Aktive Rekrutierung

Hilfen zur Umsetzung

Mit aktiver Rekrutierung wird die gezielte Recherche nach und Ansprache von geeigneten Kandidat*innen für eine bestimmte Stelle oder Professur bezeichnet. Sie ist ein etabliertes gleichstellungspolitisches Instrument, das von der Hochschulrektorenkonferenz und dem Wissenschaftsrat empfohlen und an zahlreichen Universitäten umgesetzt wird. Ziel ist es, die ungleichen Chancen von Frauen in Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren auszugleichen, um so die besten Kandidat*innen zu finden.

Aktive Rekrutierung kann in unterschiedlichen Verfahrensschritten sinnvoll sein: Bereits bei der Stellenplanung bzw. in der Findungsphase, während der Ausschreibung und auch als Nachrekrutierung, wenn (zu) wenige Bewerbungen von Frauen vorliegen. Wichtig ist, dass

  1. nur solche Frauen angesprochen werden, die mindestens die formalen Voraussetzungen (MUSS-Kriterien) erfüllen und so eine Chance auf die Stelle haben, und
  2. sämtliche Aktivitäten aktiver Rekrutierung kommuniziert und dokumentiert werden. Diese Transparenz bezieht sich nicht nur auf die aktive Rekrutierung von Frauen, sondern auch auf die gezielte Ansprache von männlichen potentiellen Bewerbern.

Auch die Universität Münster stärkt in ihrer  Berufungsordnung die aktive Suche und Ansprache von Bewerber*innen zur Erreichung der Gleichstellungsziele. Sie ist in § 5 Abs. 1 und 2 BO geregelt und mit der Aufgabe der BK verknüpft "geschlechtergerechte und transparente Berufungsverfahren mit dem Ziel der Bestenauslese zu führen." (§5, Abs. 1, Satz 1, BO)

Zur Recherche nach möglichen Kandidatinnen eignen sich die Befragung von Kolleg*innen, wissenschaftliche Frauenverbände, Datenbanken, Fachgesellschaften bzw. DFG-Fachkollegien und Preise. Eine Liste von einschlägigen Datenbanken und Preisen finden Sie unten.

 

Video der Universität Bern zu Chancengleichheit in Berufungsverfahren
© Universität Bern, Abteilung für die Gleichstellung und Animations-Filme-Macherin Martine Ulmer.