Gleichstellungsquote der Universität Münster

Aufgrund des § 21 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 543) ist die Gleichstellungsquote gem. § 37a HG zu veröffentlichen.

Die Gleichstellungsquote der Universität Münster wird regelmäßig erneuert und veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.

Gleichstellungsquoten für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025