundgebühr 5,40 € pro Monat, wird von der WWU IT getragen
    Gespräche innerhalb der WWU kostenlos
    Gespräche zur DFN-Fernsprechnutzergruppe kostenlos
    Gespräche ins dt. Festnetz 60 Freiminuten, danach 0,03 € je Minute
    Gespräche ins Telekom-Mobilfunknetz 0,03 € je Minute
    Gespräche in andere Mobilfunknetze 0,81 € je Minute
    SMS 0,06 € je SMS

    Besonders empfehlenswert ist die Option DatenFlat 500 MB zu 3,00 € bzw. 1 GB zu 5,40 € im Monat (danach gedrosselte Geschwindigkeit). Weitere Tarifoptionen erhalten Sie auf Anfrage.

    TwinPhone-Option (Private Nutzung)
    Hinweis: Die Einbindung der privaten Rufnummer ist im Rahmen der TwinPhone-Option nicht möglich.

    Die TwinPhone-Option ermöglicht es Ihnen, Ihr Diensthandy für private Zwecke nutzen. Das Angebot beinhaltet unbegrenzte Gespräche in alle deutschen Netze sowie ein monatliches Datenvolumen. Um TwinPhone zu buchen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Kostenstellenverantwortlichen (bei Beschäftigten der Verwaltung zusätzlich der IVV9).

    Die TwinPhone-Gebühren von pauschal 20% der gesamten monatlichen Brutto-Vertragskosten (ca. 4,50 €) müssen von Ihnen privat getragen werden. Sie werden monatlich über das Lastschriftverfahren eingezogen. Die Angabe der Kontoverbindung und die Erteilung des Lastschriftmandates erfolgt über das IT-Portal.

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. TwinPhone kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden und endet ohne gesonderte Kündigung mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder bei Beendigung des zu Grunde liegenden Diensthandyvertrages.