Förderung von Einzelprojekten
Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können im Wettbewerbsverfahren Mittel für zeitlich begrenzte Einzelprojekte und Programme beantragt werden. Förderfähig sind Vorhaben, die einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zu mindestens einem der folgenden Ziele leisten:
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Münster,
- gezielte Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen,
- Abbau struktureller Benachteiligungen oder bestehender Unterrepräsentanz von Frauen,
- Weiterentwicklung genderbezogener Forschung und Lehre an der Universität Münster