Förderung von Einzelprojekten

Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können im Wettbewerbsverfahren Mittel für zeitlich begrenzte Einzelprojekte und Programme beantragt werden. Förderfähig sind Vorhaben, die einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zu mindestens einem der folgenden Ziele leisten:

  1. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Münster,
  2. gezielte Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen,
  3. Abbau struktureller Benachteiligungen oder bestehender Unterrepräsentanz von Frauen,
  4. Weiterentwicklung genderbezogener Forschung und Lehre an der Universität Münster
  • Förderfähige Vorhaben

    Gefördert werden können insbesondere zusätzliche Maßnahmen, die über die regulären Aufgaben und Angebote der Institute und Fachbereiche hinausgehen. Hierzu gehören

    • Fachbereichsübergreifende Formate wie Ringvorlesungen oder Veranstaltungen in den Allgemeinen Studien.
    • Spezifische Workshops, Vernetzungsangebote oder Fördermaßnahmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen.
    • Auch kreative und innovative Projekte, die neue Ansätze für die universitätseigene Gleichstellungsarbeit erproben, sind ausdrücklich willkommen.
    • Maßnahmen für Studentinnen können förderfähig sein, wenn sie gezielt dem Abbau einer nachgewiesenen Unterrepräsentanz oder struktureller Benachteiligungen dienen und nicht Bestandteil der regulären Studienfinanzierung sind.
  • Nicht förderfähige Vorhaben

    Von der Förderung ausgeschlossen sind:

    • Qualifizierungsstipendien und Qualifizierungsstellen,
    • reguläre Forschungsvorhaben,
    • Fortbildungen und Maßnahmen, die der grundständigen fachlichen Qualifizierung oder Ausbildung dienen,
    • reguläre Lehrveranstaltungen und curricular vorgesehene Angebote,
    • studentische Projekte, Initiativen oder Veranstaltungen, deren Finanzierung nach ihrem Gegenstand und ihrer Zielgruppe in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Instituts oder Fachbereichs fällt,
    • Reisekosten für Studierende,
    • Vorhaben, für die reguläre Haushalts-, Lehr-, Instituts- oder Fachbereichsmittel zur Verfügung stehen oder vorrangig einzusetzen wären,
    • bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte.

    Die bloße Beteiligung von Frauen oder die Behandlung eines frauenspezifischen beziehungsweise genderbezogenen Themas begründet für sich allein noch keine Förderfähigkeit. Der konkrete Gleichstellungsbeitrag und der zusätzliche Förderbedarf müssen im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden.

  • Antragstellung

    Anträge sind formlos per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte zu richten: 
    gleichstellungsbeauftragte@uni-muenster.de

    Erforderliche Angaben:

    1. Beschreibung des Vorhabens: Darstellung von Ziel, Zielgruppe, Inhalt, Format, Laufzeit und erwarteten Ergebnissen.
    2. Darlegung des Gleichstellungsbezugs: Konkrete Erläuterung, welchen Beitrag das Vorhaben zur Gleichstellung, zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, zum Abbau von Unterrepräsentanz oder zur Weiterentwicklung genderbezogener Forschung und Lehre leistet.
    3. Begründung des zusätzlichen Förderbedarfs: Nachvollziehbare Darlegung, weshalb das Vorhaben nicht aus regulären Mitteln des Instituts, des Fachbereichs oder aus anderen verfügbaren Finanzierungsquellen finanziert werden kann. Bei studentischen Vorhaben ist zusätzlich zu begründen, weshalb die Finanzierung nicht in den Verantwortungsbereich des zuständigen Fachbereichs fällt.
    4. Kosten- und Finanzierungsplan: Aufschlüsselung der voraussichtlichen Ausgaben, der beantragten Fördersumme sowie gegebenenfalls vorhandener Eigen- oder Drittmittel.
    5. Abgrenzung zu regulären Aufgaben: Erläuterung, inwiefern das Vorhaben über bestehende Lehr-, Forschungs-, Qualifizierungs- oder Betreuungsangebote hinausgeht.