Förderung von Konferenz- und Tagungsreisen für Promovendinnen und Postdocs
Nachwuchswissenschaftlerinnen können pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm zu erhalten. Bei Inlandsreisen können bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten gefördert werden (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1.200 Euro). Insgesamt beträgt eine Individualförderung höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Für die Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten gelten die Bedingungen des Landesreisekostengesetzes.
Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an Promovierende und Postdocs, die nicht über Forschungsverbünde und Mitarbeitendenstellen finanziert werden.
Anträge werden formlos (gerne per E-Mail) spätestens eine Woche vor Antritt der Reise an die Gleichstellungsbeauftragte gerichtet. Zu den Fördermöglichkeiten von Kongressreisen im FB 05 finden Sie hier Hinweise.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind
- der Nachweis über eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung, i. d. R. durch eigene Paper/Poster-Präsentation bzw. Vortrag,
- bei Mehrfachautorschaften muss aus dem Antrag klar hervorgehen, was der eigene Anteil ist
- der Annahmebescheid ist hinzuzufügen sowie wenn möglich, ein screenshot der Konferenzseite, aus dem hervorgeht, wo der eigene Redeanteil positioniert ist
- die Begründung des Förderbedarfs, in der kurz dargelegt wird, welche Bedeutung der Besuch der Tagung hat,
- der schriftliche Nachweis (z. B. Ablehnungsbescheid) warum andere Finanzierungsquellen nicht in Frage kommen oder nicht ausreichen, d.h. Lehrstuhl/ Arbeitsgruppe/ Institut/ Fachbereich sowie zwingend erforderlich DAAD(PDF)* (Bewerbungsfrist mindestens 4 Monate im Voraus, Nachreichung Beitragsannahme bis 30 Tage vorher)
- eine Kostenkalkulation, die den Umfang der beantragten Förderung darstellt.
Wichtig: pro Tagung können nicht mehr als 3 Personen gefördert werden! Zudem kann kein Tagegeld gezahlt werden. Wir unterstützen den Besuch derselben Tagung nicht in aufeinander folgenden Jahren.
* Hinweis zur Antragstellung beim DAAD:
Ab dem 01.03.2023 sind Antragseinreichungen wieder möglich!
Der Antrag muss den formalen Vorgaben entsprechend mindestens vier Monate vor dem ersten Tag der Veranstaltung beim DAAD eingegangen sein. Die Bestätigung der Vortragsannahme und der Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühr können jedoch nachgereicht werden.
Förderung von virtuellen Konferenzen:
Für Konferenzen, die nicht in Präsenz stattfinden können, kann eine Förderung für die Tagungskosten (max. 400 Euro) beantragt werden. Es gelten die oben beschriebenen Voraussetzungen.